Freund mit Cannabis erwischt. Was droht mir?

26. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
FragenAsker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Freund mit Cannabis erwischt. Was droht mir?

Hallo,
mein Freund (17) wurde etwa vor 5 Monaten im Straßenverkehr angehalten da er unter dem Einfluss von Cannabis Roller gefahren ist. Sie haben seine Wohnung durchsucht und sein Handy beschlagnahmt. Ich habe mit meinen Freund über Facebook geschrieben, ob er mir etwas Cannabis besorgen kann, also war dies ein recht kurzer Chatverlauf. Als ich erfahren habe, dass sein Handy weg ist, aber ich sofort sämtliche Nachrichten gelöscht, ihn von der Freundesliste entfernt und blockiert. Bis jetzt kam noch nichts, aber wie es aussieht hat er nun den Termin für seinen Prozess erhalten. Heute kommt er zu mir und sagt, dass man mich eventuell auch einlädt, er weiß es aber nicht genau, eben weil wir dort geschrieben haben. Nun frage ich mich, werde ich zum Gericht vorgeladen, was kann mir passieren? (Ich habe damals etwa 2g erworben und habe schon seit etwa 3 Wochen nichtmehr gekifft).
PS: ich bin 16 Jahre alt

-- Editier von FragenAsker am 26.07.2016 14:09

-- Editier von FragenAsker am 26.07.2016 14:10

-- Editiert von Moderator am 01.08.2016 13:12

-- Thema wurde verschoben am 01.08.2016 13:12

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37 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120030 Beiträge, 39820x hilfreich)

Zitat (von FragenAsker):
Als ich erfahren habe, dass sein Handy weg ist, aber ich sofort sämtliche Nachrichten gelöscht, ihn von der Freundesliste entfernt und blockiert.

Wie hat man den Zugriff auf des Handy des Freundes erlangt und wie kam man auf die Server der Provider?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FragenAsker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Polizei hat es ihm abgenommen und mit auf die Wache gebracht, er war auf Facebook eingeloggt also konnte man das ja sehen, aber schaut die Polizei nicht nur die Kontakte durch? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit und was blüht mir?
Danke für die Antwort!

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die Polizei hat außer in den südlichen Gefilden Deutschlands eigentlich eher sehr selten ein Interesse, Kiffer zu verfolgen. Die verfolgen Dealer. Hier könnte der Verdacht entstanden sein, dass dein Freund ein Dealer ist, und das dürfte die Polizei interessieren. Dir droht eher wenig, wenn Du bisher eher nichts mit der Polizei zu tun hattest. Aber dein Freund kann richtig Probleme kriegen, wenn du der Polizei erzählst, dass er Dir Drogen verkauft hat.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FragenAsker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich lebe in Bayern, was vielleicht ein Problem darstellt. Wie soll ich mich denn, falls es zu einem Prozess mit meinem Freund kommt und ich anwesend sein sollte, wie soll ich mich verhalten? Soll ich es zugeben, dass ich was gekauft habe? Wenn ja, was droht mir denn dann?

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#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Wenn sie keine Vorladung bekommen, steht ja zunächst mal die Frage im Raum, ob gegen Sie überhaupt ermittelt wird bzw. ein Strafverfolgumgsinteresse besteht.

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#6
 Von 
FragenAsker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist richtig, 5 Monate sind schon eine lange Zeit, man muss ja bedenken, dass die Polizei fast täglich Jugendliche erwischt. Mein Freund hat seine Vorladung schon erhalten, werde ich sie nach 5 Monaten noch bekommen? Und wenn ja, was soll ich denn dort sagen, er hat irgendwas gesagt, dass ich sagen soll, dass er es mir nicht für einen Mehrwert verkauft hat. Und was kann mir drohen, wenn sie rausbekommen das ich 2 Gramm gekauft habe? Ein Urintest sollte negativ ausfallen falls das irgendwie eine Rolle spielt

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#7
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von FragenAsker):
Und was kann mir drohen, wenn sie rausbekommen das ich 2 Gramm gekauft habe? Ein Urintest sollte negativ ausfallen falls das irgendwie eine Rolle spielt

Nichts... Da:
Zitat (von FragenAsker):
Ich habe mit meinen Freund über Facebook geschrieben, ob er mir etwas Cannabis besorgen kann,

Es kam ja (zumindest nach deiner Aussage) nur die Frage auf, ob er was besorgen kann, nicht aber, dass er bestätigt und eingewilligt hat...
Sollte wirklich was kommen, könntest du / ihr ja sagen, dass du es dir anders überlegt hast, nicht den ersten Schritt in eine dunkle, tiefe Drogenwelt vernehmen wolltest und lieber beim Alkohol bleibst ;)

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
FragenAsker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten! Ich persönlich halte absolut nichts von Alkohol und bin dafür, dass es kriminalisiert werden sollte. Aber das spielt ja keine Rolle. Blöd ist nur, dass ich vor Gericht ja einen Eid abgeben muss, die Wahrheit zu sagen. Wenn sie jetzt allerdings einen Bluttest machen, dann könnten sie ja etwas finden. Also wenn ich jetzt ehrlich bin und sage das ich was gekauft habe, was kann mir dann passieren? Ich sage, dass das eine einmalige Aktion war. Werde ich dann eingetragen, wird mein Haus durchsucht? Muss ich ein Bußgeld zahlen?

