Fremdsprachen

9. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.02.2017 02:25:13
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 2x hilfreich)
Fremdsprachen

Hallo,


ich habe mal eine Frage:

Da ich in den letzten Tagen 2 mal von den Fahrradcops aufgehalten wurde, habe ich mir nun überlegt, dass ich einfach so tue, als ob ich kein Deutsch sprechen kann ( bin 2sprchig aufgewachsen, um die Bullen mal n bischen zu ärgern, oder aber um die Strafe rum zu kommen.

Mach ich mich nun dadurch strafbar, wenn ich vortäusche die Deutsche sprache nicht zu sprechen (wenn es raus kommt).



Grüße Alex

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

da ich ca. die Haelfte des Jahres in Spanien lebe, habe ich diesen Trick auch einmal einer PKW-Streife gegenueber ausprobiert.

Pech gehabt - einer der beiden Cops war in Kassel geboren und aufgewachsen, da war ich dann mit meinem Latein am Ende.

Seitdem versuche ich mich so zu verhalten, dass Konfrontationen dieser Art ausbleiben. Das hilft garantiert weiter.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

eine Straftat ist es nicht, aber eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 111 OwiG mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro bestraft werden kann.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

@ muemmel

Ich glaube Sie taeuschen sich da. Alex sprach davon, dass er so tun will, als wuerde er die deutsche Sprache nicht sprechen. Er sagt aber nicht, dass er Angaben zur Person verweigern will und in Deutschland geboren zu sein, muss ja nicht unbedingt bedeuten, dass man auch deutsch spricht.
Und wenn er so tut, dass er kein deutsch kann, ist das sicherlich weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit.

Aber was soll's, wenn es auffaellt ist man der Gelackmeierte, so wie es mir passiert ist...


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

wieso, er KANN doch Angaben zur Person machen, aber er verweigert sie halt durch die Vortäuschung, die Polizisten nicht zu verstehen. Das erfüllt ganz klar den Tatbestand. Eine andere Frage ist natürlich, wie das zu beweisen ist.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12308.02.2017 02:25:13
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 2x hilfreich)

Sie meinen nachfolgenden Gesetzestext:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

Doch wo wird darin aufgeführt, dass ich mit den Beamten Deutschsprechen muss???
Das Nichtangabe machen würde sicherlich darunterfallen.

Doch meistens ist es so , dass die Sheriffs, weil man mal wieder ein kurzes Stück über den verlassenen Bürgersteig gefahren ist, oder den Fahrradweg in falscher Richtung befahren hat, aufhalten und einem einen Stuss erzählen. In dieser Situation würde ich so tun, als ob ich kein Deutsch spreche, und wenn der Cop dann das Wort "Passport" stammelt, gebe ich ihm halt meinen deutschen Personalausweis, doch das ist doch immer noch keine Garantie dafür, dass ich der deutschen Sprache mächtig bin. Oder?

Bin ich in diesem Fall gesetzlich verpflichtet Deutsch zu sprechen ???
ich habe doch mit dem Perso Angaben über meine Person gemacht .



Grüße Alex

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Bin ich in diesem Fall gesetzlich verpflichtet Deutsch zu sprechen ???...

Du bist gar nicht verpflichtet, überhaupt zu sprechen, wenn du durch Vorzeigen des Perso die notwendigen Angaben zur Person tätigtst, kannst also auch den Stummen mimen oder auf ein Schweigegelübde machen.

-- Editiert von dr. lecter am 09.09.2008 17:38:34

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

15,-EURO kostet es trotzdem :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Doch meistens ist es so , dass die Sheriffs, weil man mal wieder ein kurzes Stück über den verlassenen Bürgersteig gefahren ist, oder den Fahrradweg in falscher Richtung befahren hat, aufhalten und einem einen Stuss erzählen.


Wie wär`s denn, sich einfach an die Regeln zu halten, dann klappts auch mit den Cops... ;)

-----------------
"gruß azrael


"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Der erste Weg zum Erwachsen werden ist, wenn man offen und ehrlich zu seinen Fehlern steht und auch eine eventuelle Strafe in Kauf nimmt !

Abgesehen davon kommen geständige Täter meist mit einer milderen Strafe davon.

Darüber nachdenken schadet nichts !

-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12308.02.2017 02:25:13
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,

sicherlich ist es sinnvoll sich an sinnvolle Regeln zu halten.

ABER ich will ihnen mal erzählen, was mir am Sonntag passiert ist.

Ich war mit meinen kleinen Cousin(4Jahre) und meiner kleinen Cousine(6Jahre) auf dem Rad unterwegs. Wir wohnen etwas am Stadtrand und wollten nun mit dem Fahrrad an einer großen Verkehrsstrasse (mit 2 Spuren in jede Richtung) in die Stadt zu meiner Tante fahren. In beide Richtungen gibt es Fahrradwege. Da aber auf der einen Seite (rechts) Bauarbeiten waren (haben Leitungen ersetzt oder neuverlegt) und aus diesem Grund, sowohl auf dem Fahrad- wie auch auf dem Radweg ein Quergraben entstanden ist, der mit einer etwa 1 Meter breiten, nur einseitiggesicherten, "Brücke" zu passieren war, habe ich mich entschlossen den Fahrradweg für die Gegenrichtung zu benutzen.
(kleine Kinder+tiefer Graben= :devil:

So nun standen aber die Sheriffs nicht weit und haben gesehen wie ich dem Fahrrad weg mit meinen kleinen Vettern( Kinder sind auf dem Bürgersteig gefahren)in falscher Richtung befahren habe.

----> 15 Euro

Waren das sinnvolle 15 Euro?


Grüße Alex

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Wo ist das Problem, wenn Sie meinen das die 15,- nicht gerechtfertigt sind. Was offenbar der Fall ist

Dann zahlen Sie sie Doch einfach nicht und gehen damit ins Bußgeldverfahren. Und erklären sich da.



-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Für sowas gibt es im Prinzip den rechtfertigenden Notstand (auch wenn nicht glaube, dass man hier damit durchkäme, man hätte ja auch auf der anderen Seite schieben können). Einfach mal die 15 Euro nicht bezahlen, im Anhörungsbogen angeben man wollte die Kinder vor einem eventuellen herabstürzen in den tiefen Graben schützen und schauen, was die Behörde und der Richter dazu sagen...

-- Editiert von danielB am 09.09.2008 22:08:39

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ironside
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

In derartigen Fällen sollte man bemüht sein, Spannungen abzubauen bzw. gar nicht entstehen zu lassen. Fehlendes Spachverständnis zu den eignen Gunsten auszutzen zu wollen ist m.E. fehl am Platz. Beamten ggü. immer freundlich und kooperativ bleiben, die tun nur ihren Job und sind nicht unbedingt allwissend. Dafür sind ggf. die Vorgesetzten da, bei denen man mgl. einen guten Eindruck machen sollte. Und auch die sind nicht der weisheit letzter Schluß. Allerdings sollte man sch seiner eigenen juristischen Lage voll bewusst sein.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

tolle Erkenntnis nach fast 13 Jahren. Bitte diskutiere doch in laufenden Fällen mit Dazu lade ich dich herzlich ein. Aber vermeide bitte das Wiederbeleben von Leichen...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.353 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.