Hallo, mir wurde vor 4 Wochen und 1 Tag mein Führerschein von der Polizei beschlagnahmt. Mir wird vorgeworfen Unfallflucht begangen zu haben, was aber nicht der Fall ist, da ich nicht gefahren sein kann. Nun gut, nun zu meiner eigentlichen Frage. Nun warte ich schon die ganze Zeit auf eine Nachricht, ob ich meinen Führerschein wieder bekomme oder nicht. Wie lange darf mein Führerschein beschlagnahmt werden ? Gibt es da eine gesetzliche Frist, wann entschieden sein muss, ob mein Führerschein einbehalten wird oder dieser mir eben halt wieder ausgehändigt wird.
Führerschein beschlagnahmt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Naja, ich weiss ja nicht, ob die Führerscheinstelle da was zu mitreden hat. Ich dachte das der Amtsanwalt mir bescheid gibt, oder kann ich dadrauf lange warten ?
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Hi,
hast du gegen die Beschlagnahme Beschwerde eingelegt? (Kreuzchen auf dem Beschlagnahmeprotokoll das man mit der Beschlagnahme nicht einverstanden ist) Dann muß ein Richter nachträglich die Beschlagnahme bestätigen (dauert ca. 2 Wochen) Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten, damit dieser Akteneinsicht beantragt und falls eben noch nicht geschehen, Beschwerde einlegt. Der Vorwurf der Unfallflucht steht ja auch noch im Raum und da empfiehlt sich ein Anwalt.Viel Glück, Farnmausi
hi,
nein die Führerscheinstelle hat da nichts mitzureden,
die vorläufige Entziehung und Beschlagnahme wird per Beschluss vom AG vorgenommen, das müsstest Du noch schriftlich bekommen, dagegen kannst Du widerspruch einlegen.
grüße
steffi
Ich warte jetzt aber schon 4 lange Wochen auf eine Nachricht vom Amtsgericht. Wie lange dauert das denn noch bis ein Beschluss kommt ? Sind 4 Wochen nicht arg lange und deutet dies eher daraufhin, das mir der Führerschein eventuell mir wieder ausgehändigt wird. Da sich der Verdacht der Unfallflucht nicht bestätigt hatte ?
-- Editiert von micpeli am 05.07.2007 15:05:31
Hi,
geneinhin bleibt der FS bis zur Verhandlung, was gern mal 6 Monate sind, beschlagnahmt. Ob es bei Ihnen zu einer Verhandlung kommt oder nicht, kann angesichts der fehlenden näheren Beschreinbung schlecht beurteilt werden. Glaubt man Ihnen denn Ihre Unschuld, wurden Sie schon vernommen etc.?
Gruß vom mümmel
ja, 4 Wochen sind ziemlich lange, der Beschluss wird innerhalb von einer Woche bestätigt. Mmmh, fragen Sie doch einfach mal bei der Polizei nach..
grüße
steffi
Vernommen ja, aber nicht gesagt ob als Beschuldigter
oder Zeuge. Ausserdem habe ich keine schriftliche Vorladung erhalten. Ich wurde telefonisch gebeten, bei der Polizei vorzusprechen. Ist das üblich, ich meine das man mich telefonisch bittet vorzusprechen ? Sowas, also eine Vorladung, erhält man doch eigentlich schriftlich, oder net ?
-- Editiert von micpeli am 05.07.2007 18:58:20
-- Editiert von micpeli am 05.07.2007 18:59:33
nicht unbedingt, ist oft (leider) gängige Praxis das mal ein Beamter durchklingelt.
Ich würde mal hingehen, Sie brauchen ja keine Aussage zu machen, aber vieleicht lässt sich für Sie der sachverhalt ein wenig erhellen..
grüße
steffi
Naja was mich stutzig macht ist das seit 4 Wochen und 2 Tagen mein Führerschein beschlagnahmt wurde. Wäre es für den Amtsanwalt klar das ich Unfallflucht begangen hätte, hätte dieser doch längst vorläufig den Führerschein nach §111a StPO eingezogen. Und nicht wie muemmel meint, das dieses manchmal 6 Monate dauern könne, bis der Richter ein Urteil fällt. So lange darf er den Führerschein nicht beschlagnahmen, ausser er entzieht vorläufig die Fahrerlaubnis wie schon erwähnt nach §111a StPO . Oder ?
