Freiheitsberaubung Ladendetektiv

7. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
LadyFree
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiheitsberaubung Ladendetektiv

Hallo,
ich habe eine rein hypothetische Frage.

Wir stellen uns vor jemand ginge im Galeria (Karstadt) einkaufen, er läuft direkt zu den Waren, die er kaufen möchte und bezahlt diese sofort. Danach verlässt er aber nicht das Geschäft, sondern schaut sich weiter in der Abteilung um, vielleicht auch in der ganzen Filiale. Irgendwann fällt sein "verdächtiges Verhalten" einem Mitarbeiter auf, auch die Waren, die er in seiner Tasche mit sich trägt bemerkt er und informiert den Ladendetektiv. Dieser beobachtet wie der Kunde sich scheinbar ohne die Waren, die er bei sich trägt zu bezahlen dem Ausgang nähert. Er gibt dem Kollegen bescheid, der den Kunden abfangen soll.

Der Kollege fasst den Kunden leicht am Arm an und bittet ihn freundlich "Würden sie mir bitte folgen?" um ihn in's Büro zu bringen. Der Kunde, der ja nicht weiß worum es geht, antwortet nur mit "Tut mir leid, ich muss weiter." und versucht sich aus dem Griff zu befreien, daraufhin wird er fester gepackt und mitgezogen. Er versucht zu erklären, dass er großen Hunger habe, er wolle sich nur schnell etwas zum Essen holen, dann würde er wieder kommen und man könne klären was los sei. Der Detektiv hört ihm nicht richtig zu, er denkt die Person habe verstanden worum es ging und versuche sich jetzt dumm rauszureden a "Ich wollte nur was zum Essen holen und dann bei euch weitershoppen und die Waren zahlen." genervt sagt er dem Kunden er soll still sein. Der Kunde - langsam eingeschüchtert - verstummt.
Der Detektiv fragt, ob er die Waren des Kaufhauses an sich nehmen kann, der Kunde bejaht. Auch einer Durchsuchg seiner Taschen stimmt er eingeschüchtert zu, jedoch zieht er sein Handy aus der Tasche und versucht die Polizei zu kontaktieren, weil ihm die Situation sehr komisch vorkommt. Wie üblich wird dies vom Detektiv unterbunden.

Irgendwann fragt der Detektiv nach dem Ausweis des Kunden, als dieser sich weigert auch noch seinen Ausweis vorzulegen wird mit der Polizei gedroht, der Kunde bittet ausdrücklich darum diese zu rufen.

Erst als die Polizei eintrifft, wird dem Kunden endlich klar (durch Gespräche des Deketivs mit den Beamten, Ansprache des Beamten, etc), dass der Ladendetektiv davon ausgeht der Kunde habe die Waren gestohlen. Er zückt den Kassenzettel und klärt das Missverständnis auf.

Jetzt die Frage: Könnte der Ladendetektiv irgendwie wegen der Freiheitsberaubung belangt werden? Ich weiß, dass das nicht der Fall ist, wenn er einen Tatverdacht hat, allerdings hätte sich das ganze ja viel früher klären können, hätte er dem Kunden gleich am Anfang mitgeteilt warum er eigentlich aufgehalten wurde.

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von LadyFree):
Jetzt die Frage: Könnte der Ladendetektiv irgendwie wegen der Freiheitsberaubung belangt werden? Ich weiß, dass das nicht der Fall ist, wenn er einen Tatverdacht hat,


Eben.

Der Detektiv ging ja ganz offensichtlich davon aus, dass dem Kunden klar war, warum er festgehalten wird. :

Zitat (von LadyFree):
er denkt die Person habe verstanden worum es ging


Auch vor diesem Hintergrund:

Zitat (von LadyFree):
Der Detektiv fragt, ob er die Waren des Kaufhauses an sich nehmen kann, der Kunde bejaht.


...liegt es relativ nahe, dass er auch davon ausgehen durfte. Ansonsten war halt niemand von uns bei der Szenerie dabei, um abschließend beurteilen zu können, wovon man ausgehen konnte und wovon nicht.

