Schönen guten Tag,
Mich interessiert seit längerem schon eine Frage
Mein Kumpel hatte in seiner Vergangenheit etliche Delikte
Jetzt ist das Problem er wurde Anfang Februar wegen einer gefährlichen Körperverletzung
zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Jetzt gibt es aber folgendes Problem, es sind im letzten Jahr noch 2 weiter gefährliche kv dazu gekommen, kam allerdings noch zu keiner Verhandlung
Jetzt ist meine Frage da diese Delikte vor Aussprache der bewährung waren kann er deshalb ins Gefängnis kommen oder wird die bewährung verlängert?
Und welche Möglichkeiten hat er noch um diesen zu entgehen
Ich weiß wenn man zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird in dieser Zeit Mist baut kaum noch Chancen hat auf freiem Fuß zu bleiben aber wie ist es wenn alles vorher war?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Lg
Freiheitsstrafe auf Bewährung??
22. März 2017
Thema abonnieren
Frage vom 22. März 2017 | 23:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiheitsstrafe auf Bewährung??
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 23. März 2017 | 08:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
3x schwere Körperverletzung und jetzt möchte er einer Haftstrafe umgehen ???
Das hoffe ich doch nicht !
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. März 2017 | 08:43
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 23x hilfreich)
Da steht doch: 3x gefährliche KV, nicht schwere KV.
#4
Antwort vom 23. März 2017 | 11:56
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitat:Nach dem beschriebenen Sachverhalt scheint die nachträgliche Gesamtstrafenbildung in Betracht zu kommen wenn auch die anderen Taten abgeurteilt werden.
Wenn Erwachsenenrecht anzuwenden ist, ist die (nachträgliche) Gesamtstrafenbildung sogar zwingend. Für Bewährung kommt es dann in erster Linie darauf an, ob die Strafe insgesamt nicht über 2 Jahre geht. Wenn sie über 2 Jahre geht, ist Bewährung nicht mehr möglich. Wenn Sie unter 2 Jahren bleibt, ist Bewährung recht wahrscheinlich, da die letzte Strafe ja zur Bewährung ausgesetzt wurde, also eine positive Sozialprognose gestellt wurde.
Und jetzt?
Schon
266.453
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
15 Antworten