Fragen zu Polizeimaßnahmen in Altschauerberg

4. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
musti-prada-abi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zu Polizeimaßnahmen in Altschauerberg

Liebe Damen und Herren,
ich hoffe ich bin hier richtig mit meinem Anliegen und das mir der ein oder andere helfen kann.
Jedoch muss ich vorher etwas ausholen, damit Sie den vollen Umfang der Thematik begreifen.

Bei der ganzen Thematik geht es um Herr Winkler, welcher eher unter dem Pseudonym *****enlord bekannt ist.
Seit 2013 dreht er Videos. Anfangs nur Musikvideos später jedoch auch Videos über aktuelle Zeit Geschehnisse und Politik und tritt dort von einem Fettnäpfchen in das nächste (Beispielsweise seine Aussage: "Der Holocaust war eine nice Sache"). Durch diese Aussagen wurden die Hater, die Probleme mit *****enlord's Internetpräsenz haben immer mehr.

Im Jahr 2015 fingen die "Hater" an das 30 Seelen-Dorf in dem Herr Winkler wohnt und seine Youtubevideos dreht an Ihn zu besuchen. Bis heute nicht nur die Anzahl der Besuche sondern auch die Ausmaße der Besuche zugenommen.

2018 erlangte der Besucherstrom seinen Höhepunkt, als zum Schanzenfest (Schanze wird sein Haus genannt) ca 500-800 Personen in dem 30 Seelen Dorf erschienen und es Sprechchöre wie "Die Schanze muss brennen" gab.

*****enlord provoziert die Besucher vor Ort jedoch sosehr, das es vor Ort durch beide Seiten zu vermehrten Straftaten gekommen ist.

Die Hater fallen beispielsweise sehr oft durch Sachbeschädigung wie beispielsweise das klauen des Ortsschilds, Ruhestörung oder das zünden von illegalem Feuerwerk auf.

Herr Winkler jedoch spuckt leute die auf öffentlichem Grund vor seiner Einfahrt stehen regelmäßig - auch in Zeiten von Corona - gerne an. Auch hat er Besucher mit Pfefferspray angegriffen - wofür er jedoch bereits rechtlich belangt wurde und eine Bewährungsstrafe bekommen hat-. Ebenfalls gab es letztens den Versuch von ihm einem Besucher, welcher auch auf öffentlichem Grund stand, mit einer Holz-Metall Schaufel am durch das Werfen am Kopf zu verletzten.


Ich hab die ganze Thematik jetzt einmal kurz angeschnitten, damit klar wird das dies kein normaler Fall ist den man einfach googeln kann, daher würde ich gern Ihre fundierten Meinungen zu den Polizeimaßnahmen in diesem Dorf wissen.

1. Besucher des Dorfes werden aufgefordert der Polizei das Handy -samt Code- zu geben und die Polizei durchsucht das Handy und löscht alles was vor Ort aufgenommen wurde.

2. Am 02.08 (Der Geburtstag des *****enlords) war das Dorf komplett abgeriegelt und jeder der das Dorf betreten hat, hat einen Platzverweis bekommen der bis zum 28.08.2020 gilt und bei Zuwiderhandlung mit 500 geahndet wird. Ist es rechts, einfach nur aufgrund des Betretens eines Ortes für fast einen Monat einen Platzverweis für diesen zu bekommen? (Den Platzverweis sehen sie hier "https://twitter.com/Vivian_Veganer/status/1289828141247193089/photo/1")

3. Aufgrund der vielen mittlerweile täglichen Besuche - die oft in der Nacht stattfinden - in denen Herr Winkler sehr sehr stark auf seine Hater einbrüllt, das diese verschwinden sollen ist die Ruhe des Dorfes extrem gestört und das bereits seit mehreren Jahren, gibt es für die Dorfbewohner eine Möglichkeit Herr Winkler seine Internetpräsenz rechtlich zu verbieten?

4. Welche Folgen hat der hier folgende Angriff "https://twitter.com/Inge06222631/status/1283661036126646273?s=09" für jemanden der wegen Körperverletzung bereits auf Bewährung ist, die Schippe hat zwar nicht getroffen, jedoch nur knapp verfehlt und eine schwere -bis tödliche Verletzung wurde billigend in Kauf genommen. Und muss bei solch einem Angriff von Amtswegen ermittelt werden?


Ich hoffe jemand von Ihnen hat sich die Zeit genommen und kann mir zu den 3 Fragen eine Antwort geben.
Vielen Dank an jeden der alles gelesen hat.

-- Editiert von musti-prada-abi am 04.08.2020 14:56

-- Editiert von musti-prada-abi am 04.08.2020 14:59

-- Editiert von musti-prada-abi am 04.08.2020 15:00

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Bevor sich jetzt die Rechtsexperten hier an die Beantwortung der Fragen machen, möchte ich noch einmal vor den Folgen warnen.

Man spricht bei Herrn W. vom sog. Kotmidas-Effekt was im allgemeinen bedeutet das alles was er berührt sich zu Exkrementen verwandelt. Dies betrifft auch oft Dinge mit denen er nicht direkt etwas zu tun hat.

Bevor hier also diverse "Kuchenkinder" angelockt werden und jeder Thread mit "Da sacht kei Richta de Welt was" zugespammt wird, sollte man also vorsichtig sein ob und wie man sich hierzu äußert.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zu.1
Ist im bayrischen PAG geregelt Art. 13, Art.20 & Art.21

Zu.2
Ist über Artikel 16 (2,2a) des PAG gedeckt.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-G2

Zu 1 & 2:
Es muss immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden.
Ob das in diesem Fall geschehen ist / geschieht vermag ich nicht zu beurteilen.

Zu.3
Nein.

Zu.4
§224 StGB

Zitat (von musti-prada-abi):
Und muss bei solch einem Angriff von Amtswegen ermittelt werden?
§ 224 StGB ist ein Offizialdelikt und muss von Amtswegen verfolgt werden.


Im übrigen: Thread doppelt -> https://www.123recht.de/forum/grundgesetz/Fragen-zu-Polizeima%C3%9Fnahmen-__f576563.html

Wobei er hier vermutlich besser aufgehoben ist.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von palino):
Man spricht bei Herrn W. vom sog. Kotmidas-Effekt


Ja so Leute gibts.
Da geht vom Fettnäpfchen über den Hundehaufen in die Güllegrube...

0x Hilfreiche Antwort

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