Frist für Einlassung nach Vorladung und Akteneinsicht

3. Januar 2026 Thema abonnieren
 Von 
Andre86123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist für Einlassung nach Vorladung und Akteneinsicht

Guten Abend Forum,

Mein Anwalt hat die Akteneinsicht beantragt und diese erhalten und mir diese per Kopie übersandt.
Er hat davor für mich die Vorladung bei der Polizei abgesagt.
Nun ist meine Frage wie lange ist denn da die Frist für die Einlassung bevor die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abschließt?
Ich vertraue meinen Anwalt sehr, er ist nur sehr schweigsam.
Die Möglichkeit zur Äußerung im Ermittlungsverfahren geht doch nicht verloren oder?
Aber wie lange haben wir denn ab Akteneinsicht dafür Zeit?

Liebe Grüße und Danke!

-- Editiert von User am 3. Januar 2026 20:31




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(815 Beiträge, 81x hilfreich)

Zitat (von Andre86123):
Nun ist meine Frage wie lange ist denn da die Frist für die Einlassung bevor die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abschließt?

So lange wie die Frist der Staatsanwaltschaft einem gewährt.


Zitat (von Andre86123):
er ist nur sehr schweigsam.

Aber die Frist sollte er benannen können.


Zitat (von Andre86123):
Die Möglichkeit zur Äußerung im Ermittlungsverfahren geht doch nicht verloren oder?

Selbstverständlich geht solches.
Fristablauf ist Fristablauf und abgeschlossen ist abgeschlossen.

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#2
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4372 Beiträge, 1257x hilfreich)

Wenn man gewillt ist sich zu äußern und dafür noch Zeit benötigt, dann wäre es naheliegend sich selbst eine Frist zu setzen und dies der Staatsanwaltschaft mitzuteilen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43136 Beiträge, 14825x hilfreich)

Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, wird der Staatsanwalt eine Entscheidung fällen. sollte der Anwalt eine Einlassung planen, dafür etwas Zeit benötigen, wird er um die Einräumung einer Frist bis zum ..... bitten. Diese wird in der Regel stillschweigend gewährt. Einen festen Rahmen gibt es da jedoch nicht. Ist ja auch ein Unterschied, ob es um einen Ladendiebstahl geht, oder ein kompliziertes Wirtschaftsvergehen. Jedenfalls wird der Staatsanwalt nicht endlos auf eine angekündigte Stellungnahme warten; denn er hat ein massives Interesse daran, das Verfahren abzuschließen.

wirdwerden

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#4
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(815 Beiträge, 81x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
dann wäre es naheliegend sich selbst eine Frist zu setzen und dies der Staatsanwaltschaft mitzuteilen.

Diesem Rat sollte niemand folgen.


Zitat (von wirdwerden):
sollte der Anwalt eine Einlassung planen, dafür etwas Zeit benötigen, wird er um die Einräumung einer Frist bis zum ..... bitten.

Die Staatsanwaltschaft setzt eine Frist welche dem Falle angemessen ist.
Sollte der Anwalt mehr Zeirt benötigen ist die erste Fristverlängerung mit zwei Zeilen erledigt.
Ab der zweiten Fristverlängerung wäre eine Begründung angebracht.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43136 Beiträge, 14825x hilfreich)

Dass der Staatsanwalt eine Frist setzt, das ist natürlich eine Alternative. Nur, häufig ist es ja in Strafsachen sinnvoll, keine schriftliche Stellungnahme abzugeben und wenn man von der Regel als Verteidiger abweichen will, dann teilt man das unter der Zeitangabe mit, die man für erforderlich hält. Dieser Bereich der Kommunikation zwischen zwei Organen der Rechtspflege gestaltet sich doch regelmäßig wirklich problemlos.

wirdwerden

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4372 Beiträge, 1257x hilfreich)

