Fremdes Semesterticket verwendet,erwischt und beschlagnahmt.

6. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
heyjoitsme
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fremdes Semesterticket verwendet,erwischt und beschlagnahmt.

Hallo zusammen,

folgender Fall liegt vor:
- Person A hat fremdes Semesterticket in der Hochbahn benutzt, ist erwischt worden und das Ticket wurde eingezogen
-Person A&B haben keine Vorstrafen & keinerlei Einträge

Folgende Fragen:
1)Was kommt auf den Schwarzfahrer (Person A) mit dem fremden Semesterticket zu?
2)Was passiert mit dem Eigentümer des Semestertickets (Person B)?(Ist mit Person A Verwandt,selber Nachname)
3) Kann man Person B "schützen", indem man z.B. sagt Person B hat das Ticket bei Person A vergessen.Woraufhin Person A ist benutzt hat,ohne das Wissen von Person B.
4)Ist es evt.doch ratsam,vom Schweigerecht gebrauch zu machen und keine Stellungnahme zu machen,trotz der Tatsache das Person A & Person B Verwandt sind.

Gab es für Person A und B Strafanzeigen und Vorladungen bei der Polizei wegen Betrugs? Gab es Geldstrafen, wenn ja in welcher Höhe? Gab es sonstige Folgen? Oder wurde das Verfahren gegen Person A und B eingestellt?

Wie verhält man sich nun am besten? Warten, bis ein Brief kommt? Initiative ergreifen und sich bei der Hochbahn informieren?

Ich bin wegen der Sache echt etwas panisch und bereute diese Tat auch (leider zu spät).

Ich freue mich auf Antworten.
Milo

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von heyjoitsme):
1)Was kommt auf den Schwarzfahrer (Person A) mit dem fremden Semesterticket zu?

Das erhöhte "Beförderungsentgelt".
Eventuell ein Strafverfahren mit entsprechender Strafe



Zitat (von heyjoitsme):
2)Was passiert mit dem Eigentümer des Semestertickets (Person B)?(Ist mit Person A Verwandt,selber Nachname)

Nichts.
Was kann der dafür das A dasTicket klaut (§ 242 StGB ) bzw. Fundunterschlagung (§ 246 StGB ) begeht umd dann damit einen Betrug (§ 263 StGB ) zu begehen.



Zitat (von heyjoitsme):
3) Kann man Person B "schützen", indem man z.B. sagt Person B hat das Ticket bei Person A vergessen.Woraufhin Person A ist benutzt hat,ohne das Wissen von Person B.

natürlich kann A ein Geständnis ablegen. Lügengeschischten kommen aber nicht gut an bie den Ermittlern.



Zitat (von heyjoitsme):
4)Ist es evt.doch ratsam,vom Schweigerecht gebrauch zu machen und keine Stellungnahme zu machen,trotz der Tatsache das Person A & Person B Verwandt sind.

Das wäre erstmal soger überaus ratsam.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Gab es für Person A und B Strafanzeigen und Vorladungen bei der Polizei wegen Betrugs? Gab es Geldstrafen, wenn ja in welcher Höhe? Gab es sonstige Folgen? Oder wurde das Verfahren gegen Person A und B eingestellt? Woher sollen wir das wissen - fragen Sie mal A und B: Die sollten wissen, ob es sowas gab...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
heyjoitsme
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von heyjoitsme):
1)Was kommt auf den Schwarzfahrer (Person A) mit dem fremden Semesterticket zu?

Das erhöhte "Beförderungsentgelt".
Eventuell ein Strafverfahren mit entsprechender Strafe
Ist ein Strafverfahren wahrscheinlich? Und wie würde das Strafverfahren verlaufen.Sorry kenne mich da nicht so aus.Der Polizist meinte ledeglich,dass aufgrund der 'reinen' Akte die Strafanzeige wahrscheinlich fallen gelassen wird.Nur mache ich mir wegen der Geschichte Sorgen das Pers.A und B verwandt sind.



Zitat (von heyjoitsme):
2)Was passiert mit dem Eigentümer des Semestertickets (Person B)?(Ist mit Person A Verwandt,selber Nachname)

Nichts.
Was kann der dafür das A dasTicket klaut (§ 242 StGB ) bzw. Fundunterschlagung (§ 246 StGB ) begeht umd dann damit einen Betrug (§ 263 StGB ) zu begehen.
Naja die Wahrheit lautet Person B hat Person A das Ticket freiwillig gegeben.Also begeht Person A keinen Diebstahl,sondern ledeglich Betrug.



Zitat (von heyjoitsme):
3) Kann man Person B "schützen", indem man z.B. sagt Person B hat das Ticket bei Person A vergessen.Woraufhin Person A ist benutzt hat,ohne das Wissen von Person B.

natürlich kann A ein Geständnis ablegen. Lügengeschischten kommen aber nicht gut an bie den Ermittlern.



Zitat (von heyjoitsme):
4)Ist es evt.doch ratsam,vom Schweigerecht gebrauch zu machen und keine Stellungnahme zu machen,trotz der Tatsache das Person A & Person B Verwandt sind.

Das wäre erstmal soger überaus ratsam.

Also erstmal gar nicht auf die polizeilichen Einladungen reagieren?Aufgrund von Stellungnahmen die zum Nachteil führen könnten?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
heyjoitsme
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):

Ich spreche hier natürlich von Fällen die auf Erfahrung basieren. Also ob sie eventuell die Strafrechtlichen Konsequenzen kalkulieren könnten

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ich spreche hier natürlich von Fällen die auf Erfahrung basieren. Ja, sowas gab es alles schon. Es hilft Ihnen freilich wenig, die Urteile anderer Leute zu kennen - das ist hier nicht der Bußgeldkatalog, sondern wir sind im Strafrecht. Und da ist zumindest für A wohl eine Geldstrafe fällig, die der Richter individuell und u. a. auch nach dessen uns unbekanntem Einkommen zumißt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
heyjoitsme
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich spreche hier natürlich von Fällen die auf Erfahrung basieren. Ja, sowas gab es alles schon. Es hilft Ihnen freilich wenig, die Urteile anderer Leute zu kennen - das ist hier nicht der Bußgeldkatalog, sondern wir sind im Strafrecht. Und da ist zumindest für A wohl eine Geldstrafe fällig, die der Richter individuell und u. a. auch nach dessen uns unbekanntem Einkommen zumißt.

Alles klar dies ist verständlich.Sie scheinen sich mit dem Strafrecht auszukennen.Ich hätte noch eine Frage aus reiner Neugierde.Wie hätten sie sich als Person A/Person B verhalten?

0x Hilfreiche Antwort



Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.084 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.