Fragen zum §182

20. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
ichbins5050
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zum §182

Hallo,
nach etlichen Suchen im Internet versuche ich jetzt doch mal hier mein Glück auf einige Antworten. Hatte es vor einigen Tagen schon mal woanders versucht gehabt. Gab aber nur Hass und Todeswünsche und am Ende haben die das Thema dort gelöscht. Meine offenen Fragen wurden aber nicht beantwortet. Mir würde auch nur die rechtliche Sicht reichen. Die moralische Sicht kenne ich nun ja schon…

Ich versuch es mal so kurz wie Möglich zu schildern und alle das was mir unwichtig erscheint einfach weg. Vor etwas über 3 Wochen stand die Polizei vor der Türe, dabei hatten die einen Durchsuchungsbeschluss. Vorgeworfen wurde mir der § 182 sexueller Missbrauch von Jugendlichen.

Konnte mir das zuerst nicht wirklich erklären, Handy, Computer, Laptop und eine alte Konsole wurden mitgenommen. Wirklich durchsucht hatten die aber nicht. Ich musste dann mit wegen Bilder und Fingerabdrücke. Außerdem sollte ich eine Aussage machen. Bilder und Fingerabdrücke wurden gemacht, wirklich etwas ausgesagt habe ich aber nicht.

Ich bin seit gut 5 Monaten mit einer Frau oder wie sich nun herausgestellt hat jugendlichen zusammen. Anfangs kam sie mir sehr jung vor und ich fragte noch extra nach. Sie meinte, sie wäre 18 und legte mir ihren Schülerausweis vor. Mittlerweile weiß ich, dass das Geburtsjahr gefälscht ist. Statt 18, wie sie immer sagte und wie es dort drin steht ist sie 15. Das alter habe ich bei der Befragung erfahren. Der Polizist fragte mich ob ich ihr alter kannte. Darauf hatte ich nur geantwortet das sie mir sagte, sie wäre 18. Vom Schülerausweis hatte ich allerdings nichts erzählt gehabt. Auf die Frage ob ich mit ihr sexuelles Verhältnis habe, antwortete ich nur, dass wir befreundet sind und uns öfter mal sehen. Mehr habe ich dazu aber nicht gesagt. Und da ich alle weiteren Fragen nicht mehr beantworten wollte, durfte ich dann relativ schnell wieder gehen.

Jetzt nur kurz eine kleine Info die vermutlich für meine Fragen gleich dann wichtig sein könnte. Sie schrieb mich wieder an, ich ignorierte ihre Nachrichten an den Tag. Ich fühlte mich halt etwas verarscht. Auch am nächsten Tag schrieb sie mir immer wieder was ich aber auch ignorierte. Nachmittags klingelte es dann an der Haustüre und sie stand dort und beschwerte sich warum ich sie Ignorieren würde und das wenn ich genug von ihr hätte, doch wenigstens den Ars*** in der Hose haben sollte um ihr das zu sagen. Hatte gelacht und ihr gesagt das du echt lustig bist. Erst belügst du mich mit deinem alter, dann zeigst du mich offensichtlich wegen sexuellen missbrauch an… und dann stehst du wieder vor meiner Tür, dass passt nicht zusammen.

Nun, sie hat mich gar nicht angezeigt. Das war etwas seltsam. Wir sind dann zusammen zu ihren Eltern gegangen. Aber auch die wussten angeblich von nichts.

Nun sind mittlerweile etwas über 3 Wochen rum. Ich bekam heute Bescheid, dass ich morgen mein Handy wieder abholen kann. Das wollte ich morgen tun. Aber stand jetzt ist, die Person die angeblich missbraucht wurde, wurde bis heute nicht befragt. Auch ihre Eltern wissen weiterhin von nichts. Wie kann das sein?

Ich hab dazu im Internet gesucht, weil ich ehrlich gesagt die Gesetze dazu überhaupt nicht kenne. So richtig schlau bin ich daraus aber nicht geworden. Ab 16 scheint das kein Problem zu sein. Nun ist sie aber noch 15, und da steht irgendwie das es verboten ist aber irgendwie auch nicht. Oder wie muss man das verstehen?


Fragen dazu

- Würde ein Anwalt jetzt Sinn machen?

- Ist das ganze nun überhaupt irgendwie Strafbar oder nicht?

- Beim Suchen nach Informationen bin ich auf die Möglichkeiten der Akteneinsicht gestoßen. Kostenpunkt ab 70€, würde das vielleicht Sinn machen. Dann wüsste ich immerhin überhaupt irgendwas und eventuell sogar wer mich überhaupt Angezeigt hat.

- Sofern es wirklich Strafbar ist, macht es einen unterschied das ihre Eltern von mir wussten? Die wussten immer bescheid wenn sie bei mir war und auch immer wenn sie bei mir übernachtet hat. Auch Händchenhalten haben die uns öfters gesehen. Aber nie etwas gesagt.

- Was bedeutet öffentliches Interesse... oder anders, wann besteht öffentliches Interesse?

- Auf Antrag, wer kann diesen Antrag genau stellen, alle oder nur bestimmte Personen? Teilweise liest es sich so, als ob da unterschiede gemacht werden.

- Wenn ich das Handy abhole, habe ich irgendwas dort zu befürchten? Neue Fragen oder so was in der Richtung? Oder kann ich direkt wieder gehen.

Notfall oder generelle Fragen?

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28 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Wie kann das sein?


Wie sollen wir das wissen? Entweder lügt einer der Beteiligten, oder... was auch immer.

Zitat (von ichbins5050):
Ab 16 scheint das kein Problem zu sein


Kommt drauf an.

Zitat (von ichbins5050):
Nun ist sie aber noch 15, und da steht irgendwie das es verboten ist aber irgendwie auch nicht. Oder wie muss man das verstehen?


Unter den dort genannten "Begleitumständen" ist es verboten.


Zitat (von ichbins5050):
- Würde ein Anwalt jetzt Sinn machen?


Im Moment allenfalls für Akteneinsicht.

Zitat (von ichbins5050):
Ist das ganze nun überhaupt irgendwie Strafbar oder nicht?


Kommt wie gesagt drauf an. Wobei sich der Vorsatz auch aufs Alter erstrecken mussm Wenn man also glaubhaft machen kann, dass man sie tatsächlich für 18 hielt, scheitert die Strafbarkeit schon am Vorsatz.

