Frist Führungszeugnis

13. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Matrose
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)
Frist Führungszeugnis

Hallo,
ich habe 2003 eine große Dummheit begangen, wofür ich (25) im Juni 2004 zu einer 6-monatigen Freiheitsstrafe auf 3 Jahre Bewährung (gefährliche Körperverletzung) verurteilt wurde. Im November 1995 wurde ein Verfahren gegen mich wegen Diebstahls wegen Geringfügigkeit eingestellt. Das waren meine einzigen Taten. Nun meine Frage:
Wie lange steht das im polizeilichen Führungszeugnis drinnen? 3 Jahre?
Wie lange steht das im behördlichen Führungszeugnis drinnen? 3 Jahre?
Wie lange steht das im Bundeszentralregister drinnen? 10 Jahre?
Unterscheidet sich das polizeiliche Führungszeugnis vom behördlichen Führungszeugnis nur dadurch, dass im polizeilichen Urteile nur ab 90 Tagessätzen oder über 3 Monaten Freiheitsstrafe drinnen stehen?
Sind die Tilgungsfristen bei den beiden Führungszeugnissen, sollte ich in Zukunft keine Dummheiten mehr machen, gleich?
Die Tilgungsfrist beginnt ab dem Urteil, oder beginnt sie nach Ablauf des Bewährungszeitraums?

Wäre schön, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Richtig gerechnet :) 3/3/10 Jahre.

Unterscheidet sich das polizeiliche Führungszeugnis vom behördlichen Führungszeugnis nur dadurch, dass im polizeilichen Urteile nur ab 90 Tagessätzen oder über 3 Monaten Freiheitsstrafe drinnen stehen?

Die beiden FZ unterscheiden sich diesbezüglich überhaupt nicht. In beide kommt dasselbe rein und beide haben dieselbe Tilgungsfrist.

Was in das das behörliche noch kommt (was ins private nicht kommt) sind Vermerke über Schuldfähigkeit, oder über Straftaten in Zusammenhang mit einer Gewerbeausübung. Es geht dabei darum eine Entscheidungshilfe zu haben, wenn z.B. ein Gewerbeschein oder ein Waffenschein beantragt wird.

Auch Urteile unter 90 Tagessätzen kommen übrigens ins FZ, wenn das BZR schon belastet ist.

Die Frist beginnt mit Urteilsdatum

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Matrose
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank für die Auskunft! Das Internet ist für solche Fragen eine tolle Plattform, da man mit diesen Fragen ja nicht unbedingt hausieren gehen will. Danke Bob!

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