Situation:
Führerscheinentzug wegen Alkohol, 1,4 Promille, aktuell läuft noch das Ermittlungsverfahren, Anwalt hat Akteneinsicht beantragt (jedoch noch nicht erfolgt)
ich absolviere aktuell freiwillig eine Schulung, um evtl. die Sperre verkürzen zu können, der Anwalt wird dies in seine Einlassung reinschreiben
hat jemand erfahrung, ob es tatsächlich zu einer Verkürzung kommt? Wie hoch wird die Strafe ausfallen?
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Führerscheinentzug - Sperrfristverkürzung
20. August 2010
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Frage vom 20. August 2010 | 14:45
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerscheinentzug - Sperrfristverkürzung
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#1
Antwort vom 20. August 2010 | 18:31
Von
Status: Praktikant (956 Beiträge, 211x hilfreich)
Da ich persönlich so ziemlich auf Kriegsfuß mit diesem Thema bin, können meine Antworten leider auch nicht freudlicher ausfallen:
Zitat:ich absolviere aktuell freiwillig eine Schulung,
Warum nicht einfach mal "freiwillig" nichts trinken vor dem Fahren ?!!
Zitat:hat jemand erfahrung, ob es tatsächlich zu einer Verkürzung kommt?
Hoffentlich nicht !
quote:
Wie hoch wird die Strafe ausfallen?
Ich bin ja immer noch für lebenslangen Entzug der FE ab 0,1 Promille.
Wer fährt, soll eben nichts trinken.
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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"
-- Editiert am 20.08.2010 18:33
#2
Antwort vom 20. August 2010 | 19:01
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1938x hilfreich)
Die Staatsanwaltschaft kann eine solche Schulung wohlwollend zur Kenntnis nehmen und bei der Beantragung der Sperrfrist berücksichtigen. Sinnvoller und effektiver wäre meiner Meinung nach aber die nachträgliche Beantragung einer Sperrfristverkürzung aufgrund einer solchen Schulungsteilnahme gewesen. In einem solchen Fall springen meist 1-3 Monate Sperrfristverkürzung raus.
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