Zitat (von ichbins5050):
Akteneinsicht gestoßen. Kostenpunkt ab 70€, würde das vielleicht Sinn machen.


Ja.

Zitat (von ichbins5050):
Sofern es wirklich Strafbar ist, macht es einen unterschied das ihre Eltern von mir wussten?


Nein

Zitat (von ichbins5050):
Was bedeutet öffentliches Interesse... oder anders, wann besteht öffentliches Interesse?


Wenn die Strafverfolgung nach Ansicht der Staatsanwaltschaft im Interesse der Allgemeinheit liegt. Wann das im jeweils konkreten Einzelfall der Fall ist, kann man nicht pauschal beantworten.

Zitat (von ichbins5050):
Auf Antrag, wer kann diesen Antrag genau stellen, alle oder nur bestimmte Personen?


in diesem Fall hier nur die Eltern (es sei denn sie hat einen Vormund, oder so etwas, dann auch der, bzw. das Jugendamt). Ein Strafantrag ist aber eben nicht notwendig, wenn die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse geltend macht.

Zitat (von ichbins5050):
Teilweise liest es sich so, als ob da unterschiede gemacht werden.


Nö, wer strafantragsberechtigt ist, ist im Gesetz recht klar definiert.

Zitat (von ichbins5050):
- Wenn ich das Handy abhole, habe ich irgendwas dort zu befürchten? Neue Fragen oder so was in der Richtung? Oder kann ich direkt wieder gehen.


Natürlich kann es sein, dass noch mal Fragen gestellt werden. Gehen kann man aber trotzdem, auch ohne sie zu beantworten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ichbins5050
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi !!Streetworker!!,

danke für deine Antwort. Ein paar Fragen bleiben aber noch. Da ich das mit den Zitieren nicht hinbekomme hier im Forum. Mach ich das einfach mal so, direkt :)


Das ihr die Antwort nicht kennen könnt, war mir natürlich klar. Ich dachte das ist vielleicht einfach Standardvorgehen oder so etwas. Ich hab damit ja keine Erfahrungen gemacht. Meine Vorstellung war nur, dass ich zuerst mal das "Opfer" fragen sollte wenn jemand anderes etwas anzeigen tut. Das „Opfer" wurde ja immerhin auch angegeben und somit bekannt. Das mit dem lügen hatte ich noch nicht bedacht. Kommt mir aber nicht so vor. Warum sollte sie mir schreiben wenn sie mich Angezeigt hat. Warum sollte sie mich mit zu ihren Eltern schleppen. Das macht irgendwie keinen Sinn. Auch jetzt schreibt sie mir immer noch. Ich Antworte nur nicht wirklich oder halte mich kurz, sage ihr das es wohl besser ist, dass erst einmal zu klären.

Von den Begleitumständen kann ja sonst aber nur das ausnutzen der sexuellen Selbstbestimmung in Frage kommen. Alles andere ist ausgeschlossen. Zumindest meiner Meinung nach. Und an sich auch die Selbststimmung, sie weiß genau was Sie will und was sie nicht will. Aber am ende würde das wohl jemand anderes entscheiden.

Wie macht man etwas glaubhaft das man es wirklich geglaubt hat. Am Anfang dachte ich das nun mal wirklich. Schminke und ihre Kleidung ließ mich damals nicht zweifeln. Erst später, wo sie das Schminken sein ließ und auch eher wieder normale Sachen getragen hatte, kamen mir doch nochmal leichte zweifel… da fragte ich nämlich nochmal nach ob sie wirklich 18 wäre.

Einen Vormund hat sie nicht, dann wären es also nur die Eltern. Die sagen aber sie waren es nicht. Beide waren nicht begeistert, aber beließen ist dabei, ihr das nur so zu sagen. Und das sie hinterher dann nicht jammern soll weil es schief gegangen ist. Die machen nun auch nicht den Eindruck zu lügen. Zumal die auch ganz ruhig und normal waren.

Ich werde dann einfach mal so eine Onlineaktenauskunft beantragen und mal gucken, was dort genau drin steht.

Das bedeutet, wenn er oder sie mir wieder fragen stellen sollte, kann ich einfach nur das Handy nehmen und sagen, sofern sie mich nun nicht festnehmen wollen gehe ich wieder. Und wenn dann nichts weiter kommt muss ich auch gar nicht weiter auf Fragen reagieren? Beim ersten mal wollte ich nämlich auch gehen und er nervte immer weiter mit fragen. Das war recht Sinnlos weil ich nur noch gesagt hatte kein Kommentar und er immer weiter fragte und bohrte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120005 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Schminke und ihre Kleidung ließ mich damals nicht zweifeln. Erst später, wo sie das Schminken sein ließ und auch eher wieder normale Sachen getragen hatte, kamen mir doch nochmal leichte zweifel… da fragte ich nämlich nochmal nach ob sie wirklich 18 wäre.

Das halte ich erst mal für sekundär / irrelevant - dann auch bei Erwachsenen ist sexueller Missbrauch nicht straffrei ...

Das Hauptproblem ist hier der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs und wie der zu entkräften ist.
Dazu muss man aber erst mal die genauen Vorwürfe und Beweise kennen.


In solchen Fällen ist es durchaus angebracht erst mal zu schweigen und Akteneinsicht zu beantragen (kostet um die 50-60 EUR:
Akteneinsicht zum Pauschalpreis
http://www.123recht.net/rechtshop.asp?Keyword=akteneinsicht


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Meine Vorstellung war nur, dass ich zuerst mal das "Opfer" fragen sollte wenn jemand anderes etwas anzeigen tut.
Nein. Gehen wir davon aus, dass nicht das Mädchen die Anzeige erstattet hat und es tatsächlich schwer verliebt ist. Dann ist auch davon auszugehen, dass es im Falle einer Befragung unverzüglich die Information über das offensichtlich laufende Ermittlungsverfahren an Sie weitergegeben hätte. Sie hätten dann die Möglichkeit gehabt, mögliche Beweise (Chatverläufe, Fotos) zu löschen. Die Staatsanwaltschaft ist hier in einer Weise vorgegangen, die Sinn ergeben zu scheint.

