Freiheitsstrafe unter 21 noch in Ausbildung / Betäubungsmittel, Anti Doping, Waffengesetzverstoß

25. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
kimon5506
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiheitsstrafe unter 21 noch in Ausbildung / Betäubungsmittel, Anti Doping, Waffengesetzverstoß

Hallo zusammen,

Erstmal danke im Voraus fürs lesen und eure Antworten.

Ich hätte eine Frage bezüglich meinen aktuellen Strafverfahren. Erstmal zu mir, ich bin 19 Jahre und beende nächstes Jahr meine Ausbildung. Letztes Jahr November hatte ich eine Hausdurchsuchung, wobei mehrere Substanzen die unter das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, einige Substanzen die unter das Anti Doping Gesetz verstoßen, und ein Messer und ein Schlagstock konfesziert wurden. Da die Substanzen teilweise in nicht geringen mengen gefunden wurde wird mir wahrscheinlich der Handel unterstellt, diesbezüglich wurde mein Handy beschlagnahmt. Ich habe nicht wirklich gedealt, aber ab und zu an vereinzelt Kollegen verkauft was auf dem Handy ersichtlich ist.

Ich bin nicht vorbestraft und hatte vorher auch noch nie Probleme mit der Polizei.

Meine Frage, habe ich mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen oder kann ich davon ausgehen das ich evtl. mit einer Geldstrafe und Sozialstunden davon komme, da ich ja noch unter 21 also rechtlich gesehen heranwachsender bin und daher evtl. vom Jugendstrafrecht profitieren kann?

Vielen Dank im Voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17700 Beiträge, 9688x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage, habe ich mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen

Ja.
Sie haben "nicht geringe Menge" + "Waffe" + "Handel". Das ist ein Fall des §30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG.
(Ich gehe davon aus, dass Messer oder Schlagstock in der Nähe der BtM aufbewahrt wurden.)
Im Erwachsenenstrafrecht liegt der Regelstrafrahmen dann bei 5-15 Jahren.
D.h. 5 Jahre sind des untere (!) Ende der Skala im Erwachsenenstrafrecht.

Bei Ihnen ist natürlich die Anwendung des Jugendstrafrechts noch möglich. Aber die Hoffnung, dass eine Tat, für die ein Erwachsener mehrere Jahre einsitzen würde, noch mit Sozialstunden "geregelt" wird, ist doch sehr optimistisch.

Geldstrafen sind im Jugendstrafrecht nicht vorgesehen, weil Jugendliche meist kein eigenes Einkommen haben.

Ich gehe davon aus, dass Sie einen Pflichtverteidiger haben - der wird doch eine bessere Einschätzung geben können als ein anonymes Forum.



-- Editiert von User am 25. Juli 2023 10:36

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33618 Beiträge, 17527x hilfreich)

Ich würde auch mit einer Freiheitsstrafe rechnen, aber die kann, sofern sie 2 Jahre nicht überschreitet, zur Bewährung ausgesetzt werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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