Führerschein - nach Fahren ohne Führerschein

19. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Herzdame74
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)
Führerschein - nach Fahren ohne Führerschein

Hallo,
haben hier auf arbeit mal diskutiert, über den Sohn einer Kollegin.

Vorgeschichte: Er ist 2003 ohne Füherschein gefahren, hat einen Unfall gebaut (Gott sei dank ohne Personenschaden), wurde verurteilt, hat Strafe abgezahlt. 2007 und auch 2008 (2x) wurde er wieder ohne Führerschein erwischt, wurde für alle drei vergehen zusammen veruteilt, hat alles abgezahlt. Nun hat er von seinem Arbeitgeber den Auftrag bekommen seinen Füherschein zumachen, wegen der Montagefahrten. Er hat alles beantragt, vom Gericht her wurde keine Sperre verhängt und wartet die Fahrschule auf das "Grüne Licht" am Verkehrsamt, damit er die Prüfung machen kann. Er ist total verunsichert, weil noch immer keine Antwort da ist.

Frage, kann er immer noch abgelehnt werden? Was kann noch passieren?

Danke

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15 Antworten
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#1
 Von 
tommygun
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 117x hilfreich)

Ist gut möglich das die Sta. das der FS-Stelle mitgeteilt hat.

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#2
 Von 
Herzdame74
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antwort,
aber was doch merkwürdig ist, ist das es so lange dauert (schon ca. 6 Wochen). Die Fahrschule hat wohl auch schon beim Amt nachgefragt, da hieß es nur "ist in Bearbeitung". Drücken wir mal die Daumen.

Gruß

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Ich würde hier mal mit der Anordnung einer MPU rechnen. 6 Wochen sind übrigens keine ungewöhnliche Bearbeitungszeit.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#4
 Von 
Herzdame74
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Guten morgen,

es gibt Neuigkeiten. Der Sohn hat gestern Post erhalten, er möge bitte ein Führungszeugniss Nr. "O" beantragen und abgeben, dananch wird weiter Entschieden.

Wofür brauchen die das eigentlich? und was kann jetzt noch passieren?

Danke

-- Editiert am 23.04.2010 09:35

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#5
 Von 
tommygun
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 117x hilfreich)

Die wollen sehen ob er charakterlich geeignet ist ein Fahrzeug zu führen. Zu was wurde er denn jeweils verurteilt?

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#6
 Von 
Herzdame74
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi,

beim ersten mal zu ca. 800€
dann die anderen Male wurde eine Gesamtstrafe in Höhe von ca. 2000€ erhoben.

Er hat alles abbezahlt.

Vom Gericht her wurde keine Sperre verhängt, steht jedenfalls nicht im Urteil.

Danke

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#7
 Von 
tommygun
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 117x hilfreich)

Er wurde nach Erwachsenenrecht verurteilt? Wie hoch waren jeweils die Tagessätze?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Herzdame74
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

ja nach Erwachsenenrecht, er ist bereits 36 Jahre alt.

3x zu 30 Tagessätze á 25€

Wofür ist das Relevant?

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#9
 Von 
tommygun
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 117x hilfreich)

Die Höhe der Tagessätze ist entscheidend darüber ob es im FZ steht. In dem Fall dürfte nichts drin stehen ( ab 90 Tagessätze ).

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#10
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

Falsch, wenn bereits eine Verurteilung im Bzr steht wird jede weitere Verurteilung im Fz eingetragen, selbst wenn sie unter 90 TS liegt.

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"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg"

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#11
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Die Fahrerlaubnisbehörde wird auch kein Führungszeugnis anfordern, sondern eine Vollauskunft.

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"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

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#12
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich denke nicht, dass sie darauf Anspruch hätte - im BZRG ist der Kreis der Behörden, die eine solche Vollauskunft erhalten sehr eingeschränkt, neben Polizei und Justiz fallen da etwa noch oberste Landes- und Bundesbehörden darunter - vielleicht also etwa das Kraftfahrt-Bundesamt?

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#13
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Die Fahrerlaubnisbehörde wird auch kein Führungszeugnis anfordern, sondern eine Vollauskunft.
Warum das denn? Steht doch alles im VZR-Auszug, der bei jedem Antrag auf Ersterteilung, Neuerteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis eingeholt wird.

Möglicherweise werden noch die Gerichtsakten angefordert. Das ist in diesem Fall aber eher entbehrlich.

Ich bleibe bei meiner Einschätzung:
quote:
Ich würde hier mal mit der Anordnung einer MPU rechnen.


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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#14
 Von 
Herzdame74
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

wollte nur mal kurz bescheid geben. Er hat seinen Führerschein bestanden und mußte nicht zur MPU.

Vielen Dank für Eure Hílfe und den netten Antworten.



:-) gruß

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#15
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Na, da hat er aber einen barmherzigen Sachbearbearbeiter bei der Führerscheinstelle gehabt.

Vielen Dank für die Rückmeldung.

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