Hi,
Ich habe für mein Studium ein paar Fragen zum europäischen Haftbefehl, ausgehend von einer Straftat mit Strafmaß Freiheitsstrafe unter 2 Jahren, nicht zur Bewährung ausgesetzt. Die Person befindet sich im EU Ausland.
- Zunächst mal: Wie wahrscheinlich ist es, dass bei diesem Strafmaß überhaupt ein europäischer Haftbefehl ausgestellt wird?
- Wie wird generell nach der Person gefahndet? Das die Beamten zum dem Gericht bekannten Wohnsitz fahren und dort schauen sollte klar sein, die Frage geht eher in die Richtung ob auch Freunde/Familie/Arbeitgeber bzw. Arbeitskollegen befragt werden dürfen und wie realistisch es ist, das dies getan wird?
- Mal angenommen, die Beamten finden die Person nach mehrmaligem Besuch am bekannten Wohnsitz des/der Gesuchten nicht, wie wird weiter vorgegangen?
- Wird so lange aktiv nach dem/der Gesuchten gefahndet bis er/sie gefunden wurde oder wird die aktive Suche irgendwann eingestellt?
- Verjährt ein europäischer Haftbefehl? Wenn ja, wann?
Danke
Fragen zum europäischen Haftbefehl
22. Oktober 2020
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Frage vom 22. Oktober 2020 | 12:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zum europäischen Haftbefehl
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#1
Antwort vom 22. Oktober 2020 | 13:32
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitat- Zunächst mal: Wie wahrscheinlich ist es, dass bei diesem Strafmaß überhaupt ein europäischer Haftbefehl ausgestellt wird? :
Ziemlich. Da muss auch kein extra Haftbefehl "ausgestellt" werden, sondern der nationale wird schlicht europaweit erweitert.
Zitatdie Frage geht eher in die Richtung ob auch Freunde/Familie/Arbeitgeber bzw. Arbeitskollegen befragt werden dürfen und wie realistisch es ist, das dies getan wird? :
Natürlich dürfen sie das. Wie realistisch es ist, kann nur der Hellseher des Vertrauens beantworten. Wenn die Polizei nichts wichtigeres zu tun hat, wird's halt gemacht. Kommt sicherlich auch darauf an, um welchen Staat es geht.
Zitat- Mal angenommen, die Beamten finden die Person nach mehrmaligem Besuch am bekannten Wohnsitz des/der Gesuchten nicht, wie wird weiter vorgegangen? :
- Wird so lange aktiv nach dem/der Gesuchten gefahndet bis er/sie gefunden wurde oder wird die aktive Suche irgendwann eingestellt?
Fragen für den Hellseher.
Zitat- Verjährt ein europäischer Haftbefehl? Wenn ja, wann? :
Ein Haftbefehl verjährt nicht. Aber die Möglichkeit zur Vollstreckung der Strafe. Bei einer Strafe von 1 bis 5 Jahren nach 10 Jahren zzgl. etwaiger Ruhezeiten.
#2
Antwort vom 22. Oktober 2020 | 13:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstehe ich es also richtig, dass die Polizei das nach Lust/Laune/Auftragslage entscheidet und es da keinen festen Ablauf gibt, wie bei einem Haftbefehl bei nicht antreffen der gesuchten Person am Wohnsitz weiter verfahren wird, oder wie darf ich die "Fragen für den Hellseher" antworten verstehen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Oktober 2020 | 19:38
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39751x hilfreich)
Zitatdass die Polizei das nach Lust :
Nein
Zitat/Laune/ :
Nein
ZitatAuftragslage entscheidet und :
Ja
Zitatund es da keinen festen Ablauf gibt, wie bei einem Haftbefehl bei nicht antreffen der gesuchten Person am Wohnsitz weiter verfahren wird :
Korrekt.
Wie soll es den auch geben, das muss immer individuell entschieden werden.
#4
Antwort vom 23. Oktober 2020 | 01:12
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitatund es da keinen festen Ablauf gibt, wie bei einem Haftbefehl bei nicht antreffen der gesuchten Person am Wohnsitz weiter verfahren wird :
Richtig. Wäre bei 27 Schengenstaaten auch etwas schwierig, die alle in das selbe "Schema X" pressen zu wollen (das es nicht mal innerhalb des selben Staates gibt).
Vielleicht schaut man in Lettland nur 3mal am Wohnsitz vorbei, während man das auf Malta 5 mal tut und in Liechtenstein 7 mal. In Norwegen schaut man vielleicht auch noch 4 mal am Arbeitsplatz vorbei, während man das in Slowenien vielleicht nur 2mal tut, aber dafür in Polen ganz oft und immer wieder (die Polen sollen da recht griffig sein, hört man)
-- Editiert von !!Streetworker!! am 23.10.2020 01:31
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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