Guten Abend Forum,
Mein Anwalt hat die Akteneinsicht beantragt und diese erhalten und mir diese per Kopie übersandt.
Er hat davor für mich die Vorladung bei der Polizei abgesagt.
Nun ist meine Frage wie lange ist denn da die Frist für die Einlassung bevor die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abschließt?
Ich vertraue meinen Anwalt sehr, er ist nur sehr schweigsam.
Die Möglichkeit zur Äußerung im Ermittlungsverfahren geht doch nicht verloren oder?
Aber wie lange haben wir denn ab Akteneinsicht dafür Zeit?
Liebe Grüße und Danke!
-- Editiert von User am 3. Januar 2026 20:31
Frist für Einlassung nach Vorladung und Akteneinsicht
Zitat :Nun ist meine Frage wie lange ist denn da die Frist für die Einlassung bevor die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abschließt?
So lange wie die Frist der Staatsanwaltschaft einem gewährt.
Zitat :er ist nur sehr schweigsam.
Aber die Frist sollte er benannen können.
Zitat :Die Möglichkeit zur Äußerung im Ermittlungsverfahren geht doch nicht verloren oder?
Selbstverständlich geht solches.
Fristablauf ist Fristablauf und abgeschlossen ist abgeschlossen.
Wenn man gewillt ist sich zu äußern und dafür noch Zeit benötigt, dann wäre es naheliegend sich selbst eine Frist zu setzen und dies der Staatsanwaltschaft mitzuteilen.
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Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, wird der Staatsanwalt eine Entscheidung fällen. sollte der Anwalt eine Einlassung planen, dafür etwas Zeit benötigen, wird er um die Einräumung einer Frist bis zum ..... bitten. Diese wird in der Regel stillschweigend gewährt. Einen festen Rahmen gibt es da jedoch nicht. Ist ja auch ein Unterschied, ob es um einen Ladendiebstahl geht, oder ein kompliziertes Wirtschaftsvergehen. Jedenfalls wird der Staatsanwalt nicht endlos auf eine angekündigte Stellungnahme warten; denn er hat ein massives Interesse daran, das Verfahren abzuschließen.
wirdwerden
Zitat :dann wäre es naheliegend sich selbst eine Frist zu setzen und dies der Staatsanwaltschaft mitzuteilen.
Diesem Rat sollte niemand folgen.
Zitat :sollte der Anwalt eine Einlassung planen, dafür etwas Zeit benötigen, wird er um die Einräumung einer Frist bis zum ..... bitten.
Die Staatsanwaltschaft setzt eine Frist welche dem Falle angemessen ist.
Sollte der Anwalt mehr Zeirt benötigen ist die erste Fristverlängerung mit zwei Zeilen erledigt.
Ab der zweiten Fristverlängerung wäre eine Begründung angebracht.
Dass der Staatsanwalt eine Frist setzt, das ist natürlich eine Alternative. Nur, häufig ist es ja in Strafsachen sinnvoll, keine schriftliche Stellungnahme abzugeben und wenn man von der Regel als Verteidiger abweichen will, dann teilt man das unter der Zeitangabe mit, die man für erforderlich hält. Dieser Bereich der Kommunikation zwischen zwei Organen der Rechtspflege gestaltet sich doch regelmäßig wirklich problemlos.
wirdwerden
Und warum nicht? Immerhin deckt sich das mit der Meinung von wirdwerden, die da schrieb:Zitat :Diesem Rat sollte niemand folgen.
Das entspricht exakt meinem Vorschlag. Nur anders formuliert. Sinnvoll ist diese Vorgehensweise aber auf jeden Fall.Zitat :sollte der Anwalt eine Einlassung planen, dafür etwas Zeit benötigen, wird er um die Einräumung einer Frist bis zum ..... bitten. Diese wird in der Regel stillschweigend gewährt.
So ist es.
Wenn der Anwalt die Akte in Papierform erhalten hat, muss er sie ja auch physisch zurückschicken.
Zusammen mit der Akte schickt er einen kurzen Brief, der sinngemäß lautet:
"Vielen Dank für die Überlassung der Akte. Eine schriftliche Einlassung erfolgt innerhalb der nächsten 3 Wochen."
Dann wartet die Staatsanwaltschaft noch 3 Wochen auf eine Einlassung.
Oder der Anwalt schreibt gleich "Mein Mandant wird keine Einlassung abgeben." Dann wartet die Staatsanwaltschaft auch nicht.
Zitat :Und warum nicht?
2 Gründe:
* Anwälte erweisen sich als empfindsam falls Mandanten an ihnen vorbei agieren
* Gleichsam empfindsam sind Staatsanwälte falls Beschuldigte auf diese Art und Weise Fristen vorgeben.
Zitat :Das entspricht exakt meinem Vorschlag.
Der eigene Vorschlag besagt der Mandatn solle seine sich selbst gesetze Frist der Staatsanwaltschaft mitteilen.
Bei wirdweden entscheidet und kommuniziert der Anwalt bezüglich der Frist und stellt einen konformen Antrag auf Fristverlängerung.
In absolut keinen Punkt weisen die Antworten Deckungsgleichheiten auf.