Außerdem müssten wir uns fragen, worin denn der Sinn einer vorherigen Befragung des Mädchens liegen sollte? Welche interessanten Zusatzinformationen sollte man sich von dem Mädchen erhoffen (die man nicht noch später einholen kann)? Wie Sie selber schon erkannt haben, ist es auch nicht unbedingt ausschlaggebend, wie das Mädchen zu dieser Beziehung stand.

Die Anzeige kann jeder erstattet haben, auch ein Ihnen unbekannter Nachbar, die Freunde des Mädchens und so weiter. Die Anzeige kann auch anonym erstattet worden sein. Sollten Sie nur Einsicht nehmen wollen, um diesen Namen zu erfahren, würde ich mir das Geld sparen.

Ist es denn überhaupt der Absatz 3, wegen dem ermittelt wird? Nur für diesen gilt ja das Strafantragserfordernis, über das Sie sich so den Kopf zerbrechen. Von dem exakten Alter (15 Jahre) müssen Sie übrigens nichts gewusst haben (wenn man denn auch die anderen Absätze in Betracht zieht). Sie müssen nur Vorsatz dazu gehabt haben, dass das Mädchen minderjährig ist, wobei die Minderjährigkeit ja nun schon bei 17 beginnt. Und für Vorsatz könnte es schon reichen, wenn Sie nur Zweifel an der Volljährigkeit hatten (was nach Ihren eigenen Angaben der Fall war).

Dass das Alter von Mädchen in diesem Altersbereich nicht immer leicht erkennbar ist, ist Richtern bekannt. Ob man Ihnen die Geschichte mit dem Ausweis glaubt und welche Bedeutung man ihr zukommen lässt, wird sich zeigen (wenn das Verfahren nicht sowieso eingestellt wird). Da Sie mit der Ausweisgeschichte zunächst ja nur vortragen, dass Sie selber Zweifel an dem Alter gehabt haben (warum lässt man sich sonst einen Ausweis zeigen?) würde ich wohl nicht ohne Anlass von dieser Geschichte erzählen (ohne vorher einen Anwalt um Rat gefragt zu haben). Sie haben noch gefragt, wie das Gericht bestimmen wird (oder würde), was für Vorstellungen Sie bezüglich des Alters gehabt haben.

Wenn man nun aber davon ausgeht, dass keiner der Begleitumstände des § 182 StGB vorliegt, dann ist das Alter aber eigentlich ja sowieso nicht relevant. Damit ist dann auch Ihr Irrtum darüber irrelevant. Nur ist das mit der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung natürlich schon etwas schwammig, ja.

Wie alt sind Sie? Woher kennen Sie das Mädchen? Was machen Sie beruflich?

Meiner Meinung nach sollten Sie abwarten, wie sich der Fall weiter entwickelt. Einen Anwalt würde ich erst später hinzuziehen. Gut möglich, das als nächstes der Bescheid über die Einstellung des Verfahrens kommt. Wobei es natürlich schon ärgerlich wäre, wenn (wider Erwarten) als nächstes die Anklageschrift kommt und für den Verteidiger die erste Möglichkeit schon entfallen ist, das Verfahren einstellen zu lassen.

Zitat:
Wie kann das sein?
Ich bin der Meinung, dass Sie sich das teilweise selber eingebrockt haben. Die Beziehung sollten Sie schnellstens beenden. Das jüngste Verhalten des Mädchens bzw. Ihr Umgang damit dürften das doch verdeutlicht haben.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

@ ichbins5050

erst einmal finde ich schweigen gegenüber der Polizei durchaus gerechtfertigt
nachdem was ich aus deinem Text rausgelesen habe, hat das Mädchen behauptet 18 Jahre alt zu sein, ist aber in Wirklichkeit 15 Jahre alt.

es gibt im § 182 StGB einige Umstände, die sexuelle Handlungen an Jugendlichen strafbar machen.

z.b Ausnutzung einer Zwangslage. damit ist z.b gemeint wenn das Mädchen Obdachlos wäre und du ihr anbietest das sie bei dir übernachten kann im Gegenzug für Sexuelle Handlungen oder Drogensüchtig oder unter massiven Alkoholeinfluss steht und du das ausnutzt.

das hast du aber alles nicht getan, also fällt das schon mal weg.

sexuelle Handlungen gegen Entgelt von oder an unter 18 jährigen, ist ebenfalls Strafbar
ich gehe davon aus das ihr eine richtige Beziehung hattet.
dementsprechend schließe ich das auch aus

es kann sich also meiner Auffassung nach fast nur um Ausnutzung der Unerfahrenheit von Jugendlichen handeln

hier ist häufig mehr als unklar, ob tatsächlich eine „Unerfahrenheit" bei Jugendlichen vorlag.

hier kommt es auf Details an
wenn das Mädchen vorher schon sexueller Kontakt ggf mit wechselnden Partnern hatte und daher bereits Erfahrungen gesammelt hat. ist das für dich besser als wenn du sie entjungfert hast und sie vorher 0 Erfahrungen hatte.
ggf werden in solchen Fällen auch Zeugen wie frühere Ex Freunde oder die Eltern usw befragt da es auf die konkreten Feststellungen ankommt
auch wird beurteilt ob das Mädchen nach ihrer geistigen und seelischen Entwicklung reif genug war

es wird anhand von Aussagen oder sofern es dazu kommt den Eindruck vor Gericht, beurteilt ob eine auf Zuneigung beruhenden Liebesbeziehung bestand oder ob eine Beziehung auf sexuelle Beherrschung des Mädchens angelegt ist etwa durch dominantes oder manipulatives Auftreten oder auch durch sadistische, unterwürfige, masochistische Sexpraktiken

ich würde erst einmal abwarten


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Ich dachte das ist vielleicht einfach Standardvorgehen oder so etwas.


Nunja. Irgendwie ist das Ermittlungsverfahren ja in Gang gekommen. Irgendwer muss den Strafverfolgungsbehörden also mitgeteilt haben, dass hier möglicherweise ein Mißbrauch von Jugendlichen vorliegt. Das kann manchmal auch ganz banal laufen.

