Fremder Mann und Gastwirt füllen 14 jährige ab

22. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.07.2021 17:52:53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fremder Mann und Gastwirt füllen 14 jährige ab

Hallo ,
Am Dienstag wurden wir benachrichtigt , dass unsere 14 jährige Tochter durch unser Dorf irrt, sturzbetrunken , nicht mehr ansprechbar , vollgekotzt.
Haben sie abgeholt und folgendes ist passiert. Sie fuhr mit ihrer Freundin Fahrrad an unserem Dorfrestaurant vorbei . Dort winkte sie ein für meine Tochter fremder Mann heran und fragte, ob sie ein Eis wollen . Die Freundin meiner Tochter kennt ihn wohl flüchtig , er ist 32 Jahre alt. An der Bar bekam die Freundin ein Eis und meine Tochter wurde regelrecht überredet einen Jägermeister zu trinken. Da sie kein Selbstbewusstsein hat , hat sie irgendwann eingewilligt und der Gastwirt hat ihr diesen ohne nach Alter oder Ausweis zu fragen eingeschenkt. Sie wurde dann von dem Typen mit Komplimenten überhäuft und es kamen noch 5 Jägermeister und etliche Tequila dazu. Sie hat einen Filmriss . Der Typ hat wohl noch Selfies mit ihr gemacht und ihr dafür Geld gegeben . Der Gastwirt hat seine Handynummer in ihr Handy gespeichert, sie weiß nicht warum .
Ihre Freundin war die ganze Zeit anwesend, sie hat aber keinen Alkohol bekommen. Der Typ wusste wie alt meine Tochter ist , dass hatte er sie gefragt.
Was nun , im Krankenhaus waren wir nicht , obwohl ihr Zustand recht bedenklich war . Haben erst am nächsten Tag erfahren, was wirklich Sache war , sonst hätte ich das sofort getan, dachte sie hat mit Freunden heimlich getrunken . Zeugen gibt es . Ich habe das Ordnungsamt informiert und diese schalten die Gewerbeaufsicht ein . Anzeige habe ich auch erstattet, beide Namen konnte ich rausbekommen. Was kann jetzt passieren? Hat man Chance auf Erfolg , wer weiß, was die beiden vorhatten. Der Typ ist bei der Polizei bekannt und wohl vorbestraft . Bin froh , dass nicht mehr passiert ist , aber es ist wohl wenn eine Körperverletzung , aber ohne Attest ?

Danke

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19 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Emmyklein123):
aber ohne Attest ?


Zumindest gibt es ja Zeugen. Die entsprechenden Verfahren laufen und den Rest wird man einfach abwarten müssen.

Der Wirt ist jedenfalls wegen einer OWi nach dem JuSchG dran, selbst wenn es für Körperverletzung nicht reichen sollte.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Emmyklein123):
Was kann jetzt passieren? Hat man Chance auf Erfolg , wer weiß, was die beiden vorhatten. Der Typ ist bei der Polizei bekannt und wohl vorbestraft . Bin froh , dass nicht mehr passiert ist , aber es ist wohl wenn eine Körperverletzung , aber ohne Attest ?

Das können Sie alles getrost der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft überlassen. Und der Gewerbebehörde. Wenn das öfter in der Gaststätte passiert, ist der Wirt alsbald seine Konzession los. Und das Bußgeld beträgt auch nicht nur 10 €. (Höchstgrenze ist hier 50.000 €.)

Strafrechtlich kommen für den Gastwirt und den 32jährigen gefährliche Körperverletzung in Frage, weil durchaus a) Eventualvorsatz in Frage kommt ("billigendes Inkaufnehmen") und b) das Beibringen von alkoholischen Getränken den Tatbestand des Beibringens von Gift im Sinne des §224 StGB erfüllen kann. Und bei einer Minderjährigen wohl mit Sicherheit erfüllt, wenn die bis zur Volltrunkenheit abgefüllt wird.

Außerdem für beide unterlassene Hilfeleistung (§323c StGB), denn eine volltrunkene Minderjährige ist eine hilflose Person, der Hilfe zu leisten ist, indem man einen Arzt oder Rettungswagen ruft. Der Gastwirt hat ohnehin eine Garantenstellung für minderjährige Gäste, die ohne Aufsichtsperson in seiner Gaststätte sind.

Wie man das nun genau strafrechtlich bewertet, ist Sache der Staatsanwaltschaft und des Gerichts. Auf jeden Fall ist eine Strafanzeige angebracht, und dann sieht man weiter. Wenn die StA das zur Anklage bringt, kann die 14jährige, vertreten durch ihre Sorgeberechtigten, sogar als Nebenklägerin dem Prozess beitreten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Emmyklein123):
meine Tochter wurde regelrecht überredet einen Jägermeister zu trinken. Da sie kein Selbstbewusstsein hat

P.S.: Daran sollten Sie dringend mal arbeiten. Zusammen mit der Tochter natürlich.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Strafrechtlich kommen für den Gastwirt und den 32jährigen gefährliche Körperverletzung in Frage, weil durchaus a) Eventualvorsatz in Frage kommt ("billigendes Inkaufnehmen" und b) das Beibringen von alkoholischen Getränken den Tatbestand des Beibringens von Gift im Sinne des §224 StGB erfüllen kann. Und bei einer Minderjährigen wohl mit Sicherheit erfüllt, wenn die bis zur Volltrunkenheit abgefüllt wird.

Das würde ich nicht so sehen. Die Tochter hat ja wohl aus freien Stücken sich das "Gift" selbst eingeflößt.

Zitat (von eh1960):
Außerdem für beide unterlassene Hilfeleistung (§323c StGB), denn eine volltrunkene Minderjährige ist eine hilflose Person, der Hilfe zu leisten ist, indem man einen Arzt oder Rettungswagen ruft. Der Gastwirt hat ohnehin eine Garantenstellung für minderjährige Gäste, die ohne Aufsichtsperson in seiner Gaststätte sind.

Naja kommt auf den Zustand der Tochter in der Kneipe drauf an. Die Freundin wäre dann natürlich auch dran ;)

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#5
 Von 
guest-12322.07.2021 17:52:53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
.: Daran sollten Sie dringend mal arbeiten. Zusammen mit der Tochter natürlich.

Das machen wir schon seit Jahren , aber sie ist ein sehr zurückhaltender Typ.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Bin ich der einzige der die Verantwortungslosigkeit der Eltern erschreckend findet?




-- Editiert von Harry van Sell am 22.07.2021 15:12

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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12322.07.2021 17:52:53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bin ich der einzige der die Verantwortungslosigkeit der Eltern erschreckend findet?

Es war 16 Uhr sie war mit ihrer Freundin Radfahren, was ist daran verantwortungslos? Darf eine 14 jährige im Dorf nicht Radfahren? Das ist mir neu .

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.07.2021 17:52:53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bin ich der einzige der die Verantwortungslosigkeit der Eltern erschreckend findet?

Es war 16 Uhr sie war mit ihrer Freundin Radfahren, was ist daran verantwortungslos? Darf eine 14 jährige im Dorf nicht Radfahren? Das ist mir neu .

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Emmyklein123):
Zeugen gibt es
Auch andere als die Freundin der Tochter? Sonst könnte man auch an "wir haben uns mit Jägermeister weggehauen und suchen eine gute Ausrede" denken.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Emmyklein123):
Es war 16 Uhr sie war mit ihrer Freundin Radfahren, was ist daran verantwortungslos? Darf eine 14 jährige im Dorf nicht Radfahren?

Stellt man sich absichtlich dumm?

Natürlich ist das hier gemeint
Zitat (von Emmyklein123):
unsere 14 jährige Tochter durch unser Dorf irrt, sturzbetrunken , nicht mehr ansprechbar , vollgekotzt.

Zitat (von Emmyklein123):
im Krankenhaus waren wir nicht , obwohl ihr Zustand recht bedenklich war



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12322.07.2021 17:52:53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Stellt man sich absichtlich dumm?

Natürlich ist das hier gemeint

Nein , sie wollte nach Hause, da war es 18 Uhr 30. Nein,es gibt erwachsene Zeugen , die es im Restaurant beobachtet haben, aber leider nicht eingeschritten sind. Sie haben sich nicht heimlich betrunken . Wir dachten sie ist radfahren .
Ich glaube Sie verstehen die Sachlage nicht und da brauche ich mich nicht rechtfertigen. Danke, an die anderen für ihre Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von guest-12322.07.2021 17:52:53):
Nein , sie wollte nach Hause, da war es 18 Uhr 30. Nein,es gibt erwachsene Zeugen , die es im Restaurant beobachtet haben, aber leider nicht eingeschritten sind. Sie haben sich nicht heimlich betrunken . Wir dachten sie ist radfahren .
Und die erwachsenen Zeugen kennt man woher? Von der sturzbetrunkenen Tochter? Oder von der Freundin, die die ganze Zeit still dabei gestanden hat?

EDIT: Ups, da war die TE schon wieder weg ...

-- Editiert von bostonxl am 22.07.2021 18:02

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Emmyklein123):
Wir dachten sie ist radfahren .

Aha, auch nachdem das hier
Zitat (von Emmyklein123):
Am Dienstag wurden wir benachrichtigt

passierte?

Das "sei schlau, stell dich dumm" kann auch zum Bumerang werden. Wenn sich gegenüber dem Jugendamt genauso dumm stellt, wird einem recht schnell die Fähigkeit zur Beaufsichtigung des Kindes aberkannt werden ...



Zitat (von Emmyklein123):
Ich glaube Sie verstehen die Sachlage nicht

Doch, sehr gut.

Als Eltern ist man auch Fürsorgepflichtig.
Wenn man dann sein total besoffenes Kind das sich nicht mal mehr artikulieren kann und einen selbst für Laien erkennbar bedenklichen Gesundheitszustand hat, nicht von Fachleuten medizinisch begutachten lässt, ist verantwortungslos - egal aus welchen Gründen man das macht.

