Führungszeugnis Arbeitgeber

12. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Retr0
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Führungszeugnis Arbeitgeber

Hallo,

Ich wurde vor 2 1/2 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung zu 9 Monaten Freiheitsstrafe, die zu 3 Jahren Bewährung ausgesetzt wurde verurteilt.

Nun verlangt mein (hoffentlich) zukünftiger Arbeitgeber ein Führungszeugnis von mir.

Meine Frage diesbezüglich:

Steht dieses Delikt im Führungszeugnis?
Wenn ja, wie lange und wie sollte ich mit dieser Situation umgehen?

Ich will unbedingt dort anfangen, um endlich was vernünftiges in meinem Leben anzufangen. Nur wird das anscheinend durch eine Dummheit die ich vor langer Zeit begangen habe verhindert.

Ich hoffe ihr könnt mir schnell eine Antwort geben.

Vielen Dank schonmal im Voraus.



Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Strafen über 3 Mo. stehen im Führungszeugnis, also auch Ihre 9 Monate.
Sie könnten beim Bundesamt für Justiz eine vorzeitige Tilgung beantragen, aber das wird regelmäßig abgelehnt. Die Begründung der Antragsteller ist nämlich üblicherweise genau die Ihre: Der zukünftige Arbeitgeber soll nichts von der Vorstrafe erfahren. Aber genau das ist der Sinn des Führungszeugnisses; und wenn der Antragsteller eben dieses Ziel verfolgt, will er ja den zukünftigen Arbeitgeber gewissermaßen täuschen. Genau das soll verhindert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

die Löschfrist beträgt übrigens drei Jahre. Und was das "Umgehen" anbelangt, so würde ich den AG offen ansprechen - er erfährt es ja ohnehin, dann ist es besser, er erfährt es von Ihnen.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.842 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen