Führungszeugnis, löschen der Einträge

1. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Barbika
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis, löschen der Einträge

Hallo,

weiß jemand ob man vorzeitig Einträge im Führungszeugnis löschen kann?
Bin derzeit bei einer Firma beschäftigt, die ein Führungszeugnis ohne Eintragungen fordert. Wenn ich jetzt meines Vorlege, kündigen sie mir noch.

Vielen Dank

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marku_s
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wenn ein Führungszeugnis Eintragungen enthält, werden diese in den überwiegenden Fällen nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. So werden im allgemeinen Verurteilungen zu Geldstrafen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten sowie die meisten Jugendstrafen nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Größere Freiheitsstrafen werden im allgemeinen nicht vor Ablauf von 5 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Ausgenommen hiervon sind aber Verurteilungen wegen Sexualstraftaten, für die längere Fristen vorgesehen sind. Die Dauer der Freiheitsstrafe wird zu der Frist hinzuaddiert. Bei den Fristen wird immer vom Tag der Verurteilung an gerechnet. Nach Ablauf dieser Fristen kann also ein neues Führungszeugnis beantragt werden, das dann keine Eintragungen mehr aufweist, wenn nicht im Einzelfall neue Verurteilungen hinzu gekommen sind, die unter Umständen eine Löschung im Führungszeugnis verhindern können.

Meine persönliche (nicht 100%ig qualifizierte) Meinung:
Wenn Eintragungen vorzeitig gelöscht werden könnten, dann wäre ein Führungszeugnis überflüssig.

Schau auch mal unter:

www.bundeszentralregister.de

Da müsstest du alle Infos finden.

Wünsche Dir das es nicht zu einer Kündigung kommt, falls doch noch was drin steht!

Gruß

Markus

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Barbika
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Bekomme in den nächsten Tagen das Führungszeugnis.
Hab noch Hoffnung, es war eine "geringe" Geldstrafe, und möglicherweise ist die Frist schon abgelaufen (wird knapp) ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Eine "geringe" Geldstrafe (wenn es die einzige ist) bis zu 90 Tagessätzen wird überhaupt nicht eingetragen. [§ 32(1)1a BZRG ]

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Barbika
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

es sind 100 Tagessätze, also knapp dran vorbei :-(

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das ist Pech. Dann 3 Jahre im Führungszeugnis und 10 Jahre im Bundeszentralregister.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Führungszeugniss schon eingetroffen?
Es dürfte nix drinnen stehen.
Wenn ein Führungszeugniss für eine Privatperson ausgestellt wird, stehen dort normalerweise nur Kapitalverbrechen drinnen.
Keine Geldstrafen, nix wegen Schwarzfahrens o.ä.
Es gibt nur Unterschiede, wenn das Führungszeugniss direkt an eine Behörde geschickt wird.
Zoll, BGS, Bewerbung bei der Justiz etc.
In diesen Fällen steht dort umso einiges mehr drinnen.



-----------------
"Gruß
Campa"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Barbika
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Führungszeugnis kam gestern :-( 100 Tagessätze zwecks Strafvereitelung, war vor 2 1/2 Jahren, habe heute noch ein Gespräch mit meiner Firma, mal sehen wie es ausgeht.

0x Hilfreiche Antwort

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