Freundin bezichtigt mich sexueller Nötigung - wie soll ich mich jetzt verhalten?

25. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
isy81
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)
Freundin bezichtigt mich sexueller Nötigung - wie soll ich mich jetzt verhalten?

Hi leute
habe ein kleines problem.
Also kurze vorgeschichte. war mit meiner freundin 1 1/2 jahre zusammen. zum schluß war es eigentlich nur noch sex und sonst nichts wir haben uns getroffen hatten sex und sind wieder auseinander gegangen.
nun habe ich heut ne vorladung bekommen, weil sie mich wegen sexueller nötigung angezeigt hat.
wie soll ich mich jetzt verhalten?????
was kann ich tun
Mfg
ISy

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69 Antworten
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#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Isy!

Als erstes solltest du einen Anwalt kontaktieren aufgrund des schwerwiegenden Vorwurfs und den schwerwiegenden Konsequenzen bei einer Verurteilung.

Du solltest dir bewusst sein, dass alles was du bei der Polizei sagst, gegen dich verwendet werden kann. Dich trifft aber keine Aussagepflicht (Aussageverweigerung).

Da mir die nötigen Einzelheiten der Vorgeschichte fehlen, will ich mir keine Meinung über die Begründetheit oder Unbegründetheit des Vorwurfs erlauben.

Nochmals wiederhole und betone ich, dass du einen Anwalt kontaktieren solltest. Dieser wird dir die weitergehende Forgehensweise erläutern.

Vielleicht erläutert ja auch Herr RA Scharnhorst seine Einschätzung der Situation und seinen Rat zur weiteren Vorgehensweise.

Mit freundlichen Grüßen

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Genau, bei der Polizei vorerst keine Aussage machen. Anwalt aufsuchen, der nimmt Akteneinsicht, kann dann sehen, was Deine EX zu Protokoll gegeben hat, und eine Verteidigungsstrategie aufbauen.

Wie BOBO schon sagte, kann natürl. keiner von uns die Sache an sich beurteilen, da wir ja nur Deine Version kennen.

Wenn allerdings 0,0 an den Vorwürfen deiner EX-Freundin dran ist, kannst Du mit einer Anzeige wegen "falscher Verdächtigung" (§ 164 StGB ) kontern. Ob sie deswegen schlußendlich auch verurteilt wird, steht allerdings noch auf einem anderen Blatt.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
isy81
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi Leute
Erstmal danke für diesen ersten Rat.
Anwälte sind aber sehr teuer oder nicht????
Wenn ich bei der Polizei doch aussage kann das verfahren auch eingestellt werden??
noch ein paar einzelheiten.
Also
Wir sind zusammen weg gefahren. auf einem parkplatz haben wir ein wenig rum geblödelt. alles im spaß. dabei habe ich aus spaß die tür zu gemacht ( aber auch wieder auf) und man konnte sie auch jeder zeit öffnen. Wir hatten dann etwas später oral Verkehr. sie hat mir aber auch nen tag vorher noch geschrieben das sie sich freuen würde wen wir sowas mal wieder machen.
Tja und daraus resultiert die Anzeige. ihrer meinung nach habe ich sie unter druck gesetzt.
Wenn sie die anzeige zurück zieht. wird das verfahren dann eingestellt???
Mfg
Isy

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Das Problem bei solchen Sachen ist immer, daß Aussage gegen Aussage steht. Also kommt es darauf an, wem letztendlich geglaubt wird. Dabei ist natürlich der "in dubio pro reo"-Vorteil auf Deiner Seite.

...habe ich sie unter druck gesetzt

Wie soll das denn konkret ausgesehen haben, daß unter Druck setzen?


Wenn ich bei der Polizei doch aussage kann das verfahren auch eingestellt werden??

Klar, kann es aber auch wenn Du nichts aussagst.

Wenn sie die anzeige zurück zieht. wird das verfahren dann eingestellt???

Nein, jedenfalls nicht nur aufgrund der Tatsache, daß die Anzeige zurückgezogen wird. "sexuelle Nötigung" ist ein sog. "Offizialdelikt", d.h. es wird auf jeden Fall ermittelt, selbst wenn sie gar keine Anzeige erstattet hätte, sondern die Justiz anderweitig vom Sachverhalt erfahren hätte (z.B. anonymer Anruf).

Das einzige was Sie machen könnte, wäre schlichtweg zur Polizei zu gehen und dort sagen, daß sie sich die Sache ausgedacht hat. Dann würde sie sich allerdings selber der "falschen Verdächtigung" bezichtigen. Allerdings könnte die Justiz diesbezügl. von Bestrafung absehen, wenn ihre Richtigstellung noch "früh genug" kommt, also bevor großartig gegen Dich ermittelt wurde.