Im Übrigen:

Zitat (von LadyFree):
daraufhin wird er fester gepackt und mitgezogen. Er versucht zu erklären, dass er großen Hunger habe, er wolle sich nur schnell etwas zum Essen holen, dann würde er wieder kommen und man könne klären was los sei. Der Detektiv hört ihm nicht richtig zu, er denkt die Person habe verstanden worum es ging und versuche sich jetzt dumm rauszureden a "Ich wollte nur was zum Essen holen und dann bei euch weitershoppen und die Waren zahlen." genervt sagt er dem Kunden er soll still sein. Der Kunde - langsam eingeschüchtert - verstummt.
Der Detektiv fragt, ob er die Waren des Kaufhauses an sich nehmen kann, der Kunde bejaht. Auch einer Durchsuchg seiner Taschen stimmt er eingeschüchtert zu, jedoch zieht er sein Handy aus der Tasche und versucht die Polizei zu kontaktieren, weil ihm die Situation sehr komisch vorkommt. Wie üblich wird dies vom Detektiv unterbunden.

Irgendwann fragt der Detektiv nach dem Ausweis des Kunden, als dieser sich weigert auch noch seinen Ausweis vorzulegen wird mit der Polizei gedroht, der Kunde bittet ausdrücklich darum diese zu rufen.

Erst als die Polizei eintrifft, wird dem Kunden endlich klar (durch Gespräche des Deketivs mit den Beamten, Ansprache des Beamten, etc), dass der Ladendetektiv davon ausgeht der Kunde habe die Waren gestohlen. Er zückt den Kassenzettel und klärt das Missverständnis auf.


Und zwischen dem "wird er fester gepackt und mitgezogen" und dem "zückt den Kassenzettel und klärt das Missverständnis auf" wurde der die ganze Zeit festgehalten? Oder wie lange dauerte das Festhalten an?

3x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von LadyFree):
Erst als die Polizei eintrifft, wird dem Kunden endlich klar

Außerordentlich unglaubwürdig.
Und wenn doch tatsächlich so abgelaufen, ist es nicht das Problem des Ladendetektivs, wenn der Kunde derartige zeitliche Dimensionen benötigt um solch auf der Hand liegenden Sachverhalte zu erfassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
LadyFree
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum sollte der Kunde da von alleine drauf kommen, wenn der Detektiv sich ihm nicht als detektiv vorstellt oder ihm sagt worum es geht? Nicht jeder kennt automatisch die entsprechenden Abläufe. Während er versucht zu erklären, dass er ja gleich wieder gekommen wäre um zu klären was ist, wird er ja unsanft ins Hinterzimmer gezogen und ihm wird verboten weiterzureden. Wenn dem Kunden die Abläufe nicht geläufig sind könnte er doch jetzt auch Angst bekommen und in "Schockstarre" fallen.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Und zwischen dem "wird er fester gepackt und mitgezogen" und dem "zückt den Kassenzettel und klärt das Missverständnis auf" wurde der die ganze Zeit festgehalten? Oder wie lange dauerte das Festhalten an?


Für gewöhnlich wird man ja in ein Hinterzimmer gezogen und dort festgehalten bis die Personalien festgestellt wurden. Zumindest soweit mir das bekannt ist.

Wie gesagt, es geht nur um ein Gedankenspiel, nicht perfekt durchdacht...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von LadyFree):
Warum sollte der Kunde da von alleine drauf kommen, wenn der Detektiv sich ihm nicht als detektiv vorstellt oder ihm sagt worum es geht? Nicht jeder kennt automatisch die entsprechenden Abläufe.


Aber dass es (vermeintlich) "üblich" ist, dass Detektive Anrufe der Kunden bei der Polizei unterbinden, wusste man? ;)

Zitat (von LadyFree):
Kunde ... zieht ... sein Handy aus der Tasche und versucht die Polizei zu kontaktieren... Wie üblich wird dies vom Detektiv unterbunden.


Zitat (von LadyFree):
wenn der Detektiv sich ihm nicht als detektiv vorstellt oder ihm sagt worum es geht?


Ich würde mal wild spekulieren, dass sich die Schilderung des Hergangs durch den Detektiv etwas anhören wird.

