Führen nur gerichtliche Entscheidungen zu einem Eintrag ins private oder amtliche Führungszeugnis?

25. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Niklas44
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Führen nur gerichtliche Entscheidungen zu einem Eintrag ins private oder amtliche Führungszeugnis?

Hallo,

eine Frage noch bzgl. des FZ:


Führen denn nur gerichtliche Entscheidungen zu einem Eintrag ins private (N)oder amtliche (O) Führungszeugnis ?


MfG

Marcel

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

In das Führungszeugnis für Behörden werden gem. § 32 IV BZRG auch die in § 10 BZRG genannten Entscheidungen von Verwaltungsbehörden aufgenommen - dies sind nach § 10 II BZRG insb. solche Entscheidungen, durch die wg. Unzuverlässigkeit eine Gewerbeuntersagung erfolgt.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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