Fragen zum europäischen Haftbefehl

22. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
fragefuchs007
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zum europäischen Haftbefehl

Hi,

Ich habe für mein Studium ein paar Fragen zum europäischen Haftbefehl, ausgehend von einer Straftat mit Strafmaß Freiheitsstrafe unter 2 Jahren, nicht zur Bewährung ausgesetzt. Die Person befindet sich im EU Ausland.

- Zunächst mal: Wie wahrscheinlich ist es, dass bei diesem Strafmaß überhaupt ein europäischer Haftbefehl ausgestellt wird?

- Wie wird generell nach der Person gefahndet? Das die Beamten zum dem Gericht bekannten Wohnsitz fahren und dort schauen sollte klar sein, die Frage geht eher in die Richtung ob auch Freunde/Familie/Arbeitgeber bzw. Arbeitskollegen befragt werden dürfen und wie realistisch es ist, das dies getan wird?

- Mal angenommen, die Beamten finden die Person nach mehrmaligem Besuch am bekannten Wohnsitz des/der Gesuchten nicht, wie wird weiter vorgegangen?

- Wird so lange aktiv nach dem/der Gesuchten gefahndet bis er/sie gefunden wurde oder wird die aktive Suche irgendwann eingestellt?

- Verjährt ein europäischer Haftbefehl? Wenn ja, wann?

Danke :)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von fragefuchs007):
- Zunächst mal: Wie wahrscheinlich ist es, dass bei diesem Strafmaß überhaupt ein europäischer Haftbefehl ausgestellt wird?


Ziemlich. Da muss auch kein extra Haftbefehl "ausgestellt" werden, sondern der nationale wird schlicht europaweit erweitert.

Zitat (von fragefuchs007):
die Frage geht eher in die Richtung ob auch Freunde/Familie/Arbeitgeber bzw. Arbeitskollegen befragt werden dürfen und wie realistisch es ist, das dies getan wird?


Natürlich dürfen sie das. Wie realistisch es ist, kann nur der Hellseher des Vertrauens beantworten. Wenn die Polizei nichts wichtigeres zu tun hat, wird's halt gemacht. Kommt sicherlich auch darauf an, um welchen Staat es geht.



Zitat (von fragefuchs007):
- Mal angenommen, die Beamten finden die Person nach mehrmaligem Besuch am bekannten Wohnsitz des/der Gesuchten nicht, wie wird weiter vorgegangen?

- Wird so lange aktiv nach dem/der Gesuchten gefahndet bis er/sie gefunden wurde oder wird die aktive Suche irgendwann eingestellt?


Fragen für den Hellseher.

Zitat (von fragefuchs007):
- Verjährt ein europäischer Haftbefehl? Wenn ja, wann?


Ein Haftbefehl verjährt nicht. Aber die Möglichkeit zur Vollstreckung der Strafe. Bei einer Strafe von 1 bis 5 Jahren nach 10 Jahren zzgl. etwaiger Ruhezeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fragefuchs007
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe ich es also richtig, dass die Polizei das nach Lust/Laune/Auftragslage entscheidet und es da keinen festen Ablauf gibt, wie bei einem Haftbefehl bei nicht antreffen der gesuchten Person am Wohnsitz weiter verfahren wird, oder wie darf ich die "Fragen für den Hellseher" antworten verstehen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von fragefuchs007):
dass die Polizei das nach Lust

Nein



Zitat (von fragefuchs007):
/Laune/

Nein



Zitat (von fragefuchs007):
Auftragslage entscheidet und

Ja



Zitat (von fragefuchs007):
und es da keinen festen Ablauf gibt, wie bei einem Haftbefehl bei nicht antreffen der gesuchten Person am Wohnsitz weiter verfahren wird

Korrekt.
Wie soll es den auch geben, das muss immer individuell entschieden werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von fragefuchs007):
und es da keinen festen Ablauf gibt, wie bei einem Haftbefehl bei nicht antreffen der gesuchten Person am Wohnsitz weiter verfahren wird


Richtig. Wäre bei 27 Schengenstaaten auch etwas schwierig, die alle in das selbe "Schema X" pressen zu wollen (das es nicht mal innerhalb des selben Staates gibt).

Vielleicht schaut man in Lettland nur 3mal am Wohnsitz vorbei, während man das auf Malta 5 mal tut und in Liechtenstein 7 mal. In Norwegen schaut man vielleicht auch noch 4 mal am Arbeitsplatz vorbei, während man das in Slowenien vielleicht nur 2mal tut, aber dafür in Polen ganz oft und immer wieder (die Polen sollen da recht griffig sein, hört man)


-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.10.2020 01:31

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