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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Isy,

natürlich ist ein Anwalt teuer. Ich würde dir empfehlen mal mit deiner Ex-Freundin zu sprechen. Vielleicht klären sich dann ja so einige Sachen auf. Desweiteren sollte auch mit einer Anzeige wegen Sexueller Nötigung nicht so leichtfertig umgegangen werden. Schildere die Tat, wie du sie siehst. Allerdings, sollte sich der Verdacht erhährten, dass du sie wirklich in irgendeiner Weise zu sexuellen Handlungen genötigt hast, dann solltest du dir wirklich einen Anwalt nehmen. Dabei solltest du beachten, dass auch ein "Nein" seitens deiner Ex-Freundin dafür ausreichen kann, solange es gegen ihren Willen geht.

Mit freundlichen Grüßen

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#6
 Von 
isy81
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi leute war heut bei der polizei.
War sehr interessant. Ich habe das verbrechen angeblich zu einer zeit begangen zu der ich nachweisen kann, daß ich zu der zeit an der arbeit war.
Dann gab es noch ne zweiten vorwurf. ich hätte sie mit dem auto abgeolt und hätte sie wieder belästig und sie wäre dann an einer kreuzung ausgestiegen. naja abgeholt habe ich sie aber wir haben geredet das ich sie an einer kreuzung raus gelassen habe ist auch richtig. aber ich habe sie nicht belästig. außerdem hatte ich zu der zeit, wo ich dieses getan haben soll, nacweislich garkein auto.
Also kurz gesagt. alle zeit angaben von könnnen garnicht sein, weil ich kein auto hatte, oder nachweislich garnicht da war.
Habt ihr ne idee wie ich mich verhalten soll???
Was mache ich wen sie jetz einfach sagt, daß e ne woch früher war???
MFG
Isy

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#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Isy,

nun, gehen Sie wieder zur Polizei und erstatten Sie Anzeige wegen Falscher Verdächtigung gemäß §164 StGB .

Wenn "Ihre Version" der Tatschilderungen stimmen, dann bleiben Sie dabei. Neben der Beweisführung hat das Ganze auch viel mit Glaubhaftigkeit zutun. Desweiteren bleiben Sie solange "unschuldig" und somit straflos, bis Ihre Schuld bewiesen ist ("In dubio, pro reo"). Im Zweifel für den Angeklagten.

Mit freundlichen Grüßen

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#8
 Von 
isy81
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)

Jetzt sagt sie ich hätte sie 10 tage später wieder bedrängt. Nimmt man mir das wohl krumm, wenn ich zwar die wahrheit sage, aber halt nicht alles. Kurz erklärt. Bedrängt habe ich sie bestimmt nihct war da die ganze zeit am fahren. Sie sagt ich hätte sie abgeholt wir wären gefahren und ich hätt sie bedrängt. Nun mein auto, der golf war da garnicht angemeldet. sondern nur ein opel auf kurz kennzeichen. nimmt man mir das wohl übel wen ich sage das mein auto abgemeldet war und den opel verschweige??? ich mein cih sage ja nicht das ich kein auto hatte ich sage nur das ich zu dem zeit punkt mein auto nicht angemeldet hatte. der opel ist mit kurzkenzeichen ja nicht regestriert und der wurde erst 15 tage später richtig angemeldet. Ich mein ich habe mir nichts vorzuwerfen und sie mir eigentlich auch nicht. aber ich will das das ganz schnell vorbei ist. ich habe in drei mon gesellenprüfung und brauch mein kopf für andere sachen. Mfg Isy

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Nimmt man mir das wohl krumm,...?

Du bist "Beschuldigter im Strafverfahren" und somit nicht zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.

Du bist überhaupt nicht zur Aussage verpflichtet, sondern kannst auch schweigen, wenn Du möchtest.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#10
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo Bob,

ich lese das hier gerade. Ich hatte Dir auf Deinen Beitrag "Opferschutzgesetz" geantwortet (ich hoffe, ich verwechsle Dich jetzt nicht). Unterstellt der Vortrag des Beschuldigten hier stimmt, ist es genau das, was ich in dem anderen Beitrag meine.

Wie gesagt, unterstellt es stimmt, ist auch dieses wieder ein Beispiel für Mißbrauch des Opferschutzgesetzes.

Ich selbst bin auch eine Frau, wüde mir so etwas zur Entledigung eines leidigen Partners im Leben nicht einfallen lassen.

