Freund beißt seine Freundin, Anzeige. Freundin unternimmt aber nichts mehr.

22. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)
Freund beißt seine Freundin, Anzeige. Freundin unternimmt aber nichts mehr.

Hallo,

Mein Kumpel hatte streit mit seiner Freundin vor einem Monat, die Freundin hat ihn getreten und an den Haaren gezogen, dann ist die Freundin sauer in die Küche gegangen und hat sich ein Messer geholt und ist auf seinen Freund zugegangen, er konnte nicht genau feststellen mit welcher Absicht seine Freundin auf ihn zu wollte hat ihre rechte Hand festgehalten wo sie das Messer hielt und hat dann ihre linke Hand fest gebissen, mit der Absicht das sie das Messer fallen lassen soll. Sie ließ das Messer fallen.

Die Freundin hat dann die Polizei gerufen und ihnen gesagt das sie gebissen wurde von ihrem Freund, das wurde dann so von der Polizei aufgenommen. Die Freundin ist danach zu ihren Eltern gegangen und blieb auch dort bis jetzt. Der Freund wurde zu einer Stellungnahme eingeladen und durfte die Sachlage schildern. Die Freundin wurde auch von der Polizei eingeladen aber sie ist nicht zum Termin erschienen.
Die Freundin hat dann einen Brief von der Polizei bekommen, in dem drin steht ob man der gefährlichen Körperverletzung nachgehen möchte oder die Anzeige zurück ziehen möchte.

Sie aber hat den Brief einfach weggeschmissen und möchte nicht darauf reagieren, es interessiert sie nicht mehr nach ihrer eigenen Aussage, ihrer Mutter gegenüber. Übrigens diese ganzen Infos hat der Freund von der Mutter seiner Ex-Freundin, da der Freund ganz gut mit der Mutter ist und die Mutter versucht die beiden wieder zu versöhnen.

So jetzt die Frage. Was passiert jetzt wenn die Freundin überhaupt nicht mehr reagiert? Geht die Anzeige trotzdem durch und wird der Freund angeklagt bzw. muss in den Knast oder Geldstrafe? Was passiert jetzt? Als Notwehr soll es anscheinend nicht durchgehen da es anscheinend keine Absicht bestand das sie zustechen wollte, sondern anscheinend nur den Freund drohen oder Angst machen wollte. Aber der Freund konnte das eben nicht einschätzen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Bei "gefährlicher Körperverletzung" ist es egal, ob Sie den Strafantrag zurücknimmt (Die Anzeige kann man eh nicht zurücknehmen), da es ein Offizialdelikt ist.

Ob die Staatsanwaltschaft nun anklagt, können wir auch nicht wissen. Die Freundin hat grds. kein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO müßte also bei einer Verhandlung wahrheitsgemäß aussagen (wenn nicht evtl. § 55 StPO in Frage käme)

Möglicherweise macht die StA es sich einfach und stellt mangels hinreichendem Tatverdacht ein. Möglicherweise auch nicht. Nicht ganz unwesentlich ist dabei meist auch, ob und inwieweit der Beschuldigte vorbestraft ist.

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