Zitat (von LadyFree):
Während er versucht zu erklären, dass er ja gleich wieder gekommen wäre um zu klären was ist


Also mal ehrlich ... Will man diese Story irgendjemanden ernsthaft verkaufen? Ein vermeintlich auf frischer Tat gestellter Straftäter möchte, ob des ach so großen Hungers, noch erst mal schnell einen Imbiss aufsuchen, wird dann aber ganz bestimmt ("Ich schwöre") zurückkommen, um zu klären was ist. Wenn man für große Heiterkeit bei allen Beteiligten sorgen will, kann man das natürlich so erzählen. Wobei es rechtlich sowieso keine Rolle spielt.

Zitat (von LadyFree):
Wenn dem Kunden die Abläufe nicht geläufig sind könnte er doch jetzt auch Angst bekommen und in "Schockstarre" fallen.


Könnte er ... möglicherweise ...

ich glaube ich ahne so langsam, wohin die Reise hier gehen soll. :devil: Kann es rein zufälligerweise sein, dass man -in diesem Gedankenspiel- dem Kunden die Kosten für den Polizeieinsatz auferlegen will und er sucht jetzt Möglichkeiten, dies zu verhindern?

Zitat (von LadyFree):
Für gewöhnlich wird man ja in ein Hinterzimmer gezogen und dort festgehalten bis die Personalien festgestellt wurden. Zumindest soweit mir das bekannt ist.


Was "gewöhnlich" ist, ist aber eher irrelevant. Relevant -für den Tatbestand der Freiheitsberaubung- ist, dass man tatsächlich gehindert wird, sich von einem Ort wegzubewegen, und das länger als nur "(sehr) kurz". Und strafbar ist auch das nur dann, wenn es nicht durch eine Gesetzesvorschrift gerechtfertigt ist. Hier wäre es das aber eben durch den § 127 StPO.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
LadyFree
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Aber dass es (vermeintlich) "üblich" ist, dass Detektive Anrufe der Kunden bei der Polizei unterbinden, wusste man?


Hä? Das weiß ich, muss doch der Kunde nicht wissen? Ich hab nur geschrieben, dass es üblich ist, dass man nicht telefonieren darf, nicht, dass der Kunde das weiß.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Kann es rein zufälligerweise sein, dass man -in diesem Gedankenspiel- dem Kunden die Kosten für den Polizeieinsatz auferlegen will und er sucht jetzt Möglichkeiten, dies zu verhindern?


Ich kann mir aber ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass man da Kosten auf den Kunden abwälzen könnte, bin dazu aber nicht ausreichend informiert..

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Was "gewöhnlich" ist, ist aber eher irrelevant. Relevant -für den Tatbestand der Freiheitsberaubung- ist, dass man tatsächlich gehindert wird, sich von einem Ort wegzubewegen


Und du meinst ein mutmaßlicher Dieb wird einfach gehen gelassen, wenn er gehen will? Wie gesagt, mir ist bewusst, dass es erlaubt ist jemanden festzuhalten (am Gehen zu hindern) wenn man den Verdacht hat, dass dieser eine Straftat begangen hat. Die Frage ist wie weit das Recht greift. Hätte der Detektiv dem Kunden gleich am Anfang dieses Gedankenspiels gesagt warum er nicht gehen darf, hätte er das ja sofort aufklären können und wäre damit auch nicht so lange festgehalten worden.

-- Editiert von LadyFree am 08.12.2021 15:01

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von LadyFree):
Könnte der Ladendetektiv irgendwie wegen der Freiheitsberaubung belangt werden?
Höchstwahrscheinlich irgendwie nicht. Vermutlich hat er sich auch kurz als Mitarbeiter des Ladens vorgestellt, nur der Kunde fiel vorher in Schockstarre...usw.

2. Kapitel, Frage 1
Wie kann ich als Kunde eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung stellen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von LadyFree):
Die Frage ist wie weit das Recht greift.

Genau soweit, wie die Umstände des Einzelfalles es nötig machen .

Hier wäre z.B. keine Freiheitsberaubung erkennbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von LadyFree):
Ich hab nur geschrieben, dass es üblich ist, dass man nicht telefonieren darf, nicht, dass der Kunde das weiß.
Und das ist halt vollkommener Unsinn.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
LadyFree
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Höchstwahrscheinlich irgendwie nicht. Vermutlich hat er sich auch kurz als Mitarbeiter des Ladens vorgestellt, nur der Kunde fiel vorher in Schockstarre...usw.