Wie hälst Du es eigentlich mit solchen Dingen während Deiner Arbeit? Sicher hast Du doch auch schon beide Seiten von "Frau" erlebt, wirkliche Geschädigte und "Mißbräuchlerinnen".

Wie bringt man solchen Frauen bei, daß es schlimmstes Unrecht ist, wenn sie solche Behauptungen aufstellen? Nicht nur für den jeweils gerade von ihnen Beschuldigten, nein insbesondere doch auch für wirkliche Opfer.

Oh mein Gott, in was für einer Welt leben wir eigentlich! Sorry für den Ausbruch, aber ich kann es schlicht nicht begreifen.

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Isy,

als Angeklagter bist du nicht dazu verpflichtet Fragen zu beantworten, die dich selbst einer Straftat bezichtigen würden.

Desweiteren hängt so eine Sache auch viel mit Glaubwürdigkeit zusammen. Aus diesem Grunde würde ich dir Ehrlichkeit schon empfehlen. Es ist aber wichtig, dass du bei den Tatsachen bleibst. Und solange dich keiner nach dem genauen Auto fragt, kannst du es auch verschweigen, solange du nicht behauptest, überhaupt kein Auto gehabt zu haben zu dem Zeitpunkt.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Selbst die "Lüge", daß Du gar kein Auto hattest wäre nicht strafbar, da Beschuldigte/Angeklagte im Strafverfahren grundsätzlich ungestraft das "Blaue vom Himmel" lügen können.

Zu empfehlen ist es in Deinem Fall allerdings keinesfalls, wie BOBO schon richtig sagte.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wie hälst Du es eigentlich mit solchen Dingen während Deiner Arbeit? Sicher hast Du doch auch schon beide Seiten von "Frau" erlebt, wirkliche Geschädigte und "Mißbräuchlerinnen".

Wie bringt man solchen Frauen bei, daß es schlimmstes Unrecht ist, wenn sie solche Behauptungen aufstellen? Nicht nur für den jeweils gerade von ihnen Beschuldigten, nein insbesondere doch auch für wirkliche Opfer.


Hallo Runa.

Oft erlebe ich so etwas beruflich nicht. Wenn allerdings doch weise ich natürlich darauf hin, daß die Frau (oder der Mann) sich natürlich einerseits der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB ) und andererseits der "falschen Versicherung an Eides statt" (§ 156 StGB ), die Bestandteil des Antrags gemäß GewSchG ist, strafbar machen. Oft reicht das.

Wenn wirklich offensichtlich ist, daß an den Beschuldigungen 0,0 dran ist, und es sich nur um einen "Racheakt" o.ä. handelt, verweigere ich auch schon mal die sozialarbeiterische Unterstützung.





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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#14
 Von 
isy81
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)

he leute
erstmal möchte ich mir hier für jede hilfe ganz herzlich bedanken.
Nun ich werde natürlich zu 100% bei der wahrheit bleiben. ich habe ja nichts zu verbergen, aber ich möchte das auch schnell hinter mich bringen. brauch meinen kopf zur zeit für viel wichtigere dinge.
Zu der neten Dame möchte ich noch sagen, das bis jetzt nichts von der anzeige stimmt. die uhrzeiten die datenund natürlich die tat selbst, alles stimmt nicht. ich habe mit diesem Mädel ihren umzug die zeit des neu einlebens und eine schwere krankheit durch gestanden. nur das ende der beziehung war halt *******. aber ich habe sie niemals zu etwas genötigt. niemals.
Ich habe mir heute die papiere besorgt, die belegen das die daten nicht stimmen. werde sie der polizei morgen übersenden. dann werde ich sehen, wie es weiter geht.
Ich hoffe es geht alles gut aus.
Ich finde überrings Bob`s vorschlag mit der anzeige wegen falsch aussage (oder anzeige mist nicht gemerkt) zwar ganz nett, aber ich glaube das ist mir zu dumm das geht dann immer weiter. will einfach das es vorbei ist und jeder sein leben weiter leben kann.
Mfg Isy

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Isy,

gern geschehen.

Kopf hoch und alles Gute.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich einfach.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

zitat "aber ich glaube das ist mir zu dumm das geht dann immer weiter."

Sehe ich genauso. Außerdem hat das immer den Beigeschmack von Rache oder streitsüchtiger Leberwurst. Abwarten, die Wahrheit sagen, und alles wird gut!
viel Glück!