Echt keiner eine Ahnung ?
hm ich auch nich. Aber ist schon mies, wenn man das unbedingt wissen will, weil man sonst nicht ruhig schlafen kann. Ruf doch mal einen Fachanwalt für Verkehrsrecht an. Telefonische Auskünfte kosten schon mal nichts.
Ob Polizisten im Revier in deinem Fall kompetent beraten... keine Ahnung. Ich denk, dass ein Anwalt gleich schnell evt. Fehler erkennt und viele Dinge mit einem Anruf beim Richter beschleunigen oder ohne Papierkram erledigen kann.
Hab das selbst grad in ner Unfallangelegenheit erlebt, hat mich schon beeindruckt, wieviel Einfluss die teilweise haben.
Ich drück dir die Daumen.
Liebe Grüße
Ich danke Dir dafür das Du mir Glück wünscht. Ich habe heute bereits meine Anwältin angerufen, diese meinte, das sie erst was sagen könne ,wenn sie die Akten, die sie angefordert hat, vorliegen habe. Ich habe des weiteren geschildert, das ich seit dem Tatvorwurf, sind heute 4 Wochen und 3 Tage lang her, gar nichts mehr von der Polizei gehört habe. Da fragte mich die Anwältin, "auch nicht vom Gericht?" Ich sagte nein und sie äusserte nur ein nachdenkliches "mhhh." Ich finde es schon sehr sehr merkwürdig, das ich noch nicht mal was vom Gericht gehört habe, das ich verdächtigt werde, Unfallflucht begangen zu haben, gar nichts, noch net mal das ein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft. Ich verstehe die Welt net mehr. Naja, vielleicht ist es ja ein gutes Zeichen, das ich nichts von denen höre und ich erhalte richtigerweise meinen Führerschein zurück.
-- Editiert von micpeli am 06.07.2007 21:33:36
-- Editiert von micpeli am 06.07.2007 21:34:47
Hallo,
ich habe bis heute immer noch nichts gehört von wegen Führerschein bzw. irgendwas vom Gericht, gar nichts, was ist da denn los, warum lassen die sich Zeit, bin ja unschuldig, hab ich ja schon am Anfang beschrieben, warum wird mir der Führerschein denn nicht vorläufig eingezogen nach §111a StPO
? Müsste doch schon längst geschehen sein, wenn ich wirklich Unfallflucht begangen hätte, was dem so nicht ist. Also doch Freispruch ? Morgen sind es schon 5 Wochen her und ich hab immer noch nichts gehört, auch nicht meine Anwältin, die die Akte angefordert hat, sie selbst meinte, das sie davon ausgegangen wäre, das die Akte bereits letzte Woche bei ihr eingetrofen sein müsste. Ich bin ratlos.
-- Editiert von micpeli am 16.07.2007 17:45:44
-- Editiert von micpeli am 16.07.2007 17:48:10
Warum erhält meine Rechtsanwältin nicht die eingeforderte Ermittlungsakte ? Mir ist klar, das das Amtsgericht nicht dazu verpflichtet ist die Ermittlungsakte an meine Rechtsanwältin zu senden. Aber im Falle dessen, muss das Amtsgericht meiner Rechtsanwältin mitteilen, warum die eingefordete Akte nicht an sie gesendet wird. Auch dieses ist nicht geschehen und es sind immer hin nach dem Vorfall, der mir zur Last gelegt wird, bereits fast 6 Wochen her. Das die Akte eingefordert wurde, liegt bereits mehr als 5 Wochen zurück. Warum lassen die einen so lange zappeln ?
-- Editiert von micpeli am 20.07.2007 19:26:24
Woher sollen wir das wissen, warum es in Ihrem konkreten Fall so lange dauert?
Das müssen Sie beim zuständigen Amtsgericht nachfragen...
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
--- editiert vom Admin
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