Fragen zu Whatsapp und Flirting

18. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
neueling99
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zu Whatsapp und Flirting

Hallo zusammen,

ich höre immer wieder von Freunden, dass sie über Whatsapp und Snapchat mit Frauen flirten und über ihre sexuellen Vorlieben reden.

Ich wollte da einfach mal fragen. Ab wann ist sowas strafbar? Denn fällt sowas nicht auch unter Belästigung, wenn der jenige es nicht möchte?

Ich meine beispielsweise wenn man den gegenüber fragt, ob das okay ist über sowas zu reden. Und der jenige einwilligt oder keine Ablehnung oder ähnliches äußert, wie kann ich mich vor Strafen etc. schützen, wenn ich über Whatsapp etc. flirte? Ich rede nicht von obszönen Bildern oder so. Sondern wirklich ganz normales allgemeines Reden, wie man sich sein Sexleben und so weiter vorstellt. Keine sexuellen Anspielungen oder Anmachen. Ich würde mich gerne mal ganz allgemein über sowas unterhalten, nicht irgendwie jemanden bedrängen. Bin noch sehr jung und will keine Fehler machen.

Gruß


-- Editiert von neueling99 am 18.01.2021 22:22

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von neueling99):
Und der jenige einwilligt

Dann ist alles ok, die Einwilligung sollte man aber sichern



Zitat (von neueling99):
oder keine Ablehnung oder ähnliches äußert,

Keine Zustimmung = über was anderes reden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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