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Du musst vor Gericht weder einen "Eid abgeben", noch überhaupt irgendwas zu diesem Thema sagen. Lies mal § 55 StPO .

Abgesehen davon ist es mega-unwahrscheinlich, dass Du zu seiner Verhandlung geladen wirst. Wenn das so wäre, dann wüsste er es auch bereits, denn dann würdest Du in der Anklageschrift förmlich als Zeuge aufgeführt sein.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von FragenAsker):
Ich persönlich halte absolut nichts von Alkohol

Du hast schon meinen Smiley hinter meinem Beitrag gesehen?!

Zitat (von FragenAsker):
Blöd ist nur, dass ich vor Gericht ja einen Eid abgeben muss, die Wahrheit zu sagen.

Nö, bei so einer Bagatelle kommt es bestimmt nicht zur Vereidigung.

Zitat (von FragenAsker):
Also wenn ich jetzt ehrlich bin und sage das ich was gekauft habe, was kann mir dann passieren?

Vielleicht 30 Sozialstunden..

Zitat (von FragenAsker):
wird mein Haus durchsucht?

Auf jeden Fall. Das SEK und die GSG9 stürmen dein Jugendzimmer im elterlichen Wohnsitz. ;)

Zitat (von FragenAsker):
Muss ich ein Bußgeld zahlen?

Eher nicht...

Junge, wir reden über Gras... Auch wenn ich das Land Bayern sehr mag... die haben zwar leider eine übertriebene Auffassung, was das Thema Cannabis angeht, aber okay... Aber auch bei denen gilt: Cannabis = "Leichte" Drogen.. Ersttäter...

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Nö, bei so einer Bagatelle kommt es bestimmt nicht zur Vereidigung.


Zu einer Vereidigung kann(!) es nicht kommen - § 60 StPO , sowohl Nr. 1 als auch Nr. 2

-- Editiert von !!Streetworker!! am 27.07.2016 12:05

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zu einer Vereidigung kann(!) es nicht kommen - § 60 StPO , sowohl Nr. 1 als auch Nr. 2

Danke für den Hinweis. Hatte das niedrige Alter vom TE überlesen.

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
FragenAsker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke an für all die Antworten! Eine Frage habe ich dann noch, und zwar: Muss ich mir Sorgen machen oder eher nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Um es mal in der Sprache für den bayerischen Gymnasiasten zu sagen: "Lies die Antworten und subsumiere sie."

Tip: Die richtige Antwort lautet "eher nicht". :grins:

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von FragenAsker):
Eine Frage habe ich dann noch, und zwar: Muss ich mir Sorgen machen oder eher nicht?

Liest du unsere Antworten nicht?
Oder liest du sie und verstehst du sie nur nicht?

Ich mein, es kann ja sein, dass wir uns unklar ausdrücken...
Siehe:

Zitat (von altona01):
Die Polizei hat außer in den südlichen Gefilden Deutschlands eigentlich eher sehr selten ein Interesse, Kiffer zu verfolgen.
Zitat (von altona01):
Dir droht eher wenig, wenn Du bisher eher nichts mit der Polizei zu tun hattest.
Zitat (von Guruhu):
ob gegen Sie überhaupt ermittelt wird bzw. ein Strafverfolgumgsinteresse besteht.
Zitat (von !!Streetworker!! ):
Abgesehen davon ist es mega-unwahrscheinlich, dass Du zu seiner Verhandlung geladen wirst.
Zitat (von Seb_Weniger):
Vielleicht 30 Sozialstunden..
Zitat (von Seb_Weniger):
Junge, wir reden über Gras... Auch wenn ich das Land Bayern sehr mag... die haben zwar leider eine übertriebene Auffassung, was das Thema Cannabis angeht, aber okay... Aber auch bei denen gilt: Cannabis = "Leichte" Drogen.. Ersttäter...


Das sind wirklich schon sehr komplizierte Aussagen ;)

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
FragenAsker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Zitat (von FragenAsker):
Eine Frage habe ich dann noch, und zwar: Muss ich mir Sorgen machen oder eher nicht?

Liest du unsere Antworten nicht?
Oder liest du sie und verstehst du sie nur nicht?

Ich mein, es kann ja sein, dass wir uns unklar ausdrücken...
Siehe:


Das sind wirklich schon sehr komplizierte Aussagen ;)

Ich empfehle mich.



Ich lese sie und verstehe sie aber ich bin momentan ziemlich durch den Wind, da ich mir echt große Sorgen mache. Ich weiß, dass das dumm und töricht war, aber ich kann es nicht mehr ändern. Ich habe ein schönes Leben und will, das es so bleibt. Deshalb ist es wohl verständlich, dass es mir gerade nicht so leicht fällt, sinnvolle Antworten oder Fragen zu formulieren. Trotzdem aufrichtigsten Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
FragenAsker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Zitat (von FragenAsker):
Eine Frage habe ich dann noch, und zwar: Muss ich mir Sorgen machen oder eher nicht?