Aber mit etwas Glück wird einem das nochmal vom Jugendamt erklärt werden. Die werden in solchen Fällen nämlich durchaus von den Behörden informiert.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Die Tochter hat ja wohl aus freien Stücken sich das "Gift" selbst eingeflößt.
Das gilt jedenfalls nicht mehr für die weiteren Getränke, die während der Zeit der bereits eingetretenen Trunkenheit eingenommen wurden.

Auch bei den vorherigen Getränken kann man die Frage aufwerfen, wie sich die noch beschränkte Reife und Einsichtsfähigkeit des Kindes auf die "Freiwilligkeit" des Betrinkens ausübt.

Wenn ich einem Dreijährigen eine Flasche GIft aufschraube und in die Hand drücke, dann erfülle ich auch recht zweifelsfrei den tatbestand des Totschlags, auch wenn der der Dreijährige das Gift "aus freien Stücken" trinkt. Hier handelt es sich zwar nicht mehr um eine Dreijährige und man kann die Frage aufwerfen, wo die (gesetzlich nicht genau bestimmte) Altersgrenze zu ziehen ist. Das Gesetz gibt mit dem Ausschankverbot gegenüber Minderjährigen aber einen ersten Anhaltspunkt, könnte man meinen.

Zitat:
Was kann jetzt passieren?
Hier können die Eltern die zuständigen Ordnungsbehörden (Stadt, Kreis) sowie die Staatsanwaltschaft informieren und bei Letztrer sicherheitshalber Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Delikte stellen. Dass es kein Attest gibt, ist völlig irrelevant.

Zitat:
Hat man Chance auf Erfolg , wer weiß, was die beiden vorhatten.
Das kommt darauf an, was man sich als Erfolg verspricht.

Zitat:
Sie haben sich nicht heimlich betrunken . Wir dachten sie ist radfahren .
Für heimliches Betrinken ist es doch nur selbstverständlich, dass de Eltern davon ausgehen, dass das Kind irgendetwas macht, nur nicht sich heimlich (!?) zu betrinken.

Die Erziehung von Kindern/Jugendlichen sollte darauf gerichtet sein, dass diese sich nicht von Fremden anlocken lassen und zudem die Finger vol Alkohol weglassen. Das angebliche "geringe Selbstbewusstsein" kann sich übrigens auch noch deutlich Folgenreicher auswirken. Ich wäre mir auch nicht so sicher, ob man dieses Vorkommnis allein mit "schüchterner Typ" erklären kann.

Nur zur Warnung: Dass der Alkohol wirklich an diesem ort ausgeschenkt wurde, sollte zweifelsfrei feststehen, bevor entsprechende Meldung an die Behörden gemacht wird. Sonst kann es teuer werden.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Das Gesetz gibt mit dem Ausschankverbot gegenüber Minderjährigen aber einen ersten Anhaltspunkt, könnte man meinen.

Man könnte meinen, dass eine 14-jährige strafmündige Person in der Lage ist sich der Aufnahme unerwünschter Flüssigkeiten zu verwehren.
Zitat (von Zuckerberg):
Das gilt jedenfalls nicht mehr für die weiteren Getränke, die während der Zeit der bereits eingetretenen Trunkenheit eingenommen wurden.

Gibt es da Rechtsprechung oder ist das deine subjektive Ansicht?

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ich denke, es gibt keinen Grund, hier den Eltern den "schwarzen Peter" zuzuschieben. Eine 14-jährige muss man nicht ständig beaufsichtigen. Was die Tochter angeht, so sollte man das mit der Tochter aufarbeiten, so wie man das halt bei "Ausrutschern" in diesem Alter tut. Damit ist der Käs dann gegessen.

Was mich allerdings nachdenklich stimmt, das ist das Verhalten des Wirtes. Ich gehe mal davon aus, dass die 14-jährige nicht wie 18 aussah. Er hat da mit Sicherheit eine Ordnungswidrigkeit begangen, wenn sich nicht sogar strafbar gemacht. Wie bereits geschrieben, kann das bei Anzeige des Vorganges Probleme für ihn geben. Ob er zuverlässig genug ist, dieses Lokal zu betreiben, das muss die Behörde überprüfen.

Völlig raus ist m.E. die Freundin. Sie hat keine Garantenstellung gegenüber der Tochter, kann zwar warnen, aber mehr auch nicht. Und den Rest mit den Folgen konnte sie (unterstellt, sie ist ebenso jung) doch nicht abschätzen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Völlig raus ist m.E. die Freundin. Sie hat keine Garantenstellung gegenüber der Tochter, kann zwar warnen, aber mehr auch nicht.

Da käme je nach Situation durchaus unterlassene Hilfeleistung in Betracht - für den Fall das sie über die entsprechende Reife verfügte.


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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Harry, selbst die Eltern meinten ja, es sei nicht so schlimm, dass man die Tochter einem Arzt vorstellen müsste.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Harry, selbst die Eltern meinten ja, es sei nicht so schlimm, dass man die Tochter einem Arzt vorstellen müsste.

Unfähigkeit und Verantwortungslosigkeit der Eltern sind aber kein Maßstab, wenn das Verhalten der Freundin bewertet wird.


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