Um ein Beispiel zu konstruieren:

Irgendwer aus ihrem Freundeskreis wurde bei einer Straftat erwischt. Irgendwie kam bei dessen Vernehmung das Gespräch auf sie und Dich (vielleicht weil ihr Zeugen sein könntet, oder was auch immer). Bei einer mögl. Prüfung der Personalien hat der Beamte dann den Altersunterschied bemerkt und "von Amts wegen" das Verfahren eingeleitet.

Wie gesagt: Das ist eine von Dutzenden Möglichkeiten.

Zitat (von ichbins5050):
Wie macht man etwas glaubhaft das man es wirklich geglaubt hat. ... d


Indem man es so erzählt, wie es war. Das mit den Zweifeln sollte man natürlich weglassen. Das Mädchen wird ja auch als Zeugin befragt werden. Sie wird dann ja wohl bestätigen, alles/viel dafür getan zu haben, um als volljährig durchzugehen.

Zitat (von ichbins5050):
Ich werde dann einfach mal so eine Onlineaktenauskunft beantragen und mal gucken, was dort genau drin steht.


Gute Idee

Zitat (von ichbins5050):
Das bedeutet, wenn er oder sie mir wieder fragen stellen sollte, kann ich einfach nur das Handy nehmen und sagen, sofern sie mich nun nicht festnehmen wollen gehe ich wieder. Und wenn dann nichts weiter kommt muss ich auch gar nicht weiter auf Fragen reagieren?


Als Beschuldigter im Strafverfahren muss man keinerlei Aussagen zur Sache machen. Natürlich versucht die Polizei einen zu "bequatschen", aber da muss man dann halt standhaft bleiben.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ichbins5050
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
das Handy habe ich abgeholt. Wurde dann nur darauf hingewiesen, dass man noch Passwörter für die Computer brauchen würde. Außerdem meinte der Beamte das man Handy auffällig sauber wäre. Hatte dann nur gemeint, dass ich doch keine Vollverschlüsselung betreibe wenn ich dann jeden der fragt das Passwort gebe. Und das Handy ist nicht auffallend sauber, ich nutze es einfach nur als das was es für mich ist. Ein Handy, ich telefoniere damit und mehr nicht. Ich nutze kein Facebook, Twitter und wie der ganze Kram heißen mag. Nur noch Telegram wie sie sicher bemerkt haben. Allerdings lösche ich schon von Anfang an immer alle Chatlogs und zwar täglich. Immerhin kann das Teil verloren gehen oder geklaut werden. Hat er dann so hingenommen und nur angemerkt, dass es dann sehr lange dauern kann bis ich den Rest zurück bekomme. Hatte genickt und bin dann gegangen.

Hatte heute Mittag noch diese Akteneinsicht Online beantragt gehabt. Leider stand dort nicht, wie lange das etwa dauern wird. Aber ausgefüllt und zurück geschickt hab ich alles wie gefordert. Auch bezahlt habe ich schon. Dann heißt es jetzt wohl abwarten und erst mal schweigen. Wobei ich immer noch überlege, ob ich nicht doch komplett einen Anwalt beauftragen sollte. Dann könnte ich nämlich direkt auch einige Fragen loswerden und rechtssicher beantwortet bekommen. Hier wird die Trennung empfohlen, ehrlich gesagt möchten wir das aktuell aber eher nicht. Wäre sie am Anfang ehrlich gewesen, wäre ich einfach wieder gegangen. Nun kenne ich sie aber schon über 5 Monate und möchte sie eigentlich nicht wieder aufgeben. Sie will es nicht und ich nun eigentlich auch nicht mehr. Allerdings eben nur, wenn ich dadurch nicht noch mehr Probleme bekomme. Da wäre eine komplette Beauftragung vielleicht doch nicht verkehrt. Weh tun würde mir das Geld nicht… aber auf der anderen Seite, mir fallen Million bessere Sachen ein wie ich das verschwenden könnte.

Um die Restlichen Fragen zu beantworten, ich bin fast doppelt so alt wie sie. Ich arbeite in einer großen Firma und bin dort für die IT Sicherheit zuständig. Nichts besonderes würde ich jetzt sagen. Ich bin dort einfach das Kellerkind, was überdurchschnittlich gut für seine überdurchschnittliche Paranoia bezahlt wird. Kennengelernt haben wir uns bei einem Online Spiel. Wobei wir uns direkt einen Tag später schon getroffen hatten. Wir Wohnen in der gleichen Gegend und es hatte sich halt angeboten. Denke, dass ist auch nichts besonderes. Unerfahren was Sex angeht war sie auch nicht. Sie hatte vor mir schon zwei Beziehungen mit Sex gehabt. Dürfte dann ja auch keine sexuelle Unerfahrenheit sein.

Ich bleib zumindest dabei, dass es keinen Missbrauch gab. Notlage gab es nicht bezahlt habe ich sie dafür auch nicht. Gezwungen so wieso nicht und eine Bezugsperson bin ich auch nicht. Mal gucken, was die Akte sagt.


Noch zwei letzte Fragen fürs erste. Da ich das Handy zurück habe, kann ich damit nun auch machen was ich will, richtig? Hatte nämlich als erstes die Sim und die SD Karte zerstört und das Handy komplett zurückgesetzt und dann ausgemacht. Würde es nun einfach jemanden schenken wollen.

Und zu guter Letzt, am 30.11 wird sie 16. Das würde unsere ganze Sache doch dann weniger kompliziert machen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120005 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Wobei ich immer noch überlege, ob ich nicht doch komplett einen Anwalt beauftragen sollte. Dann könnte ich nämlich direkt auch einige Fragen loswerden und rechtssicher beantwortet bekommen.

Wenn einem das 600-1200 EUR wert ist.



Zitat (von ichbins5050):
Hatte nämlich als erstes die Sim und die SD Karte zerstört und das Handy komplett zurückgesetzt und dann ausgemacht.

Warum? Ich sehe da keinen Sinn drin.



Zitat (von ichbins5050):
Hier wird die Trennung empfohlen, ehrlich gesagt möchten wir das aktuell aber eher nicht.

Ich sehe derzeit auch keinen Sinn in einer Trennung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
bezahlt habe ich sie dafür auch nicht.


Wobei es nicht notwendig ist, nur um das kurz zu erklären, ihr quasi nach einer Nummer ein paar Geldscheine auf den Tisch zu legen.

