Hallo zusammen,
ich habe nach einer Anzeige wegen Diebstahl einen Freispruch erhalten, denn die Vorwürfe waren absurt und die Anzeige eine böswillige Unterstellung meines Ex Arbeitgebers.
Meinem neuen Arbeitgeber habe ich von diesem Vorfall berichtet, um ehrlich die Karten auf den Tisch zu legen.
Nun will dieser die Kopie des Urteils haben. Ich frage mich, wozu?!
Ich habe mir zu diesem Vorfall nur Urlaub genommen, also zu dem Termin. Die Firma betrifft dies also gar nicht.
Kann ein Arbeitgeber die Kopie verlangen, um diese in die Personalakte zu legen? Muss ich dem Folge leisten?
Ich finde nicht, dass das irgendeine Rolle in meinem jetztigen Arbeitsverhältnis spielt und die Vorwürfe stellten sich ja nun auch als unbegründet raus...
Danke für Eure Tipps hierzu!
Freispruch - Kann ein Arbeitgeber die Kopie verlangen, um diese in die Personalakte zu legen?
Das hat nichts mit Strafrecht zu tun. Sie sollten diese Frage besser im Unterforum für Arbeitsrecht stellen.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
Kann ein Arbeitgeber die Kopie verlangen, um diese in die Personalakte zu legen?
Ja kann er. Kann ich auch
Muss ich dem Folge leisten?
Nein, es ist ausserdienstlich und hat nix mit dem AG zu tun.
Wenn das Urteil schön ist zeigen Sie es dem AG doch.
Ich habe mir zu diesem Vorfall nur Urlaub genommen, also zu dem Termin.
Wieso das denn. Die notwendigen Auslagen (Verdienstausfall) zahlt doch die Staatskasse beim Freispruch+ gesetzliche Gebühren EINES (idR) Spitzbuben.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke !!!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
17 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
76 Antworten
-
54 Antworten