Freispruch wegen schwere Drohung, Nötigung,

7. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
schony_gmx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freispruch wegen schwere Drohung, Nötigung,

Hallo Leute,
Erstens ich möchte mich entschuldigen für meine Deutschsprache, aber hoffe ich dass einen schlechten Einfluss für Ihren Antworten die ich dringend brauche.
Vor 2 Monaten hat mich die Polizei aus meinem Wohnung weggewiesen. Meine Frau hat mich angezeigt dass ich sie mit Pistole, Messer etc bedroht habe. Mit Hilfe von die Intervention (Frauenschutz oder so was ) hat Sie sofort ein Einstweilige Verfügung ,unterhalt und Scheidungsklage bei die Bezirkgericht beantragt.
1. In die Unterhaltsklage hat mich als ein Monster vorgestellt, ich habe sie nicht arbeiten lassen, auch nicht deutschKurse besuchen etc. Dort habe ich bewiesen das sie lügt , habe ich Bestätigungen von anderen deutschkurse wo sie schon ,gebracht, habe ich gezeigt das sie bis dez 2007 keinen Arbeitserlaubnis gehabt hat. Die Richterin hat zu meine nochFrau empfohlen die klage zurück zu ziehen weil mit ihren Argumenten könnte nicht zeigen das sie arbeitsunfähig wegen mich ist. Fall erledigt.
2. Wegen anzeige , ich wurde von Landesgericht Wien in allen Punkten Freigesprochen.Staatsanwaltschaft hat sich auf klage verzichtet. ich habe mich erkundigt beim Landesgericht und dort haben gesagt das ich den Schriftliche Urteil in circa 2-3 Wochen bekommen kann.
Obwohl ich unschuldig war, muss ich fern von meinen Wohnung bleiben, 2 Miete zahlen, daheim wo sie ungestört weiter leben kann un da wo ich derzeit wohnen muss. Betriebkosten da , und hier. Mein Anwalt hat sich sehr wenig gekümmert . Er hat selber gesagt das mein Freispruch habe ich selber verdient. bei Verhandlung hat sich sehr wenig eingemischt. Es hat ein paar tausend gekostet. Jetzt bin ich am ende mit die Finanzen.
Ich möchte meine Frau wegen Verleumdung , un ein anderen paar Sachen wie Morddrohung ( habe Zeugen) Wie kann ich das machen, wie kann ich zurück in meinen wohnung kehren und Sie rauszuschmeissen?? Sie hat überall gelogen und jetzt lacht mich aus? Wir sind seit 2006 januar verheiratet, sie ist sicher dass die Scheidungsklage gewinnen kann, und meinen genossenschaftswohnung weg nehmen kann. Mein Anwalt sagt nur das wir warten müssen! Andere Anwalt kann ich derzeit nicht leiste. Bitte um rasche Antwort , bin am ende mit die nerven auch. WAS SOLL ICH TUN???

Danke in Voraus, Alexander

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zunächst vorab:

Wir sind hier in einem Forum für deutsches Recht. Mit österreichischem Recht wird sich hier wohl kaum einer auskennen.

Meine folgenden Antworten beziehen sich also auch auf die deutsche Rechtslage, also wenn die Sache hier in Deutschland stattgefunden hätte.

Man muß hier 2-3 Sachen auseinanderhalten.

Das eine ist die strafrechtliche Sache. Dort sind Sie freigesprochen worden. Damit sind die strafrechtlichen Anschuldigungen gegen Sie erledigt.

Das andere ist die Wegweisung aus der Wohnung im Rahmen der einstweiligen Anordnung. Wie der Name schon sagt, ist diese Anordnung *einstweilig* also zeitlich begrenzt. Entweder ist diese Anordnung mittlerweile erloschen, so dass Sie ohne weiteres in Ihre Wohnung zurück können, oder aber es hat ein Hauptsacheverfahren stattgefunden, in dem die Wegweisung bestätigt wurde, so daß sie nach wie vor gültig ist. In diesem Fall müßten Sie die Aufhebung dieser Entscheidung beantragen, damit Sie wieder in die Wohnung dürfen. Die Aufhebung würde aber nicht bedeuten, dass Sie nun Ihrerseits Ihre Frau aus der Wohnung schmeissen können. Dazu kommt es auch darauf an, wer der Mieter der Wohnung ist. Sie alleine, Ihre Frau alleine, oder Sie beide.

Die nächste Sache ist Unterhalt und Scheidung, was eine komplett zivilrechtliche Angelegenheit ist und mit Strafrecht oder Wohnungsverweisung direkt gar nichts zu tun hat.

Die letzte Sache ist wiederum strafrechtich, näml. Ihr Vorhaben Ihre Frau nun Ihrerseits anzuzeigen wegen Verleumdung usw. Das können Sie ganbz normal bei der Polizei/Gendarmerie tun.

Wie gesagt - das alles bezieht sich auf deutsches Recht. Wie es in Österreich aussieht kann ich Ihnen auch nicht sagen. Wahrscheinlich werden Sie jedoch ohne einen Rechtsanwalt nicht weiterkommen. Sie müßten also prüfen, ob es irgendwelche staatliche Unterstützung für Rechtsstreitigkeiten gibt (in Deutschland gäbe es -zumindest für den zivilrechtlichen Teil- Prozesskostenhilfe - PKH) oder kostenlose öffentliche/staatliche Weiterhin kann man sicherlich auch in Österreich einen Anwalt finden, mit dem man eine Zahlung in Raten vereinbaren kann. Zu guter Letzt wird es wohl auch in Österreich so sein, dass es die Möglichkeit gibt, Ihrer Frau die Verfahrenskosten aufzuerlegen, wenn die ganze Angelegenheit auf den falschen Anschuldigungen Ihrer Frau basiert.

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#2
 Von 
schony_gmx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank Streetworker!!
In Österreich gibst leider nicht so ein Forum wo über solchen Problemen frei reden können. Oder habe ich nicht gefunden. Das Gesetz in Deutschland und Österreich kann nicht so unterschiedlich sein. Alle wissen das Deutschland ein Vorbild in fast allen Sachen , für Österreich ist.
Es stimmt wohl das die Strafverfahren ,nicht zu tun mit die Unterhalt und scheidungsverfahren hat, doch nach meinen Meinung der Anzeige ist der Wurzel allen Problemen. Die zivilklagen basieren sich auf ein Falsch anzeige, und logisch wäre das diesen klagen Null sein können. Glasklar ist mir doch das nur ein anderen Anwalt mich helfen kann, also muss ich wieder tief in die Tasche greifen.
Nochmal, Besten Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

***Das Gesetz in Deutschland und Österreich kann nicht so unterschiedlich sein.***

Da irren Sie sich. Zumindest die Strafgesetze der beiden Länder sind sehr unterschiedlich. Nicht unbedingt von der Systematik her, aber z.B. bei den Strafrahmen unterscheiden sie sich ganz erheblich.

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