Freiheitsberaubung während Ausgangsbeschränkungen anzeigbar?

10. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
spartianer
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiheitsberaubung während Ausgangsbeschränkungen anzeigbar?

Ist es möglich eine Freiheitsberaubung anzuzeigen, wenn im Bundesland aktuell Ausgangsbeschränkungen gelten und Person A, Person B in der Wohnung einsperrt, da Person B sich mit Freunden treffen will?
In einem theoretischen Fall interessierte es die Polizei nicht, ob Person B nur spazieren gehen, was erlaubt gewesen wäre oder sich mit Freunden treffen wollte.
Einen Richter müsste es aber interessieren und als Zeuge vor Gericht würde Person B evtl. die Wahrheit sagen, auch wenn er sich selbst belastet.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Man kann alles anzeigen, auch die Landung der grünen Männchen vom Mars im Vorgarten.

wirdwerden

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Selbstverständlich kann man das anzeigen - Selbstjustiz ist immer noch illegal.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Selbstverständlich kann man das anzeigen - Selbstjustiz ist immer noch illegal.


Richtiges Ergebnis mit falscher Begründung.

Selbstverständlich wäre es zulässig, jemanden am Begehen einer Straftat zu hindern, zu der dieser unmittelbar ansetzt.
Ein Verstoß gegen Ausgangs- oder Kontaktverbote ist jedoch nur eine OWi und keine Straftat.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Einen Richter müsste es aber interessieren Ja, bei der Festlegung des Strafmasses könnte das eine gewisse Rolle spielen.
und als Zeuge vor Gericht würde Person B evtl. die Wahrheit sagen, auch wenn er sich selbst belastet. Das kann Person A doch überhaupt nicht wissen - bis zur Gerichtsverhandlung vergeht noch diverse Zeit und bis dahin kann sich zwischen A und B vieles ändern...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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