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"Warum habe ich nicht die blaue Pille genommen?"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
isy81
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi leute.
Eigentlich gibts bei mir nicht viel neues. nur etwas sehr seltsames. Also ich mußte mit dem firmewagen heut mal durch die gegend fahren. ich bin los. und mußte dann links auf die hauptstraße fahren, wobei da keine ampeln sind. und mittags ist das ziemlich streß da drauf zu kommen. also bin ich abgebogen auf die hauptstraße und habe gas gegeben, was ja auch logisch ist, weil man ja nicht gleich von hinten gerammt werden möchte. nun war rechts ein geweg, wo drei leute drauf waren. cih habe mir nichts dabei gedacht, und auch nicht näher hingeguckt. da ist auch kein fußgänger überweg oder ähnliches. ein paar stunden später stand auf einmal die mutter der klägerin bei mir in der firma und schrie da rum ich wollte ihre tochter überfahren usw. ich hätte extra gas gegeben usw. habe da aber erst erfahren, das sie das war, und es war auch niemand auf der straße halt nur am rand. so nun wolte sie wieder zur polizei weil ich sie angeblich überfahren wollte. Nun weiß auch die ganze firma, das sie mich wegen sexuella nötigung angezeigt hat. und ich versteh die welt nun garnicht mehr. von der anderen anklage habe ich bis jetzt nichts mehr gehört. ist das wohl ein gutes oder ein schlechtes zeichen???? wie soll ich mich in der neuen sachen verhalten?? ich hatte dran gedacht, eine zeichung und ein paar fotos zu machen und doie de polizei zukommen zulassen. aber sie kan ja eigentlich behaupten was sie will. die hatte ja noch zwei ander leute dabei. Ich weiß absolut nicht mehr weiter.
Würd mich über antwort freuen.
Mfg
Isy

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Warte erst mal ab, ob Du was von der Polizei hörst, und dann melde Dich wieder.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Isy,

so langsam kommt mir deine Geschichte hier etwas seltsam vor.

Dass du noch nichts von der Polizei wegen der Anzeige wegen sexueller Nötigung gehört hast, kann darauf zurückzuführen sein, dass diese mit der Bearbeitung noch nicht nachgekommen ist. Also genau wie Bob schon sagte, in dieser Hinsicht abwarten.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
isy81
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)

hi
ja mir allerdings auch und ich weiß echt langsam nicht mehr wie es weiter gehen soll. ich finde das ganze einfach nur lächerlich aber ich weiß auch nicht wirklich was ich machen soll. dazu kommt dann noch das ich nen monat vor meiner gesellenprüfung stehen und nervlich ziemlich am ende bin.
ich mein so ein ****** wie gestern. da kann ich doch nichts zu ich muß da einfach beschleunigen. egal
ich werde dann mal abwarten.
Mfg
Isy

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
isy81
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi Leute,
So eine *******. ich habe heute die anklage schrift bekommen.und es ist genau das eingetreten, was ich vermutete. man hat aus dem 10.2 den 3.2. gemacht, wobei man sagt das beides möglich ist vorraussichtlich aber der 10.2 so ein quatsch.
Die Anklage wurde erhoben, weil, so wie es da steht der begründete Verdacht besteht und es keinen Grund gäbe, warum Mandy so eine Anzeige grundlos machen solle.
Das ich ihre Mutter angerufen habe, wurde verdreht in sie hat angerufen ud ich hätte es da zugegeben. Dann steht da weiter, das ich angeblich in ein wäldchen hinein gefahren bin. Aber an dem tag hat es so stark geschneit, das man nur im schritttempo vorwärst kam und einige pkw sogar garnicht mehr. davon steht garnichts drin. Obwohl ich es auch zu protokoll gegen habe.
Habe inzwischen auch ne anwalt eingeschaltet, aber erst nen termin am dienstag. Habe echt angst davor, in den Bau zugehen. Hat jemand von euch ne idee???
Bin über jede Hilfe dankbar.
Mfg
Isy

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Isy,

jetzt bist du an einem Punkt angelangt, an dem dir am Besten dein Anwalt weiterhelfen kann, weil es jetzt sehr auf die Einzelheiten in deinem Fall ankommt. Erkläre deinem Anwalt alles, dieser wird es zu deiner Verteidigung auslegen. Dass Anklage erhoben wird, heisst noch lange nicht, dass du auch verurteilt wirst.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Exact :)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
isy81
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)

