Freier Warenverkehr EU vs. Cannabissamen

6. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Almani123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freier Warenverkehr EU vs. Cannabissamen

Hallo zusammen,
Heute las ich folgenden Artikel über einen Erfolg des Kölner Zolls:

https://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/koelner-zoll-zieht-70000-cannabissamen-aus-der-post-1610700.html?amp=true&__twitter_impression=true

Da ich diesbezüglich der Auffassung war, die Bestellung sei legal (wie in diesem Artikel argumentiert: https://www.niederlausitz-aktuell.de/brandenburg/84945/kauf-von-cannabissamen-so-ist-die-rechtliche-lage.html), würde mich eine Expertenmeinung interessieren.

Gab es hier eine Änderung der Gesetze? Wie bewertet ihr den Sachverhalt?


-- Editiert von Moderator am 06.03.2021 18:23

-- Thema wurde verschoben am 06.03.2021 18:23

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9 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Die Artikel widersprechen sich nicht.

Der Import von Cannabissamen, die nicht zu "Rauschzwecken" (zum Anbau) bestimmt sind, ist legal.

Bei der Beschlagnahme in Köln geht man halt (wie wohl in 99% aller Fälle) davon aus, dass die Samen zum Anbau bestimmt sind, es sich also um unerlaubte Einfuhr handelt. Die jeweiligen Beschuldigen können das dann im Rahmen des Strafverfahrens näher mit der Staatsanwaltschaft erörtern, z.B. dass sie Halter eines verwöhnten Gourmet-Wellensittichs aus niederländischer Zucht sind, der Hanfsamen die billiger als 10,00 EUR / Stück sind und nicht aus NL stammen, zum Dessert rundheraus ablehnt. :devil:

Zitat:
Freier Warenverkehr


... ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung, wird aber von "Drogenfreunden" gerne immer wieder mal ins Feld geführt (teils wider besseres Wissen), gerade kürzlich wieder in Zusammenhang mit den "LSD-Trüffeln" aus NL.
Die einzelnen EU-Staaten können den freien Warenverkehr durch nationale Regelungen (wie hier das deutsche BtMG es tut) einschränken. Und wenn das der Fall ist, ist es auch schnuppe, ob das Zeug im Herkunftsland legal ist. Ich darf auch keine Butterflymesser aus z.B. Tschechien einführen und hier besitzen oder gar führen, obwohl die Dinger in Tschechien legal sind.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 07.03.2021 10:14

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

So ist es.
Die Bestellung von Cannabissamen ist legal, wenn man die Samen für legale Zwecke bestellt.
Die Bestellung von Cannabissamen ist illegal, wenn man die Samen für illegalen Anbau bestellt.
Das hat sich auch in den letzten Jahren nicht geändert.

Wenn man natürlich Samen von einer Sorte bestellt, die nicht auf der Liste der zugelassenen THC-armen Sorten steht, dann wird es natürlich verdammt schwer, dem Zoll glaubhaft zumachen, dass die Samen nicht für illegalen Anbau gedacht sind.

Trotzdem ist die reine Bestellung von Samen in der Praxis meist straffrei, weil in den Samen selbst ja kein THC enthalten ist (das bildet sich erst, wenn man aus den Samen Pflanzen wachsen lässt) und es deshalb als Bagatelle eingestellt wird. Allerdings ist es (zumindest bei mir in der Gegend) so, dass man gerne einen überraschenden Hausbesuch von der Polizei bekommt, wenn man bei der Bestellung von Samen erwischt wird. Der Verdacht, dass die Leute, die Samen bestellen, auch Pflanzen zu Hause haben, ist ja nicht unbedingt lebensfremd. Und da schaut die Polizei halt zu Hause nach, ob sich außer den bestellten Samen vielleicht noch etwas anderes findet, was dann keine Bagatelle mehr ist. Da haben sich schon einige ins Knie geschossen - nicht wegen der Strafe für die Samenbestellung an sich, sondern weil sie durch die Samenbestellung in den Fokus der Polizei geraten sind.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Almani123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon einmal für die Antworten, das ist etwas nachvollziehbar. Mich wundert aber noch die Unterstellung, die Samen seien für den illegalen Anbau. Sie wurden ja nicht ohne Grund explizit im Gesetzestext erwähnt und vom Verbot ausgeschlossen, dann wird es auch realistischere Fälle für den legalen Gebrauch geben als die niederländische Wellensittiche. Wie kann man dann bei zig tausenden Bestellungen die Absicht unterstellen illegal anzubauen? Bei der Post/dem Zoll selbst wird ja ausschließlich der Briefumschlag samt Samen als Indiz vorhanden sein. Da gibt es ja keinen Bezug zu den einzelnen Personen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Almani123):
Sie wurden ja nicht ohne Grund explizit im Gesetzestext erwähnt und vom Verbot ausgeschlossen, dann wird es auch realistischere Fälle für den legalen Gebrauch geben


