Führungszeugnis - § 283 Abs.1 Nr 1 STGB

7. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Totales Chaos
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis - § 283 Abs.1 Nr 1 STGB

Hallo zusammen

wird eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen nach § 283 Abs.1 Nr 1 STGB
- Bankrott durch Verheimlichen von Vermögenswerten -
in das pol. Führungszeugnis eingetragen oder gilt hier diese Regelung
dass Strafen bis 90 Tagessätzen nicht eingetragen werden ?

Kann mir hier evtl. jemand genaue Auskunft geben ?

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn das die einzige Verurteilung ist, die die Person hat, wird sie nicht eingetragen...

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Totales Chaos
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort !!Streetworker!!

wünsche ein schönes WE !

Gruß
Totales Chaos

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

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