Liest du unsere Antworten nicht?
Oder liest du sie und verstehst du sie nur nicht?

Ich mein, es kann ja sein, dass wir uns unklar ausdrücken...
Siehe:


Das sind wirklich schon sehr komplizierte Aussagen ;)

Ich empfehle mich.



Ich lese sie und verstehe sie aber ich bin momentan ziemlich durch den Wind, da ich mir echt große Sorgen mache. Ich weiß, dass das dumm und töricht war, aber ich kann es nicht mehr ändern. Ich habe ein schönes Leben und will, das es so bleibt. Deshalb ist es wohl verständlich, dass es mir gerade nicht so leicht fällt, sinnvolle Antworten oder Fragen zu formulieren. Trotzdem aufrichtigsten Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
FragenAsker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Zitat (von FragenAsker):
Eine Frage habe ich dann noch, und zwar: Muss ich mir Sorgen machen oder eher nicht?

Liest du unsere Antworten nicht?
Oder liest du sie und verstehst du sie nur nicht?

Ich mein, es kann ja sein, dass wir uns unklar ausdrücken...
Siehe:


Das sind wirklich schon sehr komplizierte Aussagen ;)

Ich empfehle mich.



Ich lese sie und verstehe sie aber ich bin momentan ziemlich durch den Wind, da ich mir echt große Sorgen mache. Ich weiß, dass das dumm und töricht war, aber ich kann es nicht mehr ändern. Ich habe ein schönes Leben und will, das es so bleibt. Deshalb ist es wohl verständlich, dass es mir gerade nicht so leicht fällt, sinnvolle Antworten oder Fragen zu formulieren. Trotzdem aufrichtigsten Dank!

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von FragenAsker):
Ich habe ein schönes Leben und will, das es so bleibt.

Ich habe auch ein schönes Leben. Trotzdem rauche ich mir ein bis zwei mal im Jahr eine "Sportzigarette" und würde mir keine Gedanken machen, wenn ich damit oder dabei erwischt werde...

Und ich bin doppelt so alt wie du ;)

Ich empfehle mich.

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Muss ich mir Sorgen machen oder eher nicht?


Solange Du keine Vorladung vom Gericht bekommst, keinesfalls.

Wenn Du eine bekommst, was aber höchstwahrscheinlich nicht passieren wird, meldest Du Dich nochmal.
Wenn man dann richtig reagoert, muß man sich auch keine Sorgen machen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 29.07.2016 03:58

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
FragenAsker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
Heute kam eine Vorladung zu mir reingeflattert in der Steht, dass ich am nächsten Mittwoch zu einer Polizeistelle kommen soll, und zwar als Beschuldigter. Mir fällt ein, dass wir damals noch über einen anderen Chat etwas geschrieben habe und noch etwa 5g gehandelt haben. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Dort steht : Von 19.1.16-4.2.16
Was soll ich sagen? Ich hab definitiv nichts im Blut oder daheim

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Wegbleiben natürlich - einer Polizeivorladung mußt Du nicht nachkommen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
FragenAsker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Und was passiert dannach? Die können ja schlecht das Verfahren einstellen, nur weil ich dort nicht hingehe? Ich will die Sache möglichst schnell geklärt haben, von mir aus mach ich auch 20 Sozialstunden, hauptsache es ist vorbei...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Und was passiert dannach? Die Sache geht ohne Deine Aussage zum Jugendstaatsanwalt.
Die können ja schlecht das Verfahren einstellen, nur weil ich dort nicht hingehe? Richtig. Aber wieso hingehen irgendwas beschleunigen sollte, erschließt sich mir absolut nicht. Und es haben sich viele schon richtig in die Schei.. geritten, weil sie in Btm-Sachen ausgesagt haben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
FragenAsker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

IN ordnung also soll ich absagen oder einfach nicht hingehen? Die Sache läuft ja irgendwie weiter, was kann auch mich zukommen?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120030 Beiträge, 39820x hilfreich)

Zitat (von FragenAsker):
IN ordnung also soll ich absagen oder einfach nicht hingehen?

Eine Frage der Höflichkeit ...
Ich würde absagen, schriftlich und ohne Begründung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
FragenAsker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

In Ordnung, aber wann kommt dann der nächste Brief? :D

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

In 3 Wochen, oder in 4, oder in 5, oder in 6 ...

Hellsehen können wir hier leider alle nicht :)

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
FragenAsker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Gut danke, was werde ich wohl für eine Strafe bekommen?
Ich meine, die haben bei mir nichts gefunden, die haben nur die Chatverläufe und warscheinlich die Aussage von dem Freund der es mir verkauft hat?
Komm ich dafür in den Jugendarrest? Oder Geldstrafe? Oder nur Sozialstunden?
Ich bin Ersttäter und wohne immernoch in Bayern.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Nach wie vor sind Sozialstunden wahrscheinlich.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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