Freund hat vor jahren Diebstahl bekannen

12. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mondi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Freund hat vor jahren Diebstahl bekannen

Hallo,
habe eine frage wegen meines freundes!
er hat vor ca 10 Jahren einen Diebstahl bekannen und wurde nicht erwischt kann da immer noch eine strafanzeige gestellt werden?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2363x hilfreich)

Nein, die Verjährng beträgt bei einem einfachen Diebstahl 3 Jahre gem. § 78 III Nr. 5 StGB

-----------------
"justice"

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1498x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2363x hilfreich)

ups... ja, Du hast natürlich Recht. Ich bitte um Entschuldigung !

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1498x hilfreich)

Hey, das wird gerne übersehen. Und verjährt ist es ja trotzdem. Das wäre es sogar, wenn die Verjährung dauernd unterbrochen worden wäre, weil nach 10 J. absolute Verjährung eingetreten ist. :)

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#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 908x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2363x hilfreich)

Wieder was gelernt... ;)

Habe heute schon ne Revisions-Klausur geschrieben, ich glaube für heute reichts.... :)

Obwohl, im Vergleich zum richtigen Leben findet man bei einer Klausur in den Urteilen wenigstens Fehler..... :) :) :)

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#7
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 386x hilfreich)

quote:
Obwohl, im Vergleich zum richtigen Leben findet man bei einer Klausur in den Urteilen wenigstens Fehler.....



Sie würden sich wundern!


:)






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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2363x hilfreich)

Schon gut, daß war ein kleiner insider... ;)



-- Editiert von justice005 am 12.04.2006 21:09:50

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#9
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 386x hilfreich)

Aha...!

:)



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#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1498x hilfreich)

Insider gelandet ;)

Wäre ich hinterhältig, gemein und bösartig könnte ich auf thosim natürlich erwidern, dass, wenn man die von Anwälten begründeten Revisionen sieht, vieles für einen Fehler gehalten wird, was eigentlich keiner ist. Aber ich bin ja gar nicht so. Außerdem soll es ja vorkommen, nicht wahr, Justice, dass manchmal geradezu künstlich nach vermeintlichen Fehlern gesucht werden muss ;) ;)

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#11
 Von 
Mondi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Strafanzeige kann jedoch immer noch gestellt werden, also: ja
von Pawel Pikowitzsch - 12.04.2006 20:58:53
Status: Senior (198 Beiträge)

Hallo,
danke für die antwort gebe es gleich weiter an meinem Freund aber mit was kann er immer noch rechnen.

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48978 Beiträge, 17243x hilfreich)

Dass noch eine Strafanzeige gestellt werden kann, heißt ja nicht, dass Dein Freund noch bestraft werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 386x hilfreich)

Ach Mondi,

lies Dir doch alle Beiträge noch einmal durch und pick Dir nicht irgendetwas heraus.

Wenn Du das tust, wirst Du Deine Frage auch selbst beantworten können. Das ist jetzt nicht mehr schwierig.

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#14
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1498x hilfreich)

Wo thosim recht hat hat er nunmal recht....

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