Ja, z.B. für den Anbau von Nutzhanf (z.B. zur Textilherstellung). Dabei handelt es sich dann aber um Sorten, deren Erzeugnisse so gut wie kein THC enthalten (findet man hier bei uns in der Gegend auf freiem Feld). Davon muss man aber wohl 1 KG am Stück rauchen um auch nur "leicht angeschiggert" zu sein. Nutzhanfanbauer lassen sich keine 5 Samen (solche, die hochpotentes Gras hervorbringen) im Briefumschlag von einschlägigen "Rausch-THC-Versendern" aus NL zuschicken.

Und falls "den Kölnern" doch so ein harmloser "Textil-Hanf-Erzeuger" als Beifang mit ins Netz gegangen sein sollte, wird sich das im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ja sehr leicht aufklären lassen und das Verfahren gegen den armen Mann wird eingestellt.

Zitat (von Almani123):
Wie kann man dann bei zig tausenden Bestellungen die Absicht unterstellen illegal anzubauen?


Durch die Tatsache, dass es sich um Zeug handelt, das hochpotentes Gras hervorbringt.
Durch den (vermutlich einschlägig bekannten) Absender
Den Preis

Alles Dinge, die für eine illegale Verwendungsabsicht sprechen. Und mehr als einen Anfangsverdacht braucht es halt nicht zur Einleitung eines Strafverfahrens.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Sie wurden ja nicht ohne Grund explizit im Gesetzestext erwähnt und vom Verbot ausgeschlossen, dann wird es auch realistischere Fälle für den legalen Gebrauch geben als die niederländische Wellensittiche.

Klar.
Auch *******e fressen gerne Hanfsamen, andere Nutztiere auch. Und Herr Seitenbacher muss die Hanfsamen für sein Bio-Hanfsamenöl ja auch irgendwo her bekommen.
Im Agrar-Großhandel kostet ein 20kg-Sack Cannabissamen (entspricht etwa einer guten Million Samen) etwa 30 Euro. Das sind dann natürlich Samen von Sorten, die THC-arm sind. Aber es gibt eben durchaus einen legalen Markt für Cannabissamen, deshalb unterliegen eben die legalen Anwandungszwecke nicht dem BtMG.
Wenn man allerdings eine Million Samen in Deutschland legal für 30€ kaufen kann, stellt sich natürlich die Frage, wie man dem Zoll überzeugend erklärt, dass man in Holland zehn Samen für 50€ kauft. Dass muss dann ja schon ein besonderer Zweck sein, für den die billigen Samen aus Deutschland nicht ausreichen ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Im Agrar-Großhandel kostet ein 20kg-Sack Cannabissamen (entspricht etwa einer guten Million Samen) etwa 30 Euro.


Der Importeur und Verarbeiter dieser Saaten mussten damals sogar einen Nachweis erbringen, was daraus hergestellt wurde, da die damals importierten Sorten durchaus noch potent waren.

Das waren noch Zeiten.....

Heute werden Importe nur noch nach Probennahme durch den Zoll freigegeben.

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#8
 Von 
Moderator1
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von nueao):
wär doch gut zu wissen


Nein, das ist völlig uninteressant.

Werbung für Seed-Shops wird hier außerdem nicht geduldet

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