Hallo Mein Freund,
war auf erotikmarkt.de unterwegs.
Er hat mit paar auf WhatsApp geschrieben. Sie haben ihm immer ein Angebot gemacht. Doch nun hat eine mit ihm ein Angebot gemacht, und hat die Nachrichten wieder gelöscht.
2tage später schreibt er mir dass sein Konto von whatsapp gesperrt wurde
Muss er Angst haben vor rechtlichen Konsequenzen?
Freund hat panische angst
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ZitatMuss er Angst haben vor rechtlichen Konsequenzen? :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Welche Dinge müssen noch geklärt werden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatKonto von whatsapp gesperrt :
Wurde da ein Begründung angegeben?
ZitatEr hat mit paar auf WhatsApp geschrieben. Sie haben ihm immer ein Angebot gemacht. Doch nun hat eine mit ihm ein Angebot gemacht, und hat die Nachrichten wieder gelöscht. :
Solche Chats sind ja grundsätzlich erst mal nicht verboten. Wieso sollte man sich da Sorgen darüber machen?
Oder wurde da was geschrieben was vielleicht irgendwie "nicht in Ordnung" war? Und es waren schon alle Involvierten volljährig oder?
-- Editiert von User am 17. Mai 2024 19:42
ZitatWelche Dinge müssen noch geklärt werden :
Erst mal die Begründung von Meta wegen der WA Sperre und dann den Wortlaut der jeweiligen Kommunikation.
Hallo,
wenn er gesperrt wurde dann muss einer der Chatpartner(innen) etwas gemeldet haben (WhatsApp selber kann die Chats nicht sehen).
Daher dürfte am entscheidensten sein, was genau er geschrieben hat.
Stefan
Also mein Freund hat nun mit der Wahrheit rausgegeben. Er hat eine sie auf erotikmarkt.de über whatsapp angeschrieben, wie immer schicken sie ihm die Angebote. Naja da stand drauf,
"Ohne Kondom", da ist mein Freund hellhörig geworden. Hat dann etwas perverse geschrieben hat aber weder Photos Pornographie oder sonst was verschickt oder bekommen. Als er das Angebot angenommen hat hat die Frau, alle Nachrichten gelöscht, und ihn denke ich mal gemeldet.
Hat er sich dadurch strafbar gemacht?
Ab wann ist es sexuelle Belästigungen?
Er hat solche Fragen gestellt "hast du einen großen.... "
Man mag mich für alt oder für einen Spießer halten, aber ich verstehe echt nur Bahnhof.
Was bitte ist das für eine Plattform? Sucht man sich da Prostituierte aus? Und wenn ja, dann wäre das nicht verboten, es sei denn, sie wären minderjährig. Hierzu wissen wir aber nichts. Und sexuelle Belästigung im Zusammenhang mit der Anbahnung einer Verabredung zur sexuellen Dienstleistung dürfte wohl auch etwas weit her geholt sein.
Lange Rede kurzer Sinn: Mit dem Sachverhalt kann man in der dargestellten Form nichts anfangen.
Erotikmarkt da sind Frauen die gegen Geld, Sex anbieten. Die Frauen sind alle über 18. Mein Freund ist allerdings auch 18.
ZitatHat dann etwas perverse geschrieben :
Das Angebot, dass sexuelle Dienstleistungen gegen Geld angeboten werden, ist halt nun mal kein Freifahrtschein diese Personen dann mit "perversen" sexuellen Inhalten vollzusülzen. Zumindest nicht, wenn die Frau nicht selbst dazu auffordert.
Wenn ich das richtig sehe, gibt es dafür im StGB keinen eigenen Straftatbestand, aber je nach Inhalt was geschrieben wurde, könnte es als Beleidigung auf sexueller Grundlage gewertet werden. Aber das ist immer eine Einzelfallentscheidung, je nachdem was genau geschrieben wurde.
Dazu kommt, dass die Frau auch eine Anzeige bei der Polizei erstatten müsste und einen Strafantrag stellen. Ob sie das hat, weiß man ja nicht. Bei Meta / Whatsapp zu melden ist da schneller mal gemacht und bedeutet nicht, dass die Frau auch unbedingt Anzeige erstatten muss. Da muss man einfach abwarten.
Viel dabei herumkommen wird am Ende nicht. Entweder wird das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt (wenn nicht bereits Vorstrafen vorhanden sind) oder es kommt eine eher geringe Strafe herum.
Zitat:Mein Freund ist allerdings auch 18.
Mit 18-20 Jahren wäre da sogar der Jugendrichter noch zuständig und es muss nicht zwangsläufig Erwachsenenstrafrecht angewandt werden.
Mein Freund meinte, dass er geschrieben hat wie groß ist dein Po. Also der Frau oder die brüste.
Ist da jetzt ein strafbestand dabei?
Gefragt/gezwungen nach nacktbildern hat er nicht
ZitatMein Freund meinte, dass er geschrieben hat wie groß ist dein Po. Also der Frau oder die brüste. :
Das lässt sich (leider) generell nicht beantworten. Ich denke, dass das aber eher keine Beleidung darstellt.
Im Rahmen der Verhandlung über eine Abmachung "Sex gegen Geld" könnten solche Fragen im Rahmen der Entscheidung, ob man das Angebot annehmen will, noch im Bereich des "Verhandelns" liegen. (Denke das könnten manche aber auch anders sehen, keine Ahnung).
Meine persönliche Meinung ist, dass da nichts mehr kommen wird. Also soll er sich mal keine Gedanken machen.
Aber ich besitze natürlich auch keine Glaskugel (und auch niemand anders hier). ;-)
Und weil whatsapp seine Nummer gesperrt hat, könnte whatsapp eine strafanzeige gestellt haben, oder macht sowas whatsapp nicht. Weil ich hab z.b Discord, und ich weiß dass Discord sowas macht.
Bei Beleidigung muss die Geschädigte selbst einen Strafantrag stellen. Sonst werden die nicht verfolgt.
Bei anderen Straftaten, wenn es zB. um Nazisymbole, Drogenhandel oder Kinderpornografie geht, sieht das anders aus.
ZitatSucht man sich da Prostituierte aus? :
Ja, ist wie Kleinanzeigen.
ZitatDas Angebot, dass sexuelle Dienstleistungen gegen Geld angeboten werden, ist halt nun mal kein Freifahrtschein diese Personen dann mit "perversen" sexuellen Inhalten vollzusülzen. Zumindest nicht, wenn die Frau nicht selbst dazu auffordert. :
Das sehe ich anders, denn im Rahmen des Aushandelns der Individualvertraglichen Vereinbarungen ist es nicht unüblich abzufragen ob die gewünschten Dienstleistungen verfügbar sind, insbesondere wenn sie nicht im Standerdsortiment sind.
Fragen nach Natursekt und Kaviar sind da genauso normal wie Fragen nach "blasen und schlucken" oder "Arschficken ohne Gummi". Und im BDSM Bereich geht es nochmals etwas härter zur Sache.
Bei der Hausfrau am Regal im Edeka dürfte man mit solchen Fragen hingegen größere Probleme provozieren.
Eine Ansprache mit "Ey Nutte" ist da wegen des regelmäßig abwertenden Kontextes allerdings schon wesentlich problematischer, auch wenn es eine Anbieterin sexueller Dienstleistungen ist.
Meint ihr da passiert noch was? Oder nur die sperrung und fertig.
ZitatDas sehe ich anders, :
Ich nicht. Es ist kein Freifahrtsschein zum Vollsülzen mit perversen Inhalten.
Über Leistungen verhandeln ist was anderes.
Es kommt auf den genauen Inhalt an, aber zumindest rein tendenziell sehe ich es eher wie Harry.
Ich halte eine echte Strafanzeige nebst Strafantrag auch für einigermaßen unwahrscheinlich.
Trotzdem sollte der Freund etwas daraus lernen, nämlich dass man sich immer und überall benimmt und alle Menschen respektvoll behandelt.
Zitataber zumindest rein tendenziell sehe ich es eher wie Harry :
Es gibt keinen Unterschied zwischen dem, was HvS schreibt und meiner Aussage.
"Mit perversen Inhalten vollsülzen" beinhaltet mehr als nur den von HvS genannten verhandlungsbezogenen Teil, wie Nachfragen über Praktiken. Dieser Teil wäre auch okay, wie ich oben ja auch selbst geschrieben habe.
Ein Beispiel bringt HvS ja selbst am Ende.
-- Editiert von User am 18. Mai 2024 17:54
Habe jetzt nicht den ganzen Strang durchgelesen, deshalb entschuldige ich mich vorab, falls der Hinweis schon gegeben wurde:
WhatsApp kann Nutzer nicht nur sperren, wenn die von ihnen versendeten Nachrichten gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen. Möglich sind Sperren beispielsweise auch, wenn WhatsApp mit unautorisierten Apps verknüpft wird. Dazu könnten entsprechende Angebote wie von Erotikmarkt.de und verwandten Auftritten zählen.
Wenn der TE sicher ist, dass keine rechtswidrigen Inhalte versendet wurden, wäre ich da erstmal entspannt und würde den WhatsApp-Support kontaktieren.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten