Führungszeugnis Belegart 0 Führerschein.

24. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Berliner2013
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)
Führungszeugnis Belegart 0 Führerschein.

Hallo Leute ,Ich hoffe hier wirklich eine richtige Antwort zu kriegen,da Ich bis her verschiedene gefunden habe.


Nehmen wir an ,Person Y wird 2010 für 5 Fälle beleidigung etc zur einer Geldstrafe verurteilt,je Fall unter 90 Tagessätze.

2010 wird Peron Y nochmals wegen 4 fälle verurteilt,dieses mal eine Bewährung von 8 Monaten zu 2 Jahren,Person Y legt Berufung ein.
Im Berufungsverfahren wird die Bewährung zurückgezogen und Person Y erhielt eine Geldstrafe je Fall ,wieder unter 90 Tagessätze je Fall.

2011 wegen Beamtenbeleidigung zu 600 Euro je 10b Tagessatz.

2012 wegen Cannabisbesitz von 2 gramm zu Je 10 Euro 80 Tagessätze

Nun weisst Y nicht mehr weiter ob sowas im Führungszeugnis steht, Y hört einmal dies für 3 Jahre einmal ,das Da nixs steht nur im Bundeszentralregister.

Person Y braucht ein Führungszeugnis Belegart 0 für die fAhrerlaubnis,steht dies drine oder nicht ? Y weiss natürlich wenn mal im Öffentlichendienst arbeiten möchte,würden sie uneingeschränkt Auskunft erhalten,aber hat gelesen das die Fahrbehörde nicht dazu zählt.

Ich bedanke mich fürs Lesen,und hoffe auf Hilfe.!

Lg

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33459 Beiträge, 17452x hilfreich)

Da dürfte es so einige Eintragungen geben. Die Löschfrist beträgt jeweils 3 Jahre - es stehen also todsicher noch die Verurteilungen von 2011 und 2012 drin. Bei den Verurteilung von 2010 hängt es vom genauen Datum ab.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9535x hilfreich)

Richtig...

und grundsätzlich kommt es bei Tatmehrheit (die beiden 2010er Fälle) immer auf die Höhe der Gesamtstrafe an, nicht auf die Einzelstrafen. Macht einen Unterschied bei der BZR-Frist und auch bei der Tilgungshemmung aus dem FZ.

Ich vermute mal, dass die 2 Gesamtstrafen über 90 TS liegen, da sonst wohl nicht so betont worden wäre, dass die einzelnen Strafen unter 90 liegen. Ist aber wie gesagt nur eine Vermutung.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Berliner2013
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für die Antwort,

Ich kann mich erinnern das der Richter meinte,für Fall 1 40 Tagessätze für Fall 2 ...usw...

Also hätte Ich somit mehr als 90 Tagessätze und die werden niemehr gelöscht?

Vor Gericht gab Ich Trottel ein Medikamenten Problem an,was nicht so ganz stimmt,nur um Strafmilde zu erhalten,da Die Fsst bei Wiedererteilung die Akten anfordert hätte Ich ein Problem?

Was soll Ich tun,normals Führungszeugnis beantragen ,um mich zu erkundigen?

Ich weiss nicht mehr weiter,Kann ich eine selbstanzeige tun,um zu sagen das Ich damals gelogen habe,was mein Medikamenten Problem angeht,die haben nie von mir Blut etc genommen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Berliner2013
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Kann mir niemannd helfen?

Das dumme ist,das Urteil hab ich nicht mehr,

Es waren aufjedenfall 4-5 Fälle ich kann mich erinnern wie der Richter mir für jede Tat Tagessätze gab,die 100 Pro unter 90 Tagessätz waren.werden die zusammen gezählt und so ergibt sich eine strafe über 90 Tagessätze?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33459 Beiträge, 17452x hilfreich)

Kann mir niemannd helfen? Na, na - nach 90 Minuten schon drängeln ist stillos. Wir machen das hier alle gratis und in unserer Freizeit.
Also hätte Ich somit mehr als 90 Tagessätze und die werden niemehr gelöscht? Daß die nie mehr gelöscht werden, hat ja keiner behauptet. Aber es gibt halt Unterschiede...
Was soll Ich tun,normals Führungszeugnis beantragen ,um mich zu erkundigen? Das wäre zum Beispiel eine Idee. Der Inhalt des normalen FZ ist fast identisch mit dem des FZ für Behörden.
Ich weiss nicht mehr weiter,Kann ich eine selbstanzeige tun,um zu sagen das Ich damals gelogen habe,was mein Medikamenten Problem angeht,die haben nie von mir Blut etc genommen. Nö, können Sie nicht. Eine Anzeige setzt ja eine Straftat voraus. Als Angeklagter darf man aber lügen ohne Ende, und daher ist es auch nicht strafbar.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 25.05.2013 18:03

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 355x hilfreich)

quote:
Kann mir niemannd helfen?


Vermutlich nicht weil Sie so ungenaue Angaben machen, grundsätzlich verhält es sich wie Streetworker gesagt hat.

