Hallo,
ich habe mal eine Frage:
Da ich in den letzten Tagen 2 mal von den Fahrradcops aufgehalten wurde, habe ich mir nun überlegt, dass ich einfach so tue, als ob ich kein Deutsch sprechen kann ( bin 2sprchig aufgewachsen, um die Bullen mal n bischen zu ärgern, oder aber um die Strafe rum zu kommen.
Mach ich mich nun dadurch strafbar, wenn ich vortäusche die Deutsche sprache nicht zu sprechen (wenn es raus kommt).
Grüße Alex
Fremdsprachen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
da ich ca. die Haelfte des Jahres in Spanien lebe, habe ich diesen Trick auch einmal einer PKW-Streife gegenueber ausprobiert.
Pech gehabt - einer der beiden Cops war in Kassel geboren und aufgewachsen, da war ich dann mit meinem Latein am Ende.
Seitdem versuche ich mich so zu verhalten, dass Konfrontationen dieser Art ausbleiben. Das hilft garantiert weiter.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
Hi,
eine Straftat ist es nicht, aber eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 111 OwiG mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro bestraft werden kann.
Gruß vom mümmel
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@ muemmel
Ich glaube Sie taeuschen sich da. Alex sprach davon, dass er so tun will, als wuerde er die deutsche Sprache nicht sprechen. Er sagt aber nicht, dass er Angaben zur Person verweigern will und in Deutschland geboren zu sein, muss ja nicht unbedingt bedeuten, dass man auch deutsch spricht.
Und wenn er so tut, dass er kein deutsch kann, ist das sicherlich weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit.
Aber was soll's, wenn es auffaellt ist man der Gelackmeierte, so wie es mir passiert ist...
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
Hi,
wieso, er KANN doch Angaben zur Person machen, aber er verweigert sie halt durch die Vortäuschung, die Polizisten nicht zu verstehen. Das erfüllt ganz klar den Tatbestand. Eine andere Frage ist natürlich, wie das zu beweisen ist.
Gruß vom mümmel
Sie meinen nachfolgenden Gesetzestext:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.
Doch wo wird darin aufgeführt, dass ich mit den Beamten Deutschsprechen muss???
Das Nichtangabe machen würde sicherlich darunterfallen.
Doch meistens ist es so , dass die Sheriffs, weil man mal wieder ein kurzes Stück über den verlassenen Bürgersteig gefahren ist, oder den Fahrradweg in falscher Richtung befahren hat, aufhalten und einem einen Stuss erzählen. In dieser Situation würde ich so tun, als ob ich kein Deutsch spreche, und wenn der Cop dann das Wort "Passport" stammelt, gebe ich ihm halt meinen deutschen Personalausweis, doch das ist doch immer noch keine Garantie dafür, dass ich der deutschen Sprache mächtig bin. Oder?
Bin ich in diesem Fall gesetzlich verpflichtet Deutsch zu sprechen ???
ich habe doch mit dem Perso Angaben über meine Person gemacht .
Grüße Alex
...Bin ich in diesem Fall gesetzlich verpflichtet Deutsch zu sprechen ???...
Du bist gar nicht verpflichtet, überhaupt zu sprechen, wenn du durch Vorzeigen des Perso die notwendigen Angaben zur Person tätigtst, kannst also auch den Stummen mimen oder auf ein Schweigegelübde machen.
-- Editiert von dr. lecter am 09.09.2008 17:38:34
15,-EURO kostet es trotzdem
quote:
Doch meistens ist es so , dass die Sheriffs, weil man mal wieder ein kurzes Stück über den verlassenen Bürgersteig gefahren ist, oder den Fahrradweg in falscher Richtung befahren hat, aufhalten und einem einen Stuss erzählen.
Wie wär`s denn, sich einfach an die Regeln zu halten, dann klappts auch mit den Cops...
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"gruß azrael
"
Der erste Weg zum Erwachsen werden ist, wenn man offen und ehrlich zu seinen Fehlern steht und auch eine eventuelle Strafe in Kauf nimmt !
Abgesehen davon kommen geständige Täter meist mit einer milderen Strafe davon.
Darüber nachdenken schadet nichts !
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"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "
Hi,
sicherlich ist es sinnvoll sich an sinnvolle Regeln zu halten.
ABER ich will ihnen mal erzählen, was mir am Sonntag passiert ist.
Ich war mit meinen kleinen Cousin(4Jahre) und meiner kleinen Cousine(6Jahre) auf dem Rad unterwegs. Wir wohnen etwas am Stadtrand und wollten nun mit dem Fahrrad an einer großen Verkehrsstrasse (mit 2 Spuren in jede Richtung) in die Stadt zu meiner Tante fahren. In beide Richtungen gibt es Fahrradwege. Da aber auf der einen Seite (rechts) Bauarbeiten waren (haben Leitungen ersetzt oder neuverlegt) und aus diesem Grund, sowohl auf dem Fahrad- wie auch auf dem Radweg ein Quergraben entstanden ist, der mit einer etwa 1 Meter breiten, nur einseitiggesicherten, "Brücke" zu passieren war, habe ich mich entschlossen den Fahrradweg für die Gegenrichtung zu benutzen.
(kleine Kinder+tiefer Graben=
So nun standen aber die Sheriffs nicht weit und haben gesehen wie ich dem Fahrrad weg mit meinen kleinen Vettern( Kinder sind auf dem Bürgersteig gefahren)in falscher Richtung befahren habe.
----> 15 Euro
Waren das sinnvolle 15 Euro?
Grüße Alex
Wo ist das Problem, wenn Sie meinen das die 15,- nicht gerechtfertigt sind. Was offenbar der Fall ist
Dann zahlen Sie sie Doch einfach nicht und gehen damit ins Bußgeldverfahren. Und erklären sich da.
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"MFG
Rechtsmacher PvDE
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"
Für sowas gibt es im Prinzip den rechtfertigenden Notstand (auch wenn nicht glaube, dass man hier damit durchkäme, man hätte ja auch auf der anderen Seite schieben können). Einfach mal die 15 Euro nicht bezahlen, im Anhörungsbogen angeben man wollte die Kinder vor einem eventuellen herabstürzen in den tiefen Graben schützen und schauen, was die Behörde und der Richter dazu sagen...
-- Editiert von danielB am 09.09.2008 22:08:39
In derartigen Fällen sollte man bemüht sein, Spannungen abzubauen bzw. gar nicht entstehen zu lassen. Fehlendes Spachverständnis zu den eignen Gunsten auszutzen zu wollen ist m.E. fehl am Platz. Beamten ggü. immer freundlich und kooperativ bleiben, die tun nur ihren Job und sind nicht unbedingt allwissend. Dafür sind ggf. die Vorgesetzten da, bei denen man mgl. einen guten Eindruck machen sollte. Und auch die sind nicht der weisheit letzter Schluß. Allerdings sollte man sch seiner eigenen juristischen Lage voll bewusst sein.
tolle Erkenntnis nach fast 13 Jahren. Bitte diskutiere doch in laufenden Fällen mit Dazu lade ich dich herzlich ein. Aber vermeide bitte das Wiederbeleben von Leichen...
Und jetzt?
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