Hallo,
eine Frage noch bzgl. des FZ:
Führen denn nur gerichtliche Entscheidungen zu einem Eintrag ins private (N)oder amtliche (O) Führungszeugnis ?
MfG
Marcel
Führen nur gerichtliche Entscheidungen zu einem Eintrag ins private oder amtliche Führungszeugnis?
25. August 2004
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Frage vom 25. August 2004 | 08:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Führen nur gerichtliche Entscheidungen zu einem Eintrag ins private oder amtliche Führungszeugnis?
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#1
Antwort vom 25. August 2004 | 08:51
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 437x hilfreich)
In das Führungszeugnis für Behörden werden gem. § 32 IV BZRG
auch die in § 10 BZRG
genannten Entscheidungen von Verwaltungsbehörden aufgenommen - dies sind nach § 10 II BZRG
insb. solche Entscheidungen, durch die wg. Unzuverlässigkeit eine Gewerbeuntersagung erfolgt.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
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