Fragen zum Offenen Vollzug

28. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Patrikk
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Fragen zum Offenen Vollzug

Hallo,
ich werde demnächst im Offenen Vollzug antreten müssen,
ich führe eine mittelständige Firma mit mehreren Angestellten seit paar Jahren.
Wird das dort anerkannt, dass man sich weiter um die Firma kümmern kann oder würd das dort nicht anerkannt??


Was ist wenn man dort massive Probleme hat mit den Beamten????



MFG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

die Frage müssen Sie schon präziser formulieren. Spekulieren Sie auf den Freigängerstatus, oder was meinen Sie mit "kümmern"? Und "massive Probleme" bekommt man nur, wenn man sich nicht an die Regeln hält - das kann dann auch in den geschlossenen Vollzug führen...

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Patrikk
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Also wenn man das freigängerstatus nennen kann ja .
Ich habe mal im Net etwas Recherchiert, auf folgener Seite kann man nachlesen, wie andere Insassen berichten üben den Alltag dort. Beamte überziehen ihre Person dort etc ! Welche Rechte hat man denn ??

https://www.knast.net/prison.html?id=7280



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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

Freigänger zu werden ist generell möglich. Ob nun Sie Freigänger werden und wenn ja, wie schnell, kann man nicht per Ferndiagnose sagen. Ansonsten empfehle ich als Lektüre über Ihre Rechte und Pflichten das Strafvollzugsgesetz.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
Patrikk
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Information, eine Frage hätte ich aber noch an Sie woran kann man das denn festsetzen bzw was sind die voraussetzungen zum Freigang?

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Lesestoff:

http://prisonportal.informatik.uni-bremen.de/knowledge/index.php/Freigang

http://prisonportal.informatik.uni-bremen.de/knowledge/index.php/Offener_Vollzug

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#6
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Wenn Sie ein bisschen präziser werden kann man Ihnen vielleicht auch genauer Auskunft geben.

In welcher JVA werden Sie Ihre Strafe den antreten. In NRW bin ich da beruflich bedingt recht firm. Um es grundsätzlich zu machen die JVA´s sehen es ungerne wenn Leute in Ihrer eigenen Firma arbeiten, möglich ist es aber.

Wie gesagt, das ist auch von der JVA Abhänig.

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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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