Hallo Forum,
wie sind die Strafantragsfristen für den Geschädigten bei Betrug?
Ich habe einerseits gehört, Betrug verjährt in 5 Jahren - andererseits soll die Frist für einen Strafantrag bei 3 Monaten liegen?
Mir sind die unterschiedlichen Fristen nicht ganz klar.
Weiß jemand was dazu?
Frist Strafantrag/Betrug
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Betrug ist grds. ein Offizialdelikt, wird also auch ohne Strafantrag verfolgt. Verjährung 5 Jahre.
Lediglich wenn sich der Betrug auf eine "geringwertige Sache" (bis rd. 50,00 €) bezieht, mutiert er zum "relativen
Antragsdelikt" und wird -in der Regel- nur auf Strafantrag verfolgt, der binnen 3 Monate nach Kenntnis von Tat und Täter zu stellen wäre. Beim relativen Antragsdelikt kann (im Gegensatz zum "absoluten") die Tat aber auch ohne Strafantrag verfolgt werden, indem die StA das "besondere öffentl. Interesse" geltend macht und damit den fehlenden Strafantrag quasi ersetzt. Die StA ist dabei nicht an die 3 Monatsfrist gebunden.
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten