Freiheitsstrafe auf Bewährung

28. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
md-andy
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 6x hilfreich)
Freiheitsstrafe auf Bewährung

Hallo, kann mir einer Infos geben.Wann wird eine verurteilung zur Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt? Welche Faktoren wie zB Kinder oder nicht vorbestraft spielen dabei eine Rolle?
Danke an euch

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

§ 56 StGB
Strafaussetzung
(1) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.

(2) Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. Bei der Entscheidung ist namentlich auch das Bemühen des Verurteilten, den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, zu berücksichtigen.

(3) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wird die Vollstreckung nicht ausgesetzt, wenn die Verteidigung der Rechtsordnung sie gebietet.

(4) Die Strafaussetzung kann nicht auf einen Teil der Strafe beschränkt werden. Sie wird durch eine Anrechnung von Untersuchungshaft oder einer anderen Freiheitsentziehung nicht ausgeschlossen.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Vorstrafen spielen natürlich eine Rolle. Mit den Kindern ist das so eine Sache. Die waren nämlich bei Begehung der Straftat zumeist auch schon da. Da dachte der Täter dann aber eher nicht an die Kinder. Bei der Frage der Strafaussetzung zur BW wird dann aber von der Justiz genau das erwartet, weil ja sonst die Familie auseinandergerissen werden würde usw.

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