Auch eine z.B. Einladung in den Urlaub erfüllt den Tatbestand "gegen Entgelt" wenn man sich dann dafür Sex als Gegenleistung verspricht/bekommt.

Anwalt kostet Minimum 1.000 EUR, bei einer Komplettbeauftragung zum jetzigen Zeitpunkt. Ich würde erstmal die Akte abwarten. Vor allem: auch ein Anwalt wird nichts weiter zu der Sache sagen und sagen können, bevor er nicht die Akte hat.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Hatte nämlich als erstes die Sim und die SD Karte zerstört und das Handy komplett zurückgesetzt und dann ausgemacht.


Was wohl der "überdurchschnittlichen paranoia" geschuldet ist... ?! ;)



Zitat (von ichbins5050):
Würde es nun einfach jemanden schenken wollen.


Willst du meine Adresse? :devil: ;)

Zitat (von ichbins5050):
Hier wird die Trennung empfohlen,


Wenn ich mich nicht verzählt habe, hat eine einzige Person die Trennung empfohlen. Eine Trennung nur aufgrund des Strafverfahrens halte ich auch für nicht notwendig.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

Zitat:
das Handy habe ich abgeholt. Wurde dann nur darauf hingewiesen, dass man noch Passwörter für die Computer brauchen würde. Außerdem meinte der Beamte das man Handy auffällig sauber wäre. Hatte dann nur gemeint, dass ich doch keine Vollverschlüsselung betreibe wenn ich dann jeden der fragt das Passwort gebe. Und das Handy ist nicht auffallend sauber, ich nutze es einfach nur als das was es für mich ist. Ein Handy, ich telefoniere damit und mehr nicht. Ich nutze kein Facebook, Twitter und wie der ganze Kram heißen mag. Nur noch Telegram wie sie sicher bemerkt haben. Allerdings lösche ich schon von Anfang an immer alle Chatlogs und zwar täglich. Immerhin kann das Teil verloren gehen oder geklaut werden. Hat er dann so hingenommen und nur angemerkt, dass es dann sehr lange dauern kann bis ich den Rest zurück bekomme. Hatte genickt und bin dann gegangen.


da solltest du nicht alles glauben, was die Polizei sagt
wird das Verfahren eingestellt, gibt es auch keinen Grund mehr deine Computer auszuwerten.
dann wirst du die auch recht zeitnah nach Verfahrenseinstellung zurück bekommen

die Auswertung und der Sicherung der beweiserheblichen Daten dauert leider oftmals sehr lange, schuld daran sind Personalmangel, Überlastung und eilbedürftige Aufträge in Haftsachen
da kannst du zur Not auch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen
das würde ich dir allerdings nur raten, sofern das Verfahren eingestellt ist. und du nach 2 -3 Monaten noch nichts weiter von der Staatsanwaltschaft gehört hast.

wird das Verfahren nicht eingestellt,
wird das ganze dann wahrscheinlich eh im Gerichtsverfahren geklärt, was mit den Geräten passiert
da du geschrieben hast , das du in einer IT Sicherheitsfirma arbeitest bzw dafür zuständig bist und die Geräte vollverschüsselt sind. gehe ich mal davon aus, das du eine sehr gute Verschlüsselung genutzt hast.
ich glaube nicht, das die entsprechenden Abteilungen bei Polizei/ LKA die Computer entschlüsseln.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ichbins5050
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Also erst mal keinen Anwalt bzw. nur die Akteneinsicht. Da habe ich heute Bescheid bekommen, dass die alle Unterlagen von mir bekommen haben und die Akteneinsicht beantragt wurde. Dann heißt es wohl einfach abwarten. Bekomme es dann als PDF zugeschickt. Ich hatte das bis neulich aber auch noch komplett falsch verstanden. Ich dachte, es wäre komplett verboten und ich wäre nun so wieso der dumme. Aber nach vielen lesen und auch eure Antworten ist mir klar geworden, dass es ja doch nicht so ist. Ich schrieb ja, dass wir uns seit dem nicht mehr gesehen haben und auch nicht mehr wirklich schreiben. Aber wir werden uns heute Abend treffen und wieder unsere Serien gucken. Ihre Eltern sind zumindest damit einverstanden. Also werden die auch damit nichts zu tun haben.

Streetworker, genau… ich will das Handy einfach nicht mehr im Netzwerk bei mir haben ;) Die Staatsgewalt hatte es in den Händen… ich sehe es als Kontaminiert an. Mir ist natürlich klar, dass man sich bei den vorwürfen wohl nicht so viel Stress machen wird und Hardware manipulieren würde um an Infos zu kommen. Aber da siegt meine Paranoia dann einfach doch. So gesehen kannst du mir auch deine Adresse geben. Aber das Handy ist auch schon 5 Jahre alt… das ist nicht mehr wirklich etwas wert.

Das bezahlen nicht direkt Geld in die Hand ist, hatte ich auch schon gelesen gehabt. Aber es gab auch keine teuren Reisen, aktuell eh eher schlecht damit… aber das gab es alles nicht. Das wenn sie hier übernachtet und ich dann mehr essen und trinken kaufe, sehe ich jetzt nicht als Bezahlung an. Eventuell müsste ich ihr geplantes Geburtstagsgeschenk überdenken. Da hatte ich auch gelesen, dass es je nach Wert der Sachen problematisch sein könnte. Da sie aber auch nichts davon weiß, könnte ich das ja auch einfach abändern.

Seidi256, alles was die haben gilt zumindest stand jetzt als sicher und ohne Hintertür für Behörden. Aber wie das am ende wirklich ist, weiß man ja auch nie. Erzählen können die alle fiel wenn der Tag lang ist. Allerdings wird man wegen meiner Sache wohl auch kein Auffliegen riskieren wollen, sofern es doch Hintertüren gibt, würde das dann ja raus kommen. Dann ist der Hersteller bzw. das Projekt aber auch direkt verbrannt und tot. Das würde man sich wohl doch eher für wirklich harte Sachen aufsparen… denke ich zumindest.

Nicht dest so trotz, sehe ich die Rechner auch als Schrott an und will die gar nicht zurück. Wenn ich die Dinger zurück bekommen sollte, würde ich die auch gar nicht mehr ins Netzwerk lassen. Nur kurz ein externes CD Laufwerk ran, ein Live Linux gebootet, die SSD mit Secure erase löschen. SSDs dann vernichten und den Rest der Hardware auch einfach weggeben. Aber so war ich irgendwie schon immer, keine Ahnung warum.

