Hallo
Ich hab mal eine Frage...
2008 wurde B der Führerschein entzogen,weil er keine Bescheinigung für ein Aufbauseminar vorgezeigt hatte,bis heute !
2011 wurde B wegen bedrohung und beleidigung verurteilt. ( Nicht im Strassenverkehr)
2012 wurde B mit Cannabis(6g) im Park erwischt,und mir wurde handel vorgeworfen und wieder eingestellt.
Nun letzte Woche war B zur Akteneinsicht und nun der Schock,dass Aktenzeichen der Verurteilung von 2011 stande in der Führerscheinakte,wegen Beleidigung und Bedrohung.
Im VZR (das mal kostenlos beantragen kann ) steht diese Verurteilung nicht mehr drine,stande vor 1 Jahr noch drin.
Alle Verurteilungen hatten kein bezug zum Strassenverkehr zutun !
Wird die Führerscheinstelle das Gerichtsurteil bei einer Neuerteilung anfordern ?
Was bekommen sie bei einer Anforderung ,Angklageschrift oder das Urteil ?
Mfg
Führerschein Straftaten
4. September 2016
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Frage vom 4. September 2016 | 02:33
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Führerschein Straftaten
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#1
Antwort vom 4. September 2016 | 10:09
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatAlle Verurteilungen hatten kein bezug zum Strassenverkehr zutun ! :
Was ziemlich egal ist.
Die Mängel in der charakterlichen Eignung zum führen von Fahrzeigen im Straßenverkehr ergibt sich aus dem Gesamtbild.
ZitatWird die Führerscheinstelle das Gerichtsurteil bei einer Neuerteilung anfordern ? :
Kann man nicht vorhersagen.
Vermutlich wird die Führerscheinstelle eine MPU anordnen, wegen der Drogen (wenn die FSSt davon weis) eventuell auch ein Abstinenznachweis.
#2
Antwort vom 5. September 2016 | 01:15
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Wegen 6 g gras ? Auch wo schriftlich vermerkt wurde "Kein Konsument " sondern Handel.
Und jetzt?
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