moin.
folgender casus: Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten erwerbs
von btm gemäß §153 abs.1 stpo 02/2001
eingestellt.
muss jetzt Führungszeugnis belegart 0 zwecks antrag auf zulassung zur promotion beantragen.
was erwartet mich ?? muß ich mit einem eintarg rechnen ??
vielen dank und carpe diem.
ole.
Führungszeugnis Belegart 0 - Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Erwerbs von btm engestellt
17. September 2003
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Frage vom 17. September 2003 | 00:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis Belegart 0 - Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Erwerbs von btm engestellt
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#1
Antwort vom 17. September 2003 | 00:26
Von
Status: Unbeschreiblich (30223 Beiträge, 9557x hilfreich)
moin, auch
Nein, Einstellungen werden in kein Führungszeugnis eingetragen, also kein Grund zur Sorge.
Welche StA hat denn eine Btm-Sache nach § 153 StPO eingestellt ??? Dafür gibt es doch die schönen §§ 29(5) und 31a BtmG
-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
#2
Antwort vom 17. September 2003 | 08:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
vielen dank bob.
die ganze sache ist in mecklenburg/vorpommern passiert und verantwortlich war die Staatsanwaltschft Stralsund.
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#3
Antwort vom 17. September 2003 | 08:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
vielen dank bob.
die ganze sache ist in mecklenburg/vorpommern passiert und verantwortlich war die Staatsanwaltschft Stralsund.
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