Freie Arbeit

1. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
netter-Kerl
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 4x hilfreich)
Freie Arbeit

Hallo!

Ich wüsste gerne, ob man die "freie Arbeit" eigentlich bei jedem eingetragenen Verein (e.V.) ableisten kann? denn die sind ja alle gemeinnützig oder gibt es da noch besondere Kriterien?

Und wie sieht es in einem gemeinnützigen aber nicht staatlichen Krankenhaus aus?

Einen schönen Maifeiertag wünsche ich Euch! :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Wie kommen Sie darauf, daß jeder eingetragene Verein (e.V.) zwangsläufig auch gleichzeitig gemeinnützig ist? Dies ist (natürlich) nicht so.

Der z.B.
'Chaos Computer Club e.V.' ist keineswegs gemeinnützig, ebensowenig wie der 'Deutsche Amateur Radio Club - DARC e.V.'

(die beiden habe ich jetzt -ohne irgendeinen Hintergedanken- ergoogelt. Waren die ersten beiden nicht gemeinnützigen, die Google ausgeworfen hat)

Gemeinnützig ist eine Einrichtung ('Körperschaft') -daß muß nicht zwangsläufig ein e.V. sein- dann wenn sie als solches gemäß min. § 52 AO (-Abgabenordnung-) von der Finanzverwaltung anerkannt ist und über eine entsprechende Anerkennungsbescheinigung
verfügt.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
netter-Kerl
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank !Streetworker! :)

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