HI leute
ja ich weiß das ne anklage noch keine verurteilung bedeutet, aber ich habe jetzt bemerkt, wie schnell man fakten verdrehen kann. und das ist die sache wovor ich angst habe. die telefonate usw kann ich anhand der rechnung ja beweisen. aber was ist mit den anderen sachen.
Kann man eigentlich nachvollziehen, wenn die polizei bei jemanden angerufen hat??? wird das irgend wo fest gehalten?? BZW wenn man vom handy aus den notruf gewählt hat. ich habe da nämlich den notruf gewählt, aber auf gelegt, bevor da jemand dran ging. und die polizei hat danach bei mir angrufen, weil ich vorher auf gelegt hatte.
Kurze erklärung dazu. 14 tage nach dem angeblichen vorfall, saß sie bei mir im auto(noch keine anzeige).ihr neuer freund bedrohte mich. dann rief ich den notruf an, legte aber auf ihre bitte auf bevor jemand dran ging. dann fuhr cih einfach weiter. sie sagte dann, daß sie aussteigen wolle. ich fragte warum sie sagte laß mich raus. ich hielt an, sie stieg aus. dann fuhr ich nach hause. rief ihre mutter an, daß sie nicht mehr bei mir ist(telefonrechnung angeblich habe ich das nie getan) dann riefen die bullen an, weil ich halt beim notruf auf gelegt hatte. und danach wurde ganz plötzlich(ich vermute weil ich mit einer anzeigegegen ihren neuen freund drohte) die anzeige gegen mich erhoben.
Wißt ihr das zufällig oder kannman das irgend wo erfahren????
Halte euch auf dem laufenden.
Mfg
Isy

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Anrufe die über Notruf eingehen werden grundsätzlich aufgezeichnet und die Nummern gespeichert. Allerdings weiß ich nicht, wie lange, und ob in Deinem Fall überhaupt, da sich der Notruf durch den Rückruf der Polizei als "falsch" herausgestellt hat.

Ich kann verstehen, daß Du jetzt irgendetwas unternehmen willst, um Deine unschuld zu beweisen, aber das kann manchmal mehr schaden als nützen. Du hast doch einen Anwalt. Laß den einfach machen. Erstmal kannst Du nichts weiter tun als abzuwarten, auch wenns schwer fällt.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
isy81
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi Leute
also hatte jetzt termin beim anwalt.
der erste hat mich weg geschickt, weil er solche fälle nicht über nimmt. na gut der zeite hatte auch direkt zeit. war ganz gut.
Tja ich habe ihm die anklageschrift übergeben, habe ihm die sache aus meiner sicht nochmal geschildert.
Dann hat er die anklage schrift durchgelesen, und mußte an einigen stellen, richtig grinsen, weil die dinge da halt echt nicht paßten. ich hatte auch fast alle papiere dabei, die in vielen einzelheiten beweisen, daß fast alles nicht stimmt was da drin stand.
Naja war am anfang sehr sehr aufgeregt, hätt jemand meinen puls gemessen wären die werte wohl über 180 gewesen, naja auf jeden fall, war es allgemein ganz locker. das er beim lesen, gegrinst hat, beruhigte mich dann doch irgednwie etwas. naja er fordert jetzt die akten an und dann bereden wir alles nochmal in ruhe. ich besorge bis da hin die alten tel rechnungen usw. hat mich sehr beruhigt dieser besuch beim anwalt. hoffentlich nicht die ruhe vor dem sturm.
Mfg
Isy

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Nein, ich glaube nicht, daß das nur die Ruhe vor dem Sturm ist.

Was hattest Du Dir denn für einen Anwalt ausgesucht (als ersten) einen für Familien- oder Wirtschaftsrecht? Dann kannst Du froh sein, daß er Dich weggeschickt hat :)

An solche Fälle sollten Fachanwälte für Strafrecht ran, oder zumindest welche, die Strafrecht als Tätigkeitsschwerpunkt haben.

An dem Anwalt liegt es jetzt die "Trümpfe" die Du hast richtig auszuspielen.

Wird schon schiefgehen :)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
isy81
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)

hi bob
leider hatten die keinen schwerpunkt oder ähnliches dran stehen. scheinen aber nur kleinigkeiten zumachen. weiß auch nicht. wo ich jetzt bin, der macht wohl hauptsächlich strafrecht.
naja werd her wieder posten, wenn es was neues gibt. aber schon mal danke an alle die mir bis jetzt geantwortet haben. ihr habt mir alle viel geholfen.
Mfg
Isy

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Gern geschehen! Kannst ja mal Deinen jetzigen Anwalt in den "Gelben Seiten" suchen. Da haben die meisten RAe Annoncen drin, in denen auch die Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte genannt sind. An Kanzlei-Schildern steht das prinzipiell nicht. (Außer er wäre Fachanwalt, daß stünde dann da)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Gern geschehen.

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