Bei uns im Geschäft ist das z.B. oft nicht der Fall, wenn die Person auf dem Weg ins Büro schon beginnt irgendwelche wilden Storys zu erzählen geht man davon aus der Mensch weiß worum es geht und wer man ist.

Zitat (von bostonxl):
Und das ist halt vollkommener Unsinn.


Also meines wissens nach ist das absolut üblich, dass die Person nicht telefonieren oder mit anderen schreiben darf, weil wegen Verschleierung.

Zitat (von Anami):
2. Kapitel, Frage 1
Wie kann ich als Kunde eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung stellen?


Wahlweise direkt bei den Beamten, die für ihn gerufen wurden, oder er geht später auf eine Polizeiwache um dort die mutmaßliche Freiheitsberaubung anzuzeigen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von LadyFree):
Hä? Das weiß ich, muss doch der Kunde nicht wissen?


Na gut ...

Zitat (von LadyFree):
Und du meinst ein mutmaßlicher Dieb wird einfach gehen gelassen, wenn er gehen will?


Das habe ich nicht gesagt oder behauptet.

Ich habe dargelegt, wann der der objektive Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt ist und dass nicht jedes kurzzeitige (auch physische) Festhalten den Tatbestand erfüllt. Völlig unabhängig vom § 127 StPO.

Zitat (von LadyFree):
Die Frage ist wie weit das Recht greift.


Soweit bis die Voraussetzungen des § 127 StPO nicht mehr vorliegen.

Zitat (von LadyFree):
Hätte der Detektiv dem Kunden gleich am Anfang dieses Gedankenspiels gesagt warum er nicht gehen darf, hätte er das ja sofort aufklären können und wäre damit auch nicht so lange festgehalten worden.


Wie gesagt: Es ist halbwegs realitätsfremd, dass der Detektiv weder etwas zu den Gründen sagt, noch dass der Kunde danach fragt und der Detektiv darauf dann nicht antwortet. Wenn wir uns aber mal kurz vorstellen, dass es tatsächlich so war, müssten im Falle einer Anzeige Staatsanwaltschaft und Gericht bewerten, anhand der zu Verfügung stehenden Beweismittel (wie den Aussagen der unmittelbar und mittelbar Beteiligten, sowie ggf. weiterer Zeugen), ob dem Kunden hätte klar sein müssen, warum er festgehalten wird und/oder der Detektiv davon ausgehen durfte, dass es ihm klar ist.

Um den Detektiv wg. Freiheitsberaubung anzuklagen, müsste die StA bei dieser Bewertung zu dem Ergebnis kommen, dass es "überwiegend wahrscheinlich" ist, dass der Kunde es nicht wusste und der Detektiv nicht davon ausgehen durfte.

Um den Detektiv wg. Freiheitsberaubung zu verurteilen, müsste das Gericht -anschließend- ohne vernünftigen Zweifel (also zu fast 100%) zu der Überzeugung gelangen, dass es dem Kunden nicht klar war und der Detektiv auch nicht davon ausgehen durfte

edit: bzw. das würde nicht mal reichen, da es ja per se nicht den Rechtferigungsgrund des § 127 StPO entfallen lässt. Es müsste also auch noch hinzukommen, dass das Gericht davon überzeugt wäre, dass dem Detektiv bewusst war, dass der Kunde nichts gestohlen hat.


-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.12.2021 16:20

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von LadyFree):
Also meines wissens nach ist das absolut üblich, dass die Person nicht telefonieren oder mit anderen schreiben darf, weil wegen Verschleierung.
Das mag in billigen US amerikanischen Serien so sein ...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)


Das ist bspw. dann der Fall, wenn die Polizei eine Hausdurchsuchung durchführt und auch in anderen Objekten anderer Beschuldigter durch andere Beamte nahezu zeitgleich durchsucht werden soll. Dann wird man zieml. sicher daran gehindert, durch die Polizei, in diesem Moment mit "wem auch immer" zu telefonieren.