Wenn ich die Akte gelesen habe, kann ich mich ja nochmal Melden und schreiben ob ich nun schlauer geworden bin.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Wenn ich die Akte gelesen habe, kann ich mich ja nochmal Melden und schreiben ob ich nun schlauer geworden bin.


Genau...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ichbins5050
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Viel Zeit vergangen und nichts weiter passiert. Ich habe bis jetzt nichts mehr gehört. Das angebliche Opfer wurde bis heute nicht befragt. Ich hatte am Monatsanfang beim Anwalt angefragt wegen der Akteneinsicht. Dort bekam ich nur als Antwort, die Akte wäre im Umlauf und die hätten die Akte bis jetzt nicht bekommen. Ich muss mich noch ein wenig gedulden.

Sind solche Wartezeiten normal? Nicht das es mich großartig stört, aber ich habe nun seit einiger Zeit meinen Nachbarn in Verdacht. Ich würde gerne sofern möglich dann auch dagegen vorgehen. Immerhin hatte ich oder wir mittlerweile noch 4 andere male Spaß mit dem Ordnungsamt/Polizei. Die Sachen hatten sich geklärt und wurden dann nicht weiterverfolgt, bzw. waren halt Schwachsinn gewesen. Aber langsam nervt es dann doch.

Andere Frage aus aktuellem Anlass. Ich weiß nicht, wie ich es umschreiben soll. Deswegen bringe ich es einfach direkt auf den Punkt. Wenn wir in ein Land fliegen, wo wir Gesetzlich keinen Sex zusammen haben dürfen. Müssten wir uns daranhalten? Oder würde etwas anderes gelten, weil wir aus Deutschland kommen und es hier erlaubt ist?

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Wenn wir in ein Land fliegen, wo wir Gesetzlich keinen Sex zusammen haben dürfen. Müssten wir uns daranhalten? Ja.
Oder würde etwas anderes gelten, weil wir aus Deutschland kommen und es hier erlaubt ist? Gegenfrage: Würden Sie in Saudi-Arabien mit einer Flasche Wodka durch die Stadt laufen, nur weil das in D erlaubt wäre?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Sind solche Wartezeiten normal?


Zumindest nicht völlig unnormal.

Zitat (von ichbins5050):
Wenn wir in ein Land fliegen, wo wir Gesetzlich keinen Sex zusammen haben dürfen. Müssten wir uns daranhalten?


Na was dachtest Du denn? Warum solltet ihr Euch nicht daran halten müssen?

Zitat (von ichbins5050):
Oder würde etwas anderes gelten, weil wir aus Deutschland kommen und es hier erlaubt ist?


Natürlich nicht. Ein Bürger eines Landes in dem es nicht strafbar ist 11jährige zu pimp*rn, darf das in Deutschland natürlich auch nicht. Auch wenn es in "seinem Land" nicht strafbar ist.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
ich habe nun seit einiger Zeit meinen Nachbarn in Verdacht. Ich würde gerne sofern möglich dann auch dagegen vorgehen.
Vermutlich hat der Nachbar sich selbst dann, wenn er der Hinweisgeber ist, rechtmäßig verhalten. Oder er kann es zumindest so darstellen ("für mich sah es so ausl also ich hatte da diesen Verdacht"). Und was war es dann. In Deutschland darf man grundsätzlich nach Belieben Mitteilungen an Behörden machen.

Zitat:
Wenn wir in ein Land fliegen, wo wir Gesetzlich keinen Sex zusammen haben dürfen. Müssten wir uns daranhalten? Oder würde etwas anderes gelten, weil wir aus Deutschland kommen und es hier erlaubt ist?
Streng genommen entscheidet darüber der fremde Staat. Aber ob der wohl eine Ausnahme für deutsche Touristen macht? Bis hin zur Todesstrafe droht Ihnen da alles. Gar nicht unbedingt wegen des Altersunterschiedes (wie alt sind Sie denn nun?), sondern weil Sie nicht verheiratet sind.

Teilweise können Sie auch vergessen, dass man Ihnen ein Hotelzimmer oder ähnliches vermieten wird. Teilweise dürfen Sie sich als Ausländer ganz unabhängig von sexuellem Verkehr nicht mit Minderjährigen sehen lassen, mit denen Sie nicht verwandt sind (in Bezug auf diesen einen Aspekt bin ich mir tatsächlich nicht sicher, ob es nicht vielleicht einen Unterschied macht, ob das Mädchen Deutsche ist oder nicht).

Zitat:
Na was dachtest Du denn? Warum solltet ihr Euch nicht daran halten müssen?
Er dachte, dass es überall so ist wie auf Mallorca, wo manche Deutsche meinen, für sie würden keine Gesetze gelten. Oder wie in einem der bettelarmen Länder, wo ein deutscher Pass einem zumindest ein paar Probleme/Behörden vom Hals hält, wenn man nicht sogar die Füße geküsst bekommt.

Zitat:
Würden Sie in Saudi-Arabien mit einer Flasche Wodka durch die Stadt laufen, nur weil das in D erlaubt wäre?
:devil:

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#18
 Von 
ichbins5050
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurz gesagt weiter warten was die Akte betrifft. Und auch erst dann würde ich wissen, ob es nun der besagte Nachbar war oder nicht. Allerdings ist er der Einzige hier, der damit ein Problem hat. Den ganzen Rest hier ist es einfach egal. Auf der anderen Seite hat er mit allen Leuten hier im Kaff ein Problem. Ich warte einfach weiter ab. So lange muss ich wohl die Füße stillhalten. Und irgendwann sollte man sich wohl auch nicht mehr auf ich habe mich geirrt oder ich war davon überzeugt berufen. Das sollte doch irgendwann einfach unglaubwürdig werden.