Den Inhalt der Einlassung sollte man natürlich mit dem Anwalt abstimmen. Die Einlassung sollte auch vom Anwalt an die Staatsanwaltschaft verschickt werden. Aber nur, wenn der Anwalt auch die weitere Verteidigung übernehmen soll, was wir hier gar nicht wissen. Vielleicht war das Mandat ja auf die Akteneinsicht (und evtl. ein anschließendes Beratungsgespräch) beschränkt.Zitat :Anwälte erweisen sich als empfindsam falls Mandanten an ihnen vorbei agieren
Wenn die weitere Verteidigung über den Anwalt laufen soll, dann ist es natürlich zweckmäßig, wenn der Anwalt der Staatsanwaltschaft mitteilt, bis wann die Einlassung erfolgen wird. So lange man sich nicht ohne Absprache mit dem Anwalt zur Sache äussert, kann man ggf. auch selbst der Staatsanwaltschaft mitteilen, bis wann die Einlassung erfolgen wird.
Blödsinn.Zitat :Gleichsam empfindsam sind Staatsanwälte falls Beschuldigte auf diese Art und Weise Fristen vorgeben.
Dann lies Dir das noch einma durch und versuche zu verstehen.Zitat :Der eigene Vorschlag besagt der Mandatn solle seine sich selbst gesetze Frist der Staatsanwaltschaft mitteilen.
Wirdwerden hat geschrieben:Zitat :Bei wirdweden entscheidet und kommuniziert der Anwalt bezüglich der Frist und stellt einen konformen Antrag auf Fristverlängerung.
Dies ist uns aber unbekannt.Zitat :sollte der Anwalt eine Einlassung planen[...]
Dann hast Du den Konsens meines Beitrags nicht verstanden. Macht nichts.Zitat :In absolut keinen Punkt weisen die Antworten Deckungsgleichheiten auf.
Jungs/Mädels, nun habt Euch mal wieder lieb. Ganz ehrlich, in den vielen Jahren, in denen ich hier im Forum helfe hat sich nach meiner Erinnerung noch nie jemand so intensiv mit meinen Beiträgen auseinander gesetzt, wie hier in diesem, und dabei ist das hier doch eine Sache, die wirklich problemlos läuft, also juristisch kein Problem darstellt. Das sage ich mal ganz kühn nach reiflicher Erfahrung auf beiden Seiten, also als Antragsteller für Akteneinsicht und als Bewilliger von Akteneinsicht; beides inkl. des Fristenproblems.
Wenn ein Anwalt mandatiert ist und der Umfang des Mandats nicht nur die Vermittlung von einer fotokopierten Akte umfasst, sollte man das Fristen/Stellungnahme-Management dem Anwalt überlassen. Im Fall hier spricht viel dafür, dass es eben nicht nur um das Fertigen der Fotokopien geht, sondern um die komplette Betreuung des Verfahrens. Denn der Anwalt hatte ja schon den Termin bei der Polizei abgesagt. So, und wenn der Mandant aus persönlichen Gründen an einer Verzögerung des Verfahrens interessiert ist, dann sollte er auch das offen mit seinem Anwalt besprechen. Bis zu einem gewissen Punkt kann der Anwalt das schaffen, ohne nachvollziehbare Begründung, jedoch nicht endlos. Der Anwalt vor Ort kennt seine Staatsanwälte, weiss, was bei wem funktioniert.
Nochmals: der Staatsanwalt kann Fristen setzen, muss es aber nicht. Und wir haben es nicht mit verbindlichen Notfristen zu tun. Er wird bei Fristsetzung in der Regel vor Fristablauf keine abschliessende Entscheidung fällen. Vielleicht das Verfahren aber sonst wie vorantreiben. Der Anwalt kann Fristen zur Stellungnahme beantragen; wenn diese angemessen sind, wird die Staatsanwaltschaft auch ohne förmliche Bewilligung stillschweigend abwarten, ob was kommt oder aber auch nachfragen. Alles kein Problem.
Nur, ein Anspruch auf zusätzliche Fristen, wenn denn die Möglichkeit zur Stellungnahme dem Beschuldigten eingeräumt wurde, die besteht nicht.
wirdwerden
Ich bin ein ganz Lieber.Zitat :Jungs/Mädels, nun habt Euch mal wieder lieb.
Wenn Chrominanz geschrieben hätte, dass meine Antwort unpräzise gewesen sei, und man das seinem Anwalt überlassen solle, dann hätte ich das akzeptiert.
Aber die Behauptung
ohne weitere Begründung oder Erläuterung ist einfach vollkommen daneben!Zitat :Diesem Rat sollte niemand folgen.
Wenn ich mir dann noch den Beitrag von Chrominanz in #2 anschaue
dann zeugt das von wenig Sachverstand. Als Fragesteller würde ich mich absolut veralbert fühlen.Zitat :Zitat (von Andre86123):
Nun ist meine Frage wie lange ist denn da die Frist für die Einlassung bevor die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abschließt?
So lange wie die Frist der Staatsanwaltschaft einem gewährt.
Die Antwort hat die Qualität von
"Mama, wann klingelt morgen der Wecker?"
"Wenn er klingelt."
Ist zwar aus einem anderen Thread, passt aber zur Antwortqualität von Chrominanz:
Zitat :(Unfug editiert)
-- Editiert von Moderator am 4. Januar 2026 14:37
Überarbeitet, weil Fehler im Link.
-- Editiert von User am 6. Januar 2026 14:43
Und jetzt?
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