Hallo,
habe eine frage wegen meines freundes!
er hat vor ca 10 Jahren einen Diebstahl bekannen und wurde nicht erwischt kann da immer noch eine strafanzeige gestellt werden?
Freund hat vor jahren Diebstahl bekannen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Nein, die Verjährng beträgt bei einem einfachen Diebstahl 3 Jahre gem. § 78 III Nr. 5 StGB
-----------------
"justice"
5 Jahre, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB
.
@ justice
Da steht Höchstmaß, nicht Mindestmaß.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ups... ja, Du hast natürlich Recht. Ich bitte um Entschuldigung !
Hey, das wird gerne übersehen. Und verjährt ist es ja trotzdem. Das wäre es sogar, wenn die Verjährung dauernd unterbrochen worden wäre, weil nach 10 J. absolute Verjährung eingetreten ist.
--- editiert vom Admin
Wieder was gelernt...
Habe heute schon ne Revisions-Klausur geschrieben, ich glaube für heute reichts....
Obwohl, im Vergleich zum richtigen Leben findet man bei einer Klausur in den Urteilen wenigstens Fehler.....
quote:
Obwohl, im Vergleich zum richtigen Leben findet man bei einer Klausur in den Urteilen wenigstens Fehler.....
Sie würden sich wundern!

Schon gut, daß war ein kleiner insider...
-- Editiert von justice005 am 12.04.2006 21:09:50
Aha...!
Insider gelandet
Wäre ich hinterhältig, gemein und bösartig könnte ich auf thosim natürlich erwidern, dass, wenn man die von Anwälten begründeten Revisionen sieht, vieles für einen Fehler gehalten wird, was eigentlich keiner ist. Aber ich bin ja gar nicht so. Außerdem soll es ja vorkommen, nicht wahr, Justice, dass manchmal geradezu künstlich nach vermeintlichen Fehlern gesucht werden muss
Strafanzeige kann jedoch immer noch gestellt werden, also: ja
von Pawel Pikowitzsch - 12.04.2006 20:58:53
Status: Senior (198 Beiträge)
Hallo,
danke für die antwort gebe es gleich weiter an meinem Freund aber mit was kann er immer noch rechnen.
Dass noch eine Strafanzeige gestellt werden kann, heißt ja nicht, dass Dein Freund noch bestraft werden kann.
Ach Mondi,
lies Dir doch alle Beiträge noch einmal durch und pick Dir nicht irgendetwas heraus.
Wenn Du das tust, wirst Du Deine Frage auch selbst beantworten können. Das ist jetzt nicht mehr schwierig.
Wo thosim recht hat hat er nunmal recht....
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
13 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
76 Antworten
-
54 Antworten