Ehrlich gesagt keine Ahnung was ich dachte. Ich ging einfach davon aus, dass es trotzdem in Ordnung wäre. Ich mein wir kommen beide von hier. Wenn ich jetzt dort eine suchen würde, würde ich davon ausgehen das es natürlich verboten ist. Aber wenn wir beide einfach aus Deutschland sind und es hier dürfen, dachte ich das wäre ok. Dann lag ich wohl falsch damit. Aber ich hatte nun auch ein wenig selbst im Netz gesucht und scheinbar ist es gar nicht verboten. Jemand hatte mir gesagt man darf nicht. Ich habe nun aber schon mehrere Seiten gefunden, wo steht das man doch darf. Ab 14 darf man, wenn der/die andere nicht über 5 Jahre älter ist und es darf keine besondere Bezugsperson wie Lehrer oder dergleichen sein. Ab 16 fällt das mit dem alter weg und es steht nur noch das mit der Bezugsperson drin. Ansonsten stand dort noch, dass sich Schwule diskriminiert fühlen, weil die Anal Sache generell erst ab 18 erlaubt wäre. Das kann uns dann an sich egal sein.

Ich denke ich frage morgen einfach meinen Chef, ob er das auch herausfinden kann. Gut, dass mir so etwas überhaupt nicht unangenehm ist xD Aber da ich ihn schon fragte, ob er für Sie ein Einreisevisum in der Corona Zeit bekommen kann und er sich darum kümmern wollte, kann ich die Frage ja einfach morgen mal einwerfen. Wollte eh nachfragen, ob er nun schon etwas weiß. Ist immerhin auch schon fast einen Monat wieder her. Ich würde langsam auch gerne wissen, ob das nun 1 Woche dort arbeiten und 2 Wochen Urlaub werden. Oder nur 1 Woche arbeiten und dann wieder zurück, wenn ich für sie kein Visum bekomme.

Zuckerberg, ich hatte damals doch schon geschrieben das ich fast doppelt so alt bin wie sie. Damals war ich kurz vor 30 und mittlerweile bin ich es dann auch. Was das mit dem Passwedeln soll weiß ich nun aber nicht. Da es mir seit Merkel peinlich ist woanders sagen zu müssen „Germany", würde mir im Traum nicht einfallen damit noch herumzuwedeln. Und wie oben ja nun schon versucht zu erklären, ich ging einfach davon aus, dass es was anderes ist, wenn beide aus dem gleichen Land kommen.

Und um die letzte Frage zu beantworten, mir würde im Traum nicht einfallen überhaupt nach Saudi-Arabien einzureisen. Ich schaue mir Länder und deren Sitten vorher an. Wenn wir überhaupt nicht kompatible sind, fahre/fliege ich gar nicht erst hin ;)

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#19
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Ab 14 darf man, wenn der/die andere nicht über 5 Jahre älter ist


Du bist ja "über 5 Jahre älter"

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#20
 Von 
ichbins5050
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt, sind mehr als 5 Jahre. Aber nicht nur ich werde älter und grau. Sie wird doch auch älter und grau. Zumindest fällt Sie seit 6 Monaten in die Kategorie 16. Und da steht nichts mehr wegen der 5 Jahre. Nur noch etwas über besondere Bezugspersonen. Und das fällt bei uns wohl flach.

Zumindest ist mein Stand aktuell, dass ich richtig recherchiert habe und wir sportliche Aktivitäten, so nannte es mein Chef… nachgehen dürfen. Eine Finale aussage dazu bekomme ich am Montag oder Dienstag. Außerdem hatte er mir auch gesagt, dass es mit dem Visum in Ordnung gehen würde. Wir brauchen aber zusätzliche Unterlagen. Eine Kopie ihrer Geburtsurkunde müssen wir mitnehmen. Außerdem würde er mir noch Unterlagen geben, die ihre Eltern ausfüllen und unterschreiben müssen. Danach wäre die Einreise soweit aber kein Problem.

Reisepass hatte sie mit ihren Eltern vor Wochen schon beantragt. Der sollte also auch demnächst fertig sein. Und dann liegt es nur noch an eine finale Antwort zu den sportlichen Aktivitäten, ob in den Sommerferien oder halt nicht.

Aber noch eine frage zu der Akteneinsicht. Gibt es da ein Durchschnitt von bis oder kann das jetzt immer noch Monate dauern?

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#21
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Zumindest fällt Sie seit 6 Monaten in die Kategorie 16. Und da steht nichts mehr wegen der 5 Jahre. Nur noch etwas über besondere Bezugspersonen.
Irrelevant. Es werden ja sowieso die Tat aus der Vergangenheit verfolgt. Und die sind noch lange nicht verjährt.

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#22
 Von 
ichbins5050
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt hier irrelevant? Du hast aber schon gelesen, dass sich meine Frage und Aussage auf etwas zukünftiges bezieht. Sofern wir dort Urlaub machen. Was will besagtes Land bitte aus der Vergangenheit verfolgen? Es ist wieder dort irgendetwas passiert, noch ist einer von uns Staatsbürger von diesem Land. Ich würde also behaupten, dass Urlaubsland hat, absolut gar nichts mit dem Vergangenen zu tun. Alles was die dann beurteilen können wäre das hier und jetzt, wenn wir dort sind. Und das ist stand jetzt vollkommen legal.

Ich habe auch noch nie davon gehört, dass bei der Einreise nach Deutschland ständig Urlauber festgenommen werden, weil sie in ihrem Heimatland mehrere Ehefrauen haben. Das geht Deutschland doch genau so wenig an.

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#23
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Was heißt hier irrelevant? Du hast aber schon gelesen, dass sich meine Frage und Aussage auf etwas zukünftiges bezieht. Sofern wir dort Urlaub machen. Was will besagtes Land bitte aus der Vergangenheit verfolgen?
Ich wollte mich auf die Verfolgung durch die deutschen Behörden beziehen. Da bringt es Ihnen wenig, dass inzwischen die Genze von 16 überschritten ist (wenn dass den überhaupt jemals die Tatbestandsvariante war, die man Ihnen zur Last legen wollte).

Aber theoretisch:

Zitat:
Es ist wieder dort irgendetwas passiert, noch ist einer von uns Staatsbürger von diesem Land. Ich würde also behaupten, dass Urlaubsland hat, absolut gar nichts mit dem Vergangenen zu tun.
Ds entscheidet dann dieses Land beziehungsweise dessen Strafanwendungsrecht (wenn es sowas denn dort gibt). Nicht Sie oder das deutsche Recht entscheiden das. Zwar gibt es tatsächlich so etwas wie einen völkerrechtlichen Grundsatz, dass Staaten sich nur in Angelegenheiten einmischen, die entweder das eigene Hoeheitsgebiet oder die eigenen Staatsbürger betreffen. Zum einen ist das aber nur irgendein langweiliger Grundsatz, der auch in Deutschland viele Ausnahmen kennt. Zum anderen gibt es bekanntermaßen Staaten, die grundsätzlich kein Interesse an völkerrechtlichen Standards haben. Ganz zu schweigen von den Staaten, in denen man auch "einfach so" mal eingebuchtet wird, egal was das lokale Gesetz oder das Völkerrecht dazu sagen.

In welches Land wollen Sie denn überhaupt? Wenn SIe das mal verraten, dann muss hier nicht abstrakt die Rechtslage in über 100 Ländern der Welt (möglicherweise noch mit krassen Unterschieden innerhalb dieser Länder) dargestellt werden.

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#24
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)

Zitat:
Aber noch eine frage zu der Akteneinsicht. Gibt es da ein Durchschnitt von bis oder kann das jetzt immer noch Monate dauern?


es gibt generell keine Durchschnittszeiten
wie lange etwas Dauert hängt immer von verschiedenen Faktoren ab
vielleicht ist deine Akte im Stapel ganz tief unten oder der bestreffende Staatsanwalt hat durch Corona einfach keine Zeit, den auch Staatsanwälte sind Menschen die Krank werden können oder in Quarantäne kommen könnten
es könnte auch 100 andere Gründe geben


die Frage mit dem Urlaubsland wurde ja bereits beantwortet
aber im allgemeinen ist es so das sich jeder an die Gesetze des jeweiligen Landes richten muss
bin ich in Deutschland gilt das deutsche Recht
fliege ich nach Spanien gelten die spanischen Gesetze
und in den USA eben die Gesetze und Regelungen der USA

aber noch ein Tipp
informiert euch vor den Urlaub welche Regeln dort gelten

in manschen Ländern sind sexuelle Handlungen z.b am Strand oder in der Öffentlichkeit verboten
z.b Türkei, Griechenland oder Ägypten
und bitte auch die Corona Regelungen des jeweiligen Landes beachten, sonst kann es da auch ärger geben

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#25
 Von 
ichbins5050
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur so als Rückmeldung.

Niemand wurde bei der Ein/Ausreise festgenommen. Und heute lag dann auch ein Schreiben vom Staatsanwalt im Briefkasten. Das Ganze wurde eingestellt. An sich wollte ich gegen den Nachbarn vorgehen, sobald es eingestellt wurde. Allerdings hatte der zu Hause einen Schlaganfall und einen zweiten im Krankenhaus. Der wird wohl gar nicht mehr zurückkommen und direkt ins Pflegeheim abgeschoben. So hatten es zumindest seine Kinder gesagt. Damit kann ich mir ein Vorgehen gegen Ihn wohl auch sparen.

Sollte er unerwarteterweise doch wieder zurück in sein Haus gehen. Wie lange hätte ich die Zeit, um gegen seine ganzen falschen Anschuldigungen vorzugehen. Irgendwann wird das sicher auch verjährt sein?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Welche falschen Anschuldigungen hat der Nachbar denn in dem Verfahren aufgestellt?

Und nach welchem § wurde eingestellt?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
ichbins5050
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Eingestellt wurde es nach 170 Abs2. So habe ich es jetzt noch im Kopf. Wenn das nicht sein kann, kann ich aber nochmal direkt in den Ordner schauen. Ich habe das abgeheftet und schon im Schrank verstaut.

Vorgehen wäre dann gegen seine Falschaussage. Jemand hatte hier geschrieben, wenn man angeben tut für mich hat es ausgesehen wie xyz. Auf mich hat es den eindruck gemacht wie abc… dann wäre das in Ordnung. Davon steht in der Akte die ich als Kopie bekommen habe aber nichts drin. Dort heißt es immer nur er hat es genau gesehen, ich hätte sie zum Sex gezwungen, sie dafür bezahlt und sie mehrmals unsittlich gegen ihren Willen berührt. Außerdem will er an mehreren Tagen immer wieder Hilfeschreie aus meinem Hause gehört haben. Was auch totaler Blödsinn ist. Davon ab, jeder normale Mensch würde wohl den Notruf wählen, wenn er aus einen Haus Hilfeschreie hört.

Zur Krönung hat er zwei Fotos mit abgeben die alles beweisen sollen. Auf den beiden Bildern ist null zu sehen. Wir sitzen im Garten, sie sitzt auf meinen Schoß. Das ist alles. Natürlich sind wir auch angezogen. Und obwohl er sie kennt und im Gegensatz zu mir sogar wusste, wie alt sie damals war, hat er halt immer von einem Kind gesprochen.

Der Postbotin hat er immer wieder diese Geschichte erzählt und sie damit genervt. Wobei er es da als fakt hingestellt hat. Ich hätte ein Kind missbraucht. Auch ihr hat er wohl etliche Bilder gezeigt, die er von seinem Garten aus gemacht hat. Wo einfach nichts davon was er behauptet zu sehen ist. Sie würde es auch bezeugen, dass er ihr das öfters erzählt hat.

Außerdem würde ich mir das nur offenhalten wollen, falls er doch noch einmal zurückkommen würde. Wenn er wirklich im Pflegeheim landet, wäre die Sache für mich einfach erledigt. Dann hätten wir eh unsere ruhe. Davon ab gab es zu der Aktenkopie halt eine erst Einschätzung des Anwaltes, wo ich das beantragt hatte. Das war im Preis mit drin. Und da hieß es als erstes, wenn das alles ist und nichts weiter dazu kommt. Dann kann es normalerweise nur eingestellt werden. Wenn es eingestellt wurde, sollte man sich über ein Vorgehen gegenüber den Anzeigeerstatter überlegen.

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#28
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Vorgehen wäre dann gegen seine Falschaussage. Eine strafbare Falschaussage kann man nur vor Gericht machen - es gab aber gar keine Gerichtsverhandlung... Insofern wäre es ggf. "Falsche Verdächtigung" (§ 164 StGB) - die verjährt nach 5 Jahren.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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