Zitat (von Chrominanz):
Diesem Rat sollte niemand folgen.
Und warum nicht? Immerhin deckt sich das mit der Meinung von wirdwerden, die da schrieb:
Zitat (von wirdwerden):
sollte der Anwalt eine Einlassung planen, dafür etwas Zeit benötigen, wird er um die Einräumung einer Frist bis zum ..... bitten. Diese wird in der Regel stillschweigend gewährt.
Das entspricht exakt meinem Vorschlag. Nur anders formuliert. Sinnvoll ist diese Vorgehensweise aber auf jeden Fall.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19243 Beiträge, 10358x hilfreich)

So ist es.
Wenn der Anwalt die Akte in Papierform erhalten hat, muss er sie ja auch physisch zurückschicken.
Zusammen mit der Akte schickt er einen kurzen Brief, der sinngemäß lautet:
"Vielen Dank für die Überlassung der Akte. Eine schriftliche Einlassung erfolgt innerhalb der nächsten 3 Wochen."
Dann wartet die Staatsanwaltschaft noch 3 Wochen auf eine Einlassung.
Oder der Anwalt schreibt gleich "Mein Mandant wird keine Einlassung abgeben." Dann wartet die Staatsanwaltschaft auch nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(815 Beiträge, 81x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Und warum nicht?

2 Gründe:
* Anwälte erweisen sich als empfindsam falls Mandanten an ihnen vorbei agieren
* Gleichsam empfindsam sind Staatsanwälte falls Beschuldigte auf diese Art und Weise Fristen vorgeben.


Zitat (von Demonio):
Das entspricht exakt meinem Vorschlag.

Der eigene Vorschlag besagt der Mandatn solle seine sich selbst gesetze Frist der Staatsanwaltschaft mitteilen.
Bei wirdweden entscheidet und kommuniziert der Anwalt bezüglich der Frist und stellt einen konformen Antrag auf Fristverlängerung.
In absolut keinen Punkt weisen die Antworten Deckungsgleichheiten auf.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#9
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4372 Beiträge, 1257x hilfreich)

Zitat (von Chrominanz):
Anwälte erweisen sich als empfindsam falls Mandanten an ihnen vorbei agieren
Den Inhalt der Einlassung sollte man natürlich mit dem Anwalt abstimmen. Die Einlassung sollte auch vom Anwalt an die Staatsanwaltschaft verschickt werden. Aber nur, wenn der Anwalt auch die weitere Verteidigung übernehmen soll, was wir hier gar nicht wissen. Vielleicht war das Mandat ja auf die Akteneinsicht (und evtl. ein anschließendes Beratungsgespräch) beschränkt.

Wenn die weitere Verteidigung über den Anwalt laufen soll, dann ist es natürlich zweckmäßig, wenn der Anwalt der Staatsanwaltschaft mitteilt, bis wann die Einlassung erfolgen wird. So lange man sich nicht ohne Absprache mit dem Anwalt zur Sache äussert, kann man ggf. auch selbst der Staatsanwaltschaft mitteilen, bis wann die Einlassung erfolgen wird.

Zitat (von Chrominanz):
Gleichsam empfindsam sind Staatsanwälte falls Beschuldigte auf diese Art und Weise Fristen vorgeben.
Blödsinn.

Zitat (von Chrominanz):
Der eigene Vorschlag besagt der Mandatn solle seine sich selbst gesetze Frist der Staatsanwaltschaft mitteilen.
Dann lies Dir das noch einma durch und versuche zu verstehen.

Zitat (von Chrominanz):
Bei wirdweden entscheidet und kommuniziert der Anwalt bezüglich der Frist und stellt einen konformen Antrag auf Fristverlängerung.
Wirdwerden hat geschrieben:
Zitat (von wirdwerden):
sollte der Anwalt eine Einlassung planen[...]
Dies ist uns aber unbekannt.

