Hallo: ein fiktiver Fall, mal angenommen:
Die Genitalien eines Jungen Mannes sind unterentwickelt, kaum entwickelt. Die weiblichen Hormone sind bei ihm sehr viel, die männlichen sind sehr wenig sehr sehr wenig, weil die Hoden bis zum 11. Lebensjahr im Bauch waren, Hodenhochstand nennt man es, und dadurch sind die Hoden kaputt, weil sie im Bauch weder wachsen können noch geschweige denn arbeiten. Auch das, was als Hoden geformt worden ist, ist bei diesen hohen Temperaturen im Bauch 11 Jahre kaputt.
Daher wirkt dieser Mann sehr verweiblicht.
Diese Tatsachen, dass die Genitalien unterentwickelt sind und er verweiblicht und sehr verjüngt wirkt, also das Äußre von ihm, vermitteln Kinderschändern den Eindruck und Gefühl eines Kindes, also das gefundene Fressen für Kinderschänder.
Nun die Frage: Könnte dieser Fakt, dass die Genitalien so sind und sein Äußeres so verändert und dadurch von Kinderschändern also Kind gesehen wird, bei einer Strafanzeige und Staatsanwaltschaft eine Rolle spielen?
Denn genau diese Unterentwicklung macht den Betroffenen für Kinderschänder zur Zielscheibe und diese Unterentwicklung IST der Grund für Übergriffe durch Kinderschänder. Könnte das bei einer Anzeige und bei der Staatsanwaltschaft eine Rolle spielen, überhaupt?
Danke.
Fragenach Strafbarkeit aufgrund der Unterentwicklung
Post von Polizei oder Staatsanwalt?
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Schlichte Antwort: Nein. Was ein Kind ist, wird über das Alter definiert - ist man über 13, ist man kein Kind mehr. Im Übrigen sind sexuelle Übergriffe gegen Erwachsene ebenfalls strafbar. Und warum sich Kinderschänder für einen weiblich wirkenden männlichen Erwachsenen interessieren sollten, erschließt sich mir auch nicht.
-- Editiert von muemmel am 14.05.2022 15:52
Ja, das ist logisch und er ist auch erwachsen.
Aber dass die Kinderschänder Gründe sehen, ihn anzugreifen, diese Tatsache ist für die Justiz Nichts wert?
Der Grund für Übergriffe ist sein Zustand und dass die Kinderschänder auf ihn aufmerksam geworden sind, ist auch wegen des Zustands.
Das alles ist für die Justiz, Strafanzeige und Staatsanwaltschaft Nichts und Null wert.
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Und diese Über- oder Angriffe sahen jetzt wie genau aus?
ZitatUnd diese Über- oder Angriffe sahen jetzt wie genau aus? :
Das waren sexuelle Übergriffe/"Angriffe".
Sexuelle!
Die Details könnten wir verzichten. Das reicht hoffentlich.
Ich verstehe - in einem fiktiven Fall ohne Details war die fiktive Justiz irgendwie nicht hart genug. Im Übrigen entscheidet die Justiz, was ein strafbarer Übergriff ist, nicht Sie: Ich mache dann mal zu, denn hier soll offenbar gar nichts diskutiert werden, sondern nur irgendein Die-böse-Justiz-ist-zu-nett-zu-Kinderschändern-Stammtischgeschnatter veranstaltet werden.
-- Editiert von Moderator9 am 14.05.2022 22:11
Und jetzt?
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