Führungszeugnis Belegart 0 (Btm)

18. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
J.C.D
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis Belegart 0 (Btm)

Hallo,

ich wurde im August 2006 wegen eine Vergehens gegen das BtmG zu einer Geldstrafe von 30 TS verurteilt. Nun möchte ich mich um eine Stelle als studentische Hilfskraft bewerben, und müsste dafür ein Führungszeugnis der Belegart 0 einreichen. Wäre in diesem ein Eintrag vorhanden?

Ich weiß, dass ein Führungszeugnis der Belegart N sauber wäre, in bezug auf das behördliche Führungszeugnis bin ich jedoch bislang nur auf widersprüchliche Informationen gestoßen.

Gesetzt dem Fall, dass eine Eintragung zum jetzigen Zeitpunkt vorhanden wäre, könnte ich davon ausgehen, dass dieser Eintrag nach drei Jahren gelöscht wird (wie es bei der Belegart N der Fall wäre), oder würde ein eventueller Eintrag für den selben Zeitraum wie der BZR-Eintrag bestehen bleiben (also bis 2011)?

Ich wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar.

Mit besten Grüßen,
J.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 365x hilfreich)

Soweit mir bekannt ist, werden Taten, die aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen wurden und 2 Jahre nicht überschreiten - vorausgesetzt sie sind zur Bewährung ausgesetzt - überhaupt nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Aber eine einmalige Bestrafung wegen 30 TS ja auch nicht...
Und soweit mir bekannt ist, unterscheidet sich die Belegart 0 vom normalen Führungszeugnis nur darin, daß dort auch Nebenstrafen wie z.B. ein Berufsverbot vermerkt sind. Aber ich bin kein absoluter Experte im BZRG.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Soweit mir bekannt ist, werden Taten, die aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen wurden und 2 Jahre nicht überschreiten - vorausgesetzt sie sind zur Bewährung ausgesetzt - überhaupt nicht ins Führungszeugnis eingetragen <hr size=1 noshade>


Das ist nur dann der Fall, wenn

a) die Strafe gem. §§ 35, 36 BtmG zurückgestellt / ausgesetzt ist, oder

b) die Strafe nach § 57 StGB zur Bewährung ausgesetzt ist und sich aus dem Urteil ergibt (oder sonst feststeht), dass die Tat aufgrund einer BTM-Abhängigkeit begangen wurde (in erster Linie betrifft das sie sog. Beschaffungskriminalität)

Eine Geldstrafe kann daher nicht unter diese Regelung fallen, da diese nicht in Zusammenhang mit §§ 35, 36 BtmG oder § 57 StGB stehen kann (sondern allenfalls mit § 59 StGB - für den diese Regelung aber nicht gilt)

quote:<hr size=1 noshade>Und soweit mir bekannt ist, unterscheidet sich die Belegart 0 vom normalen Führungszeugnis nur darin, daß dort auch Nebenstrafen wie z.B. ein Berufsverbot vermerkt sind. <hr size=1 noshade>


Das ist allerdings richtig. Unterschiede bestehen nur hinsichtlich der in § 32, Abs. 3 und 4 BZRG genannten Dinge, die in diesem Fall nicht relevant sind. Die Strafe ist als Erstverurteilung unter 91 Tagessätzen also weder im Führungszeugnis N noch im Führungszeugnis O aufzunehmen. Lediglich im Bundeszentralregister für 5 Jahre zzgl. 1 Jahr Überliegefrist.

Allerdings ist das "Beschäftigungsverbot" nach § 25 JArbSchG zu beachten (ich weiß ja nicht, ob die angestrebte Stelle damit "in Kollision" stehen würde)


-- Editiert am 18.03.2009 21:33

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 365x hilfreich)

Wieder was dazu gelernt :)

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Robsen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 30x hilfreich)

Ich hab auch mal eine Frage zum Führungszeugnis belegart 0.

Und zwar geht es darum,
hab mich in einem Jugendamt beworben, die wollen ein FZ 0 zur einstellung haben.
Müsste vor antrit der Stelle unterschreiben, dass ich noch nicht Strafrechtlich in Erscheinung getreten bin.

Mein Problem ist es jedoch, dass ich vor ca. 1,5 Jahren mit 5g Gras an der holländischen Grenze erwischt wurde und eine Geldstrafe zu 30 Tagessätzen bekommen hab.

Meine Frage ist, ob diese Straftat in meinem PF 0 aufgeführt ist.
Ich war mir fast sicher, dass es so ist, bis ich angefangen hab mich i Internet z informieren. Jetzt bin ich mir nicht mehr sicher und sehe noch eine geringe chance diesen Job doch antreten zu können.

Bitte um schnelle Antwort, da ich ansonsten einer anderen Stelle zusagen würde/ müsste.

DANKE

30x Hilfreiche Antwort

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