Freund hat Spiel geklaut

30. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)
Freund hat Spiel geklaut

Hi Leute,

und zwar geht es darum das ein Freund von mir ein PS (Playstation) Spiel im Media Markt geklaut hat. Der Wert war 79 Euro.

Dummerweise hat uns auch dann beim rausgehen jemand angehalten und gefragt ob er mal in unsere Rucksäcke schauen kann. Ja da hat er natürlich das Spiel in dem Rucksack von meinem Freund gefunden. Dann wollten wir im erstmal die personalien nicht sagen. Dann hat er gesagt entweder wir sagen diese ihm oder es gibt Hausverbot und Todesstrafe. Ich denke mal das mit der Todesstrafe hat er nur gesagt um uns angst zu machen, das gibt es doch garnicht in deutschland oder? Und falls es doch soweit kommen sollte habe ich meinem Freund eher den elektrischen Stuhl empfohlen (falls man es sich überhaupt aussuchen kann), mit der Giftspritze gibt es ja zur zeit glaub diese Lieferschwierigkeiten. Aber wie gesagt, glaube der wollte uns eher angst machen!

So als dann kam auf jedenfall noch die Polizei und hat alle Daten aufgenommen, auch von mir, obwohl ich ja eigentlich nichts gemacht hab. Das Spiel wurde uns auch wieder abgenommen. Was kann mein Freund nun erwarten? Wir sind beide 16 und nicht vorbestraft. Und kann ich auch Ärger bekommen? Ich war zwar dabei, aber habe nichts gemacht. Ich wollte garnicht das er das Spiel klaut!

Danke schonmal für eure Hilfe!


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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33699 Beiträge, 17555x hilfreich)

Letztes Jahr hatten Sie eine eigene Wohnung und jetzt sind Sie plötzlich 16 - wer soll das denn glauben?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Hi,

nein ich habe keine eigene Wohnung, die gehört meinen Eltern. Aber das ist doch jetzt auch egal, das ist doch jetzt ne ganz andere Sache. Also was kann meinem Freund und mir jetzt passieren?! Danke.


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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127386 Beiträge, 40801x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>mit der Giftspritze gibt es ja zur zeit glaub diese Lieferschwierigkeiten. <hr size=1 noshade>

Nö, nur in den USA ...

Neben dem Elektro Stuhl gibt es übrigens noch erschießen und erhängen.



quote:<hr size=1 noshade>Was kann mein Freund nun erwarten? <hr size=1 noshade>

http://www.123recht.net/Der-Diebstahl-und-seine-Konsequenzen-__a7417.html



quote:<hr size=1 noshade>Und kann ich auch Ärger bekommen? <hr size=1 noshade>

Möglicherweise. Kann derzeit niemand voraussagen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17785 Beiträge, 9728x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Neben dem Elektro Stuhl gibt es übrigens noch erschießen und erhängen.
<hr size=1 noshade>

Einige Bundesstaaten der USA haben auch noch die Gaskammer.

quote:<hr size=1 noshade>So als dann kam auf jedenfall noch die Polizei und hat alle Daten aufgenommen, auch von mir, obwohl ich ja eigentlich nichts gemacht hab. <hr size=1 noshade>

Die Polizei weiß ja nicht, dass du eigentlich nichts gemacht hast. Dazu kommt: Selbst wenn du nichts gemacht hast, wärst du ja Zeuge. Und von Zeugen muss man natürlich auch die Daten notieren.
Außerdem ist "nichts gemacht" immer relativ. Bei einem Diebstahl reicht es z.B. für eine Tatbeteiligung aus, wenn man sich beim Diebstahl bewusst so hingestellt hat dass der eigentlich Dieb sichtgeschützt war (und so die Ware unbemerkt einstecken konnte).


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#5
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Erstmal danke für die Antworten.
Also während er das Spiel geklaut hat bin ich sogar noch extra weggegangen weil ich nichts damit zu tun haben wollte, ich glaub nicht bzw. hoff nicht das mir da noch was passieren kann.

Aber zu meinem Kollegen: Muss er nun vor den Richter oder geht das auch so? Er würde nur sehr ungern vor gericht und würde das lieber so regeln. Und würde es etwas bringen wenn man dem Richter sagt das das Spiel gerade neu rausgekommen ist und sehr beliebt ist??!!


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"Bitte um positive Bewertungen (3 Sterne oder mehr). Danke."

