Hallo zusammen
wird eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen nach § 283 Abs.1 Nr 1 STGB
- Bankrott durch Verheimlichen von Vermögenswerten -
in das pol. Führungszeugnis eingetragen oder gilt hier diese Regelung
dass Strafen bis 90 Tagessätzen nicht eingetragen werden ?
Kann mir hier evtl. jemand genaue Auskunft geben ?
Danke
Führungszeugnis - § 283 Abs.1 Nr 1 STGB
7. Mai 2010
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Frage vom 7. Mai 2010 | 22:46
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis - § 283 Abs.1 Nr 1 STGB
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#1
Antwort vom 7. Mai 2010 | 23:16
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Wenn das die einzige Verurteilung ist, die die Person hat, wird sie nicht eingetragen...
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
#2
Antwort vom 8. Mai 2010 | 00:17
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für Ihre Antwort !!Streetworker!!
wünsche ein schönes WE !
Gruß
Totales Chaos
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" "
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