Frühere Haftentlassung auf Kaution??

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
luna23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Frühere Haftentlassung auf Kaution??

Es ist jetzt vielleicht eine dumme Frage, aber ich hatte vorhin eine Diskussion mit meinem Freund. Er ist der Meinung, dass man in Deutschland jemanden aus dem Knast quasi "freikaufen" könnte, indem man eine Kaution hinterlegt. Derjenige würde dann angeblich auf Bewährung wieder frei kommen. Ich kann mir das ehtlich gesagt nicht vorstellen und im Internet findet man keine brauchbaren Infos. Weiß jemand, ob das wirklich geht?? Ich frage mich dann bloß, warum auch Leute die Geld haben im Knast sitzen???

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xavienne
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 72x hilfreich)

Das kenne ich zunächst mal nur zum Thema Untersuchungshaft und auch dann nur, wenn ein Richter dem zustimmt. Da geht es dann um Auflagen, dass man eben auch zur Verhandlung erscheint. Ggf. auch nachträglich, nachdem man schon in Untersuchungshaft sitzt.

Mehr Infos zum Thema Untersuchungshaft z.B. hier
http://www.rechtsanwalt-bussler.de/index.php?option=com_content&task=view&id=371&Itemid=373

Sich aus einer regulären Haft, die aus einer Verurteilung resultiert, einfach so freikaufen zu können, wäre mir neu ... zumindest was den offiziellen Weg betrifft.

Beantragen lässt sich natürlich vieles, eventuell sogar aus triftigen Gründen eine Umwandlung einer Reststrafzeit gegen Auflagen oder was weiß ich.
Wenn es denn möglich sein sollte, wird es letztlich aber immer ein Richter im Einzelfall entscheiden, wobei er dann sicher (hoffentlich?) berücksichtigt, dass eine Million für'n Milliardär Portokasse ist und 10000 fürn armen Schlucker viel Geld.

Insofern: ein Kauf-dir-die Freiheit-Katalog mit Preisstaffelung oder so gibt's meines Wissens nicht.

Gruß
Xavienne

-- Editiert von xavienne am 03.01.2008 23:45:28

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

per Kaution kann man U-Haft vermeiden, Strafhaft nicht. Aus der Strafhaft kann man frühestens nach zwei Dritteln der Strafzeit auf Bewährung freikommen. Da gibt es aber keine Kaution als Bewährungsauflage, weswegen diese Möglichkeit auch armen Schluckern offen steht.

Gruß vom mümmel

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pete85
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich schließe mich meinen Vorschreiber an.

Dies ist nur während der Untersuchungshaft möglich, meines Wissens nach geschieht dies in Deutschland auch nicht sehr oft. In den USA ist dies z,B viel öfter der Fall. Gut, das Deutsche Rechtssystem hat auch sehr wenige Gemeinsamkeiten mit den Amerikanischen System.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Und die U-Haft-Vermeidung per Kaution ist ja auch kein 'freikaufen'. Man bleibt ja lediglich bis zur Verhandlung frei.

Das Einzige, was man als freikaufen bezeichnen kann, ist wenn man sich aus einer Ersatzfreiheitsstrafe auslöst. Das ist eine Geldstafe, die wegen Nicht-Zahlung in Haft umgewandelt wurde. Wenn man dann im Nachhinein doch noch zahlt, wird man sofort wieder entlassen.

Bei Haftstrafen, die von vornherein solche waren, ist kein freikaufen möglich.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tinka2105
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, ich habe dazu auch eine Frage:

Ist eine Ersatzfreiheitsstrafe auch dann gegeben, wenn jemand 3 Monate auf Bewährung bekommen hat, die Auflage da eine Zahlung von einem bestimmten Betrag X ist, und diese nicht gezahlt wurde?

LG und Danke :)

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""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

nein. Das ist eine widerrufene Bewährung, so daß auch die nachträgliche Zahlung des Betrages hier nichts mehr ändert.

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tinka2105
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 2x hilfreich)

:sad:

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""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Aus der Strafhaft kann man frühestens nach zwei Dritteln der Strafzeit auf Bewährung freikommen.


ggf. unter besonderen Umständen auch nach der Hälfte der Strafzeit.



-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12329.12.2009 08:36:45
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 49x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

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