Fragen zum Thema Beleidigung

23. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
A aus W
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 23x hilfreich)
Fragen zum Thema Beleidigung

Ich habe das Forum studiert. Es ist einfach klasse. Nur habe ich zu dem Thema "Beleidigung" inzwischen ein paar Fragen.

Wie ich feststelle, genügt es heute schon, einfach jemanden anzuzeigen. Derjenige, der angezeigt wird, scheint so gut wie nie eine Chance zu haben, ungeschoren aus der Sache zu kommen.

Ein Beispiel dazu:
Ich gehe in einen Supermarkt und kaufe mir 1 Liter Biomilch. An der Kasse bedient mich die für mich unbekannte Frau A (das steht auf ihrem Namensschild). Ich verlasse den Supermarkt, fahre zur Polizei und zeige Frau A an. Dabei behaupte ich wahrheitswidrig, dass Frau A zur mir sagte: "Nur Idioten wie Sie trinken Biomilch!"
Diesen vermeindlichen Vorfall hat niemand mitbekommen, es gibt also keine Be- und Entlastungszeugen. Die Sache wird ihren Lauf nehmen. Der Chef von Frau A wird bestätigen, dass Frau A Kassendienst hatte, ich werde anhand des Kassenbons beweisen, zur Tatzeit in dem Supermarkt gewesen zu sein.

Mal so unter uns: Frau A hat doch in dem geschilderten Fall keine Chance ungeschoren davon zu kommen, oder?

Das man nicht zu Unrecht bei der Polizei Anzeige erstattet, ist mir natürlich klar. Es wird auch niemanden geben, der mich meiner Lüge überführt. Nein, weder Frau A noch ich sind vorher in irgendeiner Weise bei der Polizei in Erscheinung getreten. Ich frage nur nach, ob Frau A überhaupt eine Chance hat.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Natürlich hat sie die. Wenn beim Gericht Zweifel bleiben, dass die Kassiererin solch eine Aussage getätigt hat, muß es sie freisprechen. (Im Zweifel für den Angeklagten). Als erstes wird sich das Gericht Gedanken machen, welche Motivation Frau A haben sollte den Kunden zu beleidigen.

Polizei, Staatsanwälte und Richter haben schon ihre Methoden im Rahmen von Nachfragen die Glaubhaftigkeit von Aussagen zu erkennen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
A aus W
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Als erstes wird sich das Gericht Gedanken machen, welche Motivation Frau A haben sollte den Kunden zu beleidigen.


Und umgekehrt natürlich auch, welche Motivation jemand haben sollte, Frau A grundlos falsch zu beschuldigen, wenn er sie nicht privat kennt. Dafür kommt es dann auch wieder darauf an, was beide wie aussagen.

Im übrigen wird sowas in der Regel sowieso auf den Privatklageweg verwiesen...

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Die Chancen von Frau A stehen sogar bestens da ungeschoren herauszukommen.

Ohne Zeugen haben Beleidigungsstrafanträge so gut wie keine Aussicht suf Erfolg (zumal diese wie bereits ausgeführt ohnehin zu 99% auf den Privatklageweg verwiesen werden).



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