Hallo Freunde,
ein guter Freund von mir wurde wegen Körperverletzung, obwohl er dies nicht begangen hat, angezeigt.
Er stand während der Tat stark angetrunken daneben.
Nun wurde er eine Woche später über Facebook wiederkannt und als Mittäter identifiziert.
Für mich stellt sich die Frage, wie er vorgehen soll, da er schon angezeigt wurde.
Wäre eine Gegenanzeige angebracht oder welche andere Möglichkeiten bestehen für ihn?
Sollte er die Aussage verweigern...?
Auf welche Fragen kann er sich bei der Polizei einstellen?
Bedanke mich schonmal im vorraus für die Tipps und Ratschäge
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Freund unschuldig angezeigt worden
1. Februar 2013
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Frage vom 1. Februar 2013 | 11:02
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Freund unschuldig angezeigt worden
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#1
Antwort vom 1. Februar 2013 | 16:39
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Wäre eine Gegenanzeige angebracht <hr size=1 noshade>
In dem Stadium sinnfrei. Bevor sein Fall nicht geklärt ist, würde eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung (§164 StGB ) nicht bearbeitet.
quote:<hr size=1 noshade>Sollte er die Aussage verweigern...? <hr size=1 noshade>
Einzelfallfrage, das kann man so nicht beantworten. Er könnte auch warten, ob Anklage erhoben wird und erst dann einen Anwalt nehmen.
Gegen ein "ich war das nicht" spricht aber nichts. Nur ist es meist nicht so klug, zur Aussage bei der Polizei zu erscheinen, weil man sich auch leicht hereinreiten kann (insbesondere wenn man es war - was dank des Alkoholpegels vielleicht auch nicht ausgeschlossen ist).
Ein Anwalt könnte auch Akteneinsicht nehmen; aber wie gesagt, das muß man selbst wissen, weil man das Geld nicht erstattet bekommt - außer man könnte wirklich dem Beschuldigenden wissentliche (!) Falschbeschuldigung beweisen.
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#2
Antwort vom 1. Februar 2013 | 21:34
Von
Status: Praktikant (519 Beiträge, 260x hilfreich)
quote:
Er könnte auch warten, ob Anklage erhoben wird und erst dann einen Anwalt nehmen.
Ist das nicht ein bisschen früh?
Er könnte ja auch warten, ob er in zwei Instanzen hintereinander verurteilt wird und sich dann für das Revisionsverfahren einen Anwalt nehmen.
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#3
Antwort vom 1. Februar 2013 | 23:21
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
quote:
Ist das nicht ein bisschen früh?
Nein, dass ist sogar sehr sinnbringend vor dem Hintergrund, dass ihm nach Anklageerhebung die Kosten des Anwalts erstattet werden, wenn er freigesprochen wird.
Wird das Verfahren vor Anklageerhebung eingestellt, bleibt er auf den Kosten sitzen.
Zwischen Anklage und Termin ist genügend Zeit für den Anwalt, sich vorzubereiten.
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