Hallo zusammen, habe da mal eine Frage in Bezug auf Führerscheinentzug.Richter am Amtsgericht hat Führerschein wegen Alkohol am Steuer entzogen. Ist auch voll in Ordnung. Ohne Verhandlung. Nicht ganz ersichtlich ob 6 oder 9 Monate. Ist auch nicht so wichtig,da Strafe
voll gerecht und akzeptiert. Nun meine Frage: Muß im Urteil stehen, ob Maßnahmen wie MPU nötig sind, oder kann das die Verwaltungsbehörde entscheiden
ob die gemacht werden muß???? Im vorraus schon mal danke
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"Speedy"
Führerschein - Muss im Urteil stehen, ob Maßnahmen wie MPU nötig sind?
15. November 2005
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Frage vom 15. November 2005 | 22:24
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerschein - Muss im Urteil stehen, ob Maßnahmen wie MPU nötig sind?
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#1
Antwort vom 15. November 2005 | 22:27
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
Das steht nicht im Urteil bzw. Strafbefehl.
#2
Antwort vom 16. November 2005 | 10:11
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Verwaltungsbehörde entscheidet immer unabhängig. Aber ich würde schon mit ner MPU rechnen. Die Kriterien hierzu sind zwar abhängig von Landkreis usw. aber Geld machen kann ma da immer mit!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. November 2005 | 10:36
Von
Status: Bachelor (3126 Beiträge, 483x hilfreich)
Wieviel Promille hatten Sie? Die Führerscheinstellen werden in der Regel ab 1,6 Promille MPU-mäßig tätig, weil ab diesem Pegel (verbunden mit der Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen) von einer starken Alkoholgewöhnung ausgegangen werden muß.
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"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"
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