Ein Bürger, auch wenn er Detektiv ist, hat nicht das Recht einem anderen Bürger, auch wenn er des Diebstahls verdächtig ist, das Verständigen der Polizei zu verbieten.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Crotalion
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
bzw. das würde nicht mal reichen, da es ja per se nicht den Rechtferigungsgrund des § 127 StPO entfallen lässt. Es müsste also auch noch hinzukommen, dass das Gericht davon überzeugt wäre, dass dem Detektiv bewusst war, dass der Kunde nichts gestohlen hat.

Darum geht es Ladyfree doch. Das hätte sich ja sofort geändert, hätte der Detektiv dem Kunden erklärt worum es geht. Allein darum dreht sich die Frage.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Wie gesagt: Es ist halbwegs realitätsfremd, dass der Detektiv weder etwas zu den Gründen sagt, noch dass der Kunde danach fragt und der Detektiv darauf dann nicht antwortet.

Es ist garnicht so realitätsfremd, dass der Kunde fragt und der Detektiv (im Glauben der Kunde sei schuldig, auch wegen der "dämlichen" Rechtfertigung "Ich wollte nur was zum Essen holen und dann wiederkommen") den Kunden anblafft, nach dem Motto "Das wissen Sie schon selber!"

Zitat (von bostonxl):
Das mag in billigen US amerikanischen Serien so sein ...

Also ich wurde zweimal beim stehlen erwischt, einmal als Jugendlicher und einmal als erwachsener, beide Male wurde mir das Telefonieren untersagt. Ich wurde da drei Stunden festgehalten, bis eine Streife Zeit hatte und durfte nichtmal meiner Mutter sagen wo ich bin...da spielt es auch keine Rolle ob die Leute einem das verbieten dürfen oder nicht, die haben genug Nachdruck, dass man sich nicht traut etwas zu tun, was sie einem verbieten

Edit: Lustig übrigens Streetworker, unter einer anderen Frage schreibst du sogar das:
"Alles in Allem ist es natürl. Kokolores, da die Polizei sich "nichts abbricht", wenn sie den Tatverdacht nennt. Andererseits -ganz allgemein gesagt- fühlen sich Polizisten (oft nicht zu Unrecht) veräppelt, wenn der "mündige Bürger" DInge nachfragt, die klar auf der Hand liegen und schalten dann auch auf stur. Europaweite Erhebungen haben mal ergeben, dass gerade deutsche Polizisten überdurchschnittlich dafür "anfällig" sind, Dinge (zu) persönlich zu nehmen" von dem her ist dir ja offensichtlich auch klar, dass es vorkommen kann, dass man fragt worum es geht und eben keine sinnvolle antwort bekommt. Hier geht es halt um den Detektiv und nicht um einen Polizisten, mMn trotzdem ähnlich wahrscheinlich

-- Editiert von Crotalion am 08.12.2021 16:31

-- Editiert von Crotalion am 08.12.2021 16:43

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von Crotalion):
Darum geht es Ladyfree doch. Das hätte sich ja sofort geändert, hätte der Detektiv dem Kunden erklärt worum es geht. Allein darum dreht sich die Frage.


Ja, und diese Frage lässt sich halt nur klären, indem man den Detektiv entsprechend anzeigt und dann Polizei, StA und Gericht ihre Arbeit machen lässt und abwartet - was dabei herauskommt. Wie gesagt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Könnte er ... möglicherweise ...

ich glaube ich ahne so langsam, wohin die Reise hier gehen soll. Kann es rein zufälligerweise sein, dass man -in diesem Gedankenspiel- dem Kunden die Kosten für den Polizeieinsatz auferlegen will und er sucht jetzt Möglichkeiten, dies zu verhindern?


Auf welcher Grundlage soll man ihm das auferlegen? Sich gegenüber dem Ladendetektiv unkooperativ zu benehmen ist sein gutes Recht. Mir ist nicht bekannt welche hoheitlichen Rechte diese haben, auch wenn sie sich manchmal so aufführen.
Je nachdem wie der Ladendetektiv sich verhält könnte ich persönlich ja auch den Verdacht haben, dass ich ihm den Kassenzettel gebe und den dann nicht wieder sehe.
Das die Jungs nun manchmal etwas übermotiviert sind und auf ihre Fangprämie scharf, ist ja nun kein Geheimnis.

