Frist Strafantrag/Betrug

4. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.06.2012 22:18:52
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
Frist Strafantrag/Betrug

Hallo Forum,

wie sind die Strafantragsfristen für den Geschädigten bei Betrug?
Ich habe einerseits gehört, Betrug verjährt in 5 Jahren - andererseits soll die Frist für einen Strafantrag bei 3 Monaten liegen?
Mir sind die unterschiedlichen Fristen nicht ganz klar.
Weiß jemand was dazu?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Betrug ist grds. ein Offizialdelikt, wird also auch ohne Strafantrag verfolgt. Verjährung 5 Jahre.

Lediglich wenn sich der Betrug auf eine "geringwertige Sache" (bis rd. 50,00 €) bezieht, mutiert er zum "relativen Antragsdelikt" und wird -in der Regel- nur auf Strafantrag verfolgt, der binnen 3 Monate nach Kenntnis von Tat und Täter zu stellen wäre. Beim relativen Antragsdelikt kann (im Gegensatz zum "absoluten") die Tat aber auch ohne Strafantrag verfolgt werden, indem die StA das "besondere öffentl. Interesse" geltend macht und damit den fehlenden Strafantrag quasi ersetzt. Die StA ist dabei nicht an die 3 Monatsfrist gebunden.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

7x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.786 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen