Führungsaufsicht ,bewährung und neue straftat

14. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
MutterCaro
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungsaufsicht ,bewährung und neue straftat

Hallo
Ich bin neu hier, und schreibe als Mutter.Mein Sohn sahs 4 jahre in haft wegen körperverletzung er ging auf endstrafe bekam führungsaufsicht 5 jahre . mit der weisung drogenscreenings zu machen .
Er hat aus der haft herraus ekne neue straftt begangen und bekam 3 jahre bewährung das urteil viel als er bereits entlassen war und führungsaufsicht hatte.
Jetzt hat er ein neues verfahren im dezember wegen unerlaubter einfuhr von waffen (schlagringe) dazu eine neue Anzeige wegen diebstahl mit waffe (messer) UND zu alle dem stellt die führungsaufsicht den strafantrag bzw kam jetzt die anklageschrift wegen Missachtung der weisungen da seine drogen screenings IMMER positiv sind und er sich nicht an termine hält .
Ich bin 62 jahre ich kenne nich nicht aus ...meine frage ist kann es passieren das mekn sohn ins gefängniss kommt?
Er sagt mir immer,nein.
Aber es ist doch relativ viel was d offen ist denke ich ,oder?
Bitte was halten sie davon?
Mfg Carolin

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von MutterCaro):
meine frage ist kann es passieren das mekn sohn ins gefängniss kommt?


Das ist sogar hochwahrscheinlich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Ja die Wahrscheinlichkeit ist extrem hoch dass er wieder einsitzen wird. Es ist ja offenbar seit seiner Entlassung nicht viel passiert was für ihn spricht, aber viel gegen ihn. Das wird man vor Gericht entsprechend würdigen. Schade, aber das hat er sich halt selbst zuzuschreiben.

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