Persönlich denke ich ja, dass hier sicherlich ein wenig "Rebell" gespielt werden wollte. Der Verdacht einer Straftat dürfte hinreichend gewesen sein, so dass eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung wohl im Sand verlaufen würde. Aber die Kosten für den Spaß wird wohl (zu Recht) der Steuerzahler tragen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von palino):
Auf welcher Grundlage soll man ihm das auferlegen?


Ich fragte ja nur, ob man es "will". Wäre das bejaht worden, hätte ich nach der genannten Rechtsgrundlage gefragt.

Ich habe jetzt nicht weiter recherchiert (und hab auch keine Lust es zu tun ;) ) aber grds. wäre m.E. wohl irgendwas im Rahmen der Störerhaftung (im weiteren Sinne) denkbar. Ich meine mich an einen Fall zu erinnern, in dem ein Ladenbesitzer zu den Kosten eines Polizeieinsatzes verurteilt wurde, weil er seine defekte Alarmanlage nicht reparieren ließ und diese Fehlalarme ausgelöst hatte, die die Polizei auf den Plan riefen.

Oder

Zitat:
Alarm durch missverständliches Verhalten
Grenzfälle stellen Falschalarme durch missverständliches Verhalten dar. So hatte zum Beispiel ein Mann, der gerade keine Lust auf ein Treffen mit seiner Ex-Freundin hatte, dieser gesimst, dass er gerade überfallen und zusammengeschlagen worden wäre. Die Frau rief die Polizei, welche ihn unbeschadet zu Hause antraf. Der Mann erhielt einen Gebührenbescheid über 148 Euro. Das Verwaltungsgericht Arnsberg entschied jedoch, dass er die Gebühr nicht zahlen müsse. Schließlich habe er mit seiner SMS nicht die Absicht verfolgt, einen Polizeieinsatz auszulösen – er habe sich nur vor dem Date mit der Ex drücken wollen (Urteil vom 16. März 2010, Az. 11 K 2004/09).


Daraus ziehe ich mal den Umkehrschluss, dass er hätte zahlen müssen, wäre seine Absicht die Auslösung des Polizeieinsatzes gewesen.

Und wenn man dem Kunden hier nachweisen könnte (bzw. das entsprechende Gericht zu der Überzeugung käme), dass er den Polizeieinsatz vorsätzlich herbeigeführt hat, obwohl er genau wusste um was es geht und die Sache leicht hätte aufklären können, es lediglich aus "Sturheit" nicht getan hat, würde ich die Möglichkeit schon eröffnet sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Daraus ziehe ich mal den Umkehrschluss, dass er hätte zahlen müssen, wäre seine Absicht die Auslösung des Polizeieinsatzes gewesen.

Und wenn man dem Kunden hier nachweisen könnte (bzw. das entsprechende Gericht zu der Überzeugung käme), dass er den Polizeieinsatz vorsätzlich herbeigeführt hat, obwohl er genau wusste um was es geht und die Sache leicht hätte aufklären können, es lediglich aus "Sturheit" nicht getan hat, würde ich die Möglichkeit schon eröffnet sehen.


Sehe ich anders. Das hier vorsätzlich ein Polizeieinsatz ausgelöst wurde, erscheint mir relativ wahrscheinlich. Allerdings nur durch Wahrnehmung seiner Rechte, nämlich das eine (vermutete) Straftat auch mit der staatlichen Gewalt gelöst wird und nicht mit einem Ladendetektiv ohne Hoheitsrechte. In dem von dir genannten Fall wurde ja auch eine Straftat vorgetäuscht, halt eben straffrei weil nicht gegenüber der hoheitlichen Gewalt. Darum wurde der Gebührenbescheid wohl auch gekippt.

0x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10690 Beiträge, 4206x hilfreich)

Selbst wenn man vom gesamten "Ausredengeschwafel" und "Einschüchterungen" mal absieht, macht die ganze Geschichte doch überhaupt keinen Sinn.

Ein Detektiv, der weder als solcher zu erkennen ist, noch sich als solcher zu erkennen gibt.
Ein Kunde, der einer wildfremden Person seine Einkäufe aushändigt und mit diesem in ein Hinterzimmer geht.
Und zur Krönung alles an einem gut frequentiertem öffentlichen Ort.

0x Hilfreiche Antwort

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