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33699 Beiträge, 17555x hilfreich)

Aber zu meinem Kollegen: Muss er nun vor den Richter oder geht das auch so? Es gibt kein schriftliches Verfahren im Jugendstrafrecht.
Er würde nur sehr ungern vor gericht und würde das lieber so regeln. Das wird dem Gericht allerdings völlig egal sein.
würde es etwas bringen wenn man dem Richter sagt das das Spiel gerade neu rausgekommen ist und sehr beliebt ist??!! Warum nicht gleich "Ich werde immer wieder klauen, denn auch in Zukunft kommen neue, begehrte Spiele auf den Markt"? Mann, Mann, Mann...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17785 Beiträge, 9728x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Also während er das Spiel geklaut hat bin ich sogar noch extra weggegangen weil ich nichts damit zu tun haben wollte, ich glaub nicht bzw. hoff nicht das mir da noch was passieren kann. <hr size=1 noshade>

Dann wird auch nichts passieren (Strafe o.ä.). Man wird aber evtl. eine Zeugenaussage bezüglich der Tat des Kollegen machen müssen.

quote:<hr size=1 noshade>Aber zu meinem Kollegen: Muss er nun vor den Richter oder geht das auch so? Er würde nur sehr ungern vor gericht und würde das lieber so regeln. <hr size=1 noshade>

Den weiteren Verfahrensablauf kann der Kollege aber kaum selbst beeinflussen. Wenn die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit vor Gericht bringen möchte, dann tut sie das auch, egal ob man das lieber anders regeln möchte oder nicht.

quote:<hr size=1 noshade>Und würde es etwas bringen wenn man dem Richter sagt das das Spiel gerade neu rausgekommen ist und sehr beliebt ist??!! <hr size=1 noshade>

Nö. Was sollte es denn bringen?



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1815x hilfreich)

quote:
Neben dem Elektro Stuhl gibt es übrigens noch erschießen und erhängen.


Ja, die sind allerdings schon länger nicht mehr angewendet worden. Giftspritze ist der Standard, der elektrische Stuhl noch eine Ausnahme, Erschießen sehr selten.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

quote:
Ja, die sind allerdings schon länger nicht mehr angewendet worden. Giftspritze ist der Standard, der elektrische Stuhl noch eine Ausnahme, Erschießen sehr selten.


Ja aber überlegt doch mal: wie soll der Kaufhausdetektiv denn die Todesstrafe verhängen?! Der Detektiv ist doch kein Richter!

quote:
Nö. Was sollte es denn bringen?


Ja eben als Begründung warum das Spiel geklaut wurde. Es kann ja auch sein das der Richter das Spiel kennt oder so.

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"Bitte um positive Bewertungen (3 Sterne oder mehr). Danke."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11566 Beiträge, 4356x hilfreich)

quote:
Ja eben als Begründung warum das Spiel geklaut wurde. Es kann ja auch sein das der Richter das Spiel kennt oder so.


Junge, Junge,

glaubst du ernsthaft das es den Richter interessiert was ein 16 jähriger für Spiele klaut?
Einziger strafrechtlicher Vorteil bei solchen Äußerungen wäre, dass erhebliche Zweifel an der altersentsprechenden geistigen Reife aufkommen könnten.

Dem Richter ist es aber völlig egal, ob jetzt ein Fiat Panda oder ein Ferrari geklaut wurdet.
Diebstahl ist Diebstahl.

quote:
Ja aber überlegt doch mal: wie soll der Kaufhausdetektiv denn die Todesstrafe verhängen?! Der Detektiv ist doch kein Richter!


Dazu kann ich nur nochmals sagen:

quote:
...erhebliche Zweifel an der altersentsprechenden geistigen Reife...


Lasst das Zocken und lernt lieber für´s Leben.
Zumindest eine entsprechende Allgemeinbildung sollte man sich aneignen.



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#11
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2085 Beiträge, 552x hilfreich)

Ich gehe eher davon aus, dass sich da jemand einen Spass macht. Die Beiträge können echt nicht ernst gemeint sein, hehe. Falls doch... volle Zustimmung, Spatenklopper.

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#12
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ein Troll, weiter nichts.

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"Morgenstund ist ungesund."

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#13
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1815x hilfreich)

quote:
Ja eben als Begründung warum das Spiel geklaut wurde. Es kann ja auch sein das der Richter das Spiel kennt oder so.


Klar, dann sagt der Richter: "Na logen, Bättelfield 4 spiele ich auch nach Dienstschluß immer, kann verstehen, daß man das unbedingt haben wollte, Freischuß, äh, Freispruch!"... :P

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#14
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2085 Beiträge, 552x hilfreich)

quote:
Klar, dann sagt der Richter: "Na logen, Bättelfield 4 spiele ich auch nach Dienstschluß immer, kann verstehen, daß man das unbedingt haben wollte, Freischuß, äh, Freispruch!"... :P


Logisch, die Gamer halten halt zusammen! *lach*

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