Hallo zusammen,
folgender Fall liegt vor:
- Person A hat fremdes Semesterticket in der Hochbahn benutzt, ist erwischt worden und das Ticket wurde eingezogen
-Person A&B haben keine Vorstrafen & keinerlei Einträge
Folgende Fragen:
1)Was kommt auf den Schwarzfahrer (Person A) mit dem fremden Semesterticket zu?
2)Was passiert mit dem Eigentümer des Semestertickets (Person B)?(Ist mit Person A Verwandt,selber Nachname)
3) Kann man Person B "schützen", indem man z.B. sagt Person B hat das Ticket bei Person A vergessen.Woraufhin Person A ist benutzt hat,ohne das Wissen von Person B.
4)Ist es evt.doch ratsam,vom Schweigerecht gebrauch zu machen und keine Stellungnahme zu machen,trotz der Tatsache das Person A & Person B Verwandt sind.
Gab es für Person A und B Strafanzeigen und Vorladungen bei der Polizei wegen Betrugs? Gab es Geldstrafen, wenn ja in welcher Höhe? Gab es sonstige Folgen? Oder wurde das Verfahren gegen Person A und B eingestellt?
Wie verhält man sich nun am besten? Warten, bis ein Brief kommt? Initiative ergreifen und sich bei der Hochbahn informieren?
Ich bin wegen der Sache echt etwas panisch und bereute diese Tat auch (leider zu spät).
Ich freue mich auf Antworten.
Milo
Fremdes Semesterticket verwendet,erwischt und beschlagnahmt.
6. April 2017
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Frage vom 6. April 2017 | 00:14
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fremdes Semesterticket verwendet,erwischt und beschlagnahmt.
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#1
Antwort vom 6. April 2017 | 00:27
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
Zitat1)Was kommt auf den Schwarzfahrer (Person A) mit dem fremden Semesterticket zu? :
Das erhöhte "Beförderungsentgelt".
Eventuell ein Strafverfahren mit entsprechender Strafe
Zitat2)Was passiert mit dem Eigentümer des Semestertickets (Person B)?(Ist mit Person A Verwandt,selber Nachname) :
Nichts.
Was kann der dafür das A dasTicket klaut (§ 242 StGB ) bzw. Fundunterschlagung (§ 246 StGB ) begeht umd dann damit einen Betrug (§ 263 StGB ) zu begehen.
Zitat3) Kann man Person B "schützen", indem man z.B. sagt Person B hat das Ticket bei Person A vergessen.Woraufhin Person A ist benutzt hat,ohne das Wissen von Person B. :
natürlich kann A ein Geständnis ablegen. Lügengeschischten kommen aber nicht gut an bie den Ermittlern.
Zitat4)Ist es evt.doch ratsam,vom Schweigerecht gebrauch zu machen und keine Stellungnahme zu machen,trotz der Tatsache das Person A & Person B Verwandt sind. :
Das wäre erstmal soger überaus ratsam.
#2
Antwort vom 6. April 2017 | 01:17
Von
Status: Unbeschreiblich (32886 Beiträge, 17271x hilfreich)
Gab es für Person A und B Strafanzeigen und Vorladungen bei der Polizei wegen Betrugs? Gab es Geldstrafen, wenn ja in welcher Höhe? Gab es sonstige Folgen? Oder wurde das Verfahren gegen Person A und B eingestellt? Woher sollen wir das wissen - fragen Sie mal A und B: Die sollten wissen, ob es sowas gab...
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#3
Antwort vom 6. April 2017 | 01:21
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat1)Was kommt auf den Schwarzfahrer (Person A) mit dem fremden Semesterticket zu? :
Das erhöhte "Beförderungsentgelt".
Eventuell ein Strafverfahren mit entsprechender Strafe
Ist ein Strafverfahren wahrscheinlich? Und wie würde das Strafverfahren verlaufen.Sorry kenne mich da nicht so aus.Der Polizist meinte ledeglich,dass aufgrund der 'reinen' Akte die Strafanzeige wahrscheinlich fallen gelassen wird.Nur mache ich mir wegen der Geschichte Sorgen das Pers.A und B verwandt sind.
Zitat2)Was passiert mit dem Eigentümer des Semestertickets (Person B)?(Ist mit Person A Verwandt,selber Nachname) :
Nichts.
Was kann der dafür das A dasTicket klaut (§ 242 StGB ) bzw. Fundunterschlagung (§ 246 StGB ) begeht umd dann damit einen Betrug (§ 263 StGB ) zu begehen.
Naja die Wahrheit lautet Person B hat Person A das Ticket freiwillig gegeben.Also begeht Person A keinen Diebstahl,sondern ledeglich Betrug.
Zitat3) Kann man Person B "schützen", indem man z.B. sagt Person B hat das Ticket bei Person A vergessen.Woraufhin Person A ist benutzt hat,ohne das Wissen von Person B. :
natürlich kann A ein Geständnis ablegen. Lügengeschischten kommen aber nicht gut an bie den Ermittlern.
Zitat4)Ist es evt.doch ratsam,vom Schweigerecht gebrauch zu machen und keine Stellungnahme zu machen,trotz der Tatsache das Person A & Person B Verwandt sind. :
Das wäre erstmal soger überaus ratsam.
Also erstmal gar nicht auf die polizeilichen Einladungen reagieren?Aufgrund von Stellungnahmen die zum Nachteil führen könnten?
#4
Antwort vom 6. April 2017 | 01:36
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Ich spreche hier natürlich von Fällen die auf Erfahrung basieren. Also ob sie eventuell die Strafrechtlichen Konsequenzen kalkulieren könnten
#5
Antwort vom 6. April 2017 | 17:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32886 Beiträge, 17271x hilfreich)
Ich spreche hier natürlich von Fällen die auf Erfahrung basieren. Ja, sowas gab es alles schon. Es hilft Ihnen freilich wenig, die Urteile anderer Leute zu kennen - das ist hier nicht der Bußgeldkatalog, sondern wir sind im Strafrecht. Und da ist zumindest für A wohl eine Geldstrafe fällig, die der Richter individuell und u. a. auch nach dessen uns unbekanntem Einkommen zumißt.
#6
Antwort vom 6. April 2017 | 19:18
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch spreche hier natürlich von Fällen die auf Erfahrung basieren. Ja, sowas gab es alles schon. Es hilft Ihnen freilich wenig, die Urteile anderer Leute zu kennen - das ist hier nicht der Bußgeldkatalog, sondern wir sind im Strafrecht. Und da ist zumindest für A wohl eine Geldstrafe fällig, die der Richter individuell und u. a. auch nach dessen uns unbekanntem Einkommen zumißt. :
Alles klar dies ist verständlich.Sie scheinen sich mit dem Strafrecht auszukennen.Ich hätte noch eine Frage aus reiner Neugierde.Wie hätten sie sich als Person A/Person B verhalten?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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