Zitat (von Chrominanz):
In absolut keinen Punkt weisen die Antworten Deckungsgleichheiten auf.
Dann hast Du den Konsens meines Beitrags nicht verstanden. Macht nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43136 Beiträge, 14825x hilfreich)

Jungs/Mädels, nun habt Euch mal wieder lieb. Ganz ehrlich, in den vielen Jahren, in denen ich hier im Forum helfe hat sich nach meiner Erinnerung noch nie jemand so intensiv mit meinen Beiträgen auseinander gesetzt, wie hier in diesem, und dabei ist das hier doch eine Sache, die wirklich problemlos läuft, also juristisch kein Problem darstellt. Das sage ich mal ganz kühn nach reiflicher Erfahrung auf beiden Seiten, also als Antragsteller für Akteneinsicht und als Bewilliger von Akteneinsicht; beides inkl. des Fristenproblems.

Wenn ein Anwalt mandatiert ist und der Umfang des Mandats nicht nur die Vermittlung von einer fotokopierten Akte umfasst, sollte man das Fristen/Stellungnahme-Management dem Anwalt überlassen. Im Fall hier spricht viel dafür, dass es eben nicht nur um das Fertigen der Fotokopien geht, sondern um die komplette Betreuung des Verfahrens. Denn der Anwalt hatte ja schon den Termin bei der Polizei abgesagt. So, und wenn der Mandant aus persönlichen Gründen an einer Verzögerung des Verfahrens interessiert ist, dann sollte er auch das offen mit seinem Anwalt besprechen. Bis zu einem gewissen Punkt kann der Anwalt das schaffen, ohne nachvollziehbare Begründung, jedoch nicht endlos. Der Anwalt vor Ort kennt seine Staatsanwälte, weiss, was bei wem funktioniert.

Nochmals: der Staatsanwalt kann Fristen setzen, muss es aber nicht. Und wir haben es nicht mit verbindlichen Notfristen zu tun. Er wird bei Fristsetzung in der Regel vor Fristablauf keine abschliessende Entscheidung fällen. Vielleicht das Verfahren aber sonst wie vorantreiben. Der Anwalt kann Fristen zur Stellungnahme beantragen; wenn diese angemessen sind, wird die Staatsanwaltschaft auch ohne förmliche Bewilligung stillschweigend abwarten, ob was kommt oder aber auch nachfragen. Alles kein Problem.

Nur, ein Anspruch auf zusätzliche Fristen, wenn denn die Möglichkeit zur Stellungnahme dem Beschuldigten eingeräumt wurde, die besteht nicht.

wirdwerden

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#11
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4372 Beiträge, 1257x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Jungs/Mädels, nun habt Euch mal wieder lieb.
Ich bin ein ganz Lieber. :smile:

Wenn Chrominanz geschrieben hätte, dass meine Antwort unpräzise gewesen sei, und man das seinem Anwalt überlassen solle, dann hätte ich das akzeptiert.

Aber die Behauptung
Zitat (von Chrominanz):
Diesem Rat sollte niemand folgen.
ohne weitere Begründung oder Erläuterung ist einfach vollkommen daneben!

Wenn ich mir dann noch den Beitrag von Chrominanz in #2 anschaue
Zitat (von Chrominanz):
Zitat (von Andre86123):
Nun ist meine Frage wie lange ist denn da die Frist für die Einlassung bevor die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abschließt?


So lange wie die Frist der Staatsanwaltschaft einem gewährt.
dann zeugt das von wenig Sachverstand. Als Fragesteller würde ich mich absolut veralbert fühlen.

Die Antwort hat die Qualität von
"Mama, wann klingelt morgen der Wecker?"
"Wenn er klingelt."


Ist zwar aus einem anderen Thread, passt aber zur Antwortqualität von Chrominanz:
Zitat (von Chrominanz):
(Unfug editiert)



-- Editiert von Moderator am 4. Januar 2026 14:37


Überarbeitet, weil Fehler im Link.




-- Editiert von User am 6. Januar 2026 14:43

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