Das Urteil können Sie bei Gericht einsehen oder nochmal neu bestellen.

quote:
Ich vermute mal, dass die 2 Gesamtstrafen über 90 TS liegen, da sonst wohl nicht so betont worden wäre, dass die einzelnen Strafen unter 90 liegen. Ist aber wie gesagt nur eine Vermutung.



Das vermute ich bei den Einzelstrafen auch.

quote:
2011 wegen Beamtenbeleidigung zu 600 Euro je 10b Tagessatz.


quote:
2012 wegen Cannabisbesitz von 2 gramm zu Je 10 Euro 80 Tagessätze


Damit haben wir zwei Strafen somit sind beide im FZ erhalten. Im übrigen wird sich die Führerscheinstelle sehr für das Verfahren mit den BTMG Besitz interessieren. Vermutlich wird man Ihnen deswegen die Fahreignung absprechen und Sie zu einer MPU auffordern.


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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33459 Beiträge, 17452x hilfreich)

Vermutlich wird man Ihnen deswegen die Fahreignung absprechen und Sie zu einer MPU auffordern. Nö, bei Cannabis eher nicht. Der TE muß sich wahrscheinlich eher Sorgen machen, daß seine Neigung zu Beleidigungen, von denen er ja in kurzer Zeit viele begangen hat, gegen eine Fahreignung sprechen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9535x hilfreich)

quote:
Ich kann mich erinnern das der Richter meinte,für Fall 1 40 Tagessätze für Fall 2 ...usw...

Also hätte Ich somit mehr als 90 Tagessätze


Die Einzelstrafen werden nicht rechnerisch addiert, sondern es wird eine Tat- und Schuldangemessene Gesamtstrafe gebildet.

Daher könnte auch bei z.B. 5 Einzelstrafen á 30 TS eine Gesamtstrafe von 90 herauskommen, auch wenn es rechnerisch 150 sind.

Eine Faustformel die das Gericht gerne anwendet, ist: "Höchste Einzelstrafe plus die Hälfte vom Rest".

Wenn man also 5 Einzelstrafen hätte:

1. 30 TS
2. 30 TS
3. 40 TS
4. 30 TS
5. 20 TS

wäre das nach dieser Formel: 40+[(30+30+30+20)/2] = 95.
Rein rechnerisch wären es 150.

Ob das Gericht die Formel angwendet hat, weiß man nicht.

Wie Mümmel schon sagte: Die 2011er und 2012er Sache stehen in jedem Fall im Führungszeugnis. Bei den anderen "kommt es drauf an". Beantragen Sie einfach ein FZ. Dann werden Sie es ja sehen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Berliner2013
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

So Ich war heute da,und habe mir ein Führungszeugnis beantragt,Die Frau meinte dort,wenn eine Sache aus 2010 war und die nächste Strafe 2011 war dann,bleiben die bis 2016 im Führungszeugnis,Ich bin jetzt so durcheinander.....

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9535x hilfreich)

quote:
Die Frau meinte dort,wenn eine Sache aus 2010 war und die nächste Strafe 2011 war dann,bleiben die bis 2016 im Führungszeugnis


Dann hat sie keine Ahnung.

Im allerschlechtesten Fall stehen die Strafen aus 2008 und 2010 bis 2015 im FZ.

Die aus 2011 steht auf jeden Fall nur bis 2014 drin

und die aus 2012 in jedem Fall bis 2015.

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1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9535x hilfreich)

In einem anderen Forum schreibt er von einer Strafe aus 2008 und einer von 2010. Ich hatte das jetzt nicht mit dem Eingangsbeitrag hier verglichen.

Kommt aber unter dem Strich aufs selbe raus, was ich im letzten Beitrag schrieb, nur das man das 2008 durch 2010 ersetzen müßte:

Zitat:


Im allerschlechtesten Fall stehen die [color=red]2 Strafen aus 2010[/color] bis 2015 im FZ.

Die aus 2011 steht auf jeden Fall nur bis 2014 drin

und die aus 2012 in jedem Fall bis 2015.





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-- Editiert !!Streetworker!! am 28.05.2013 14:37

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Berliner2013
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,danke für eure Antworten.

Ich wollte mal Updaten.

Ich bin noch in ein anderen Forum ,da wird mir gut geholfen aber ich wollte euch weiter berichten.

Nun hab mein Führungszeugnis erhalten,es stehen da nur 2 Verurteilungen,einmal von 2010,und einmal von 2012

1.Beleidigung
2.Cannabishandel

Obwohl Ich mehrere verurteilungen hatte.
2010:Beleidigung:60 Tagessätze,Strafbefehl.

2010:Beleidigung 4 Fälle,wurde Verhandelt vor Gericht.Urteil nicht mehr bekannt,aufjedenfall Geldstrafe mit Tagessätze.

2011:Beleidigung/versuchte 4 Fälle Körperverletzung: 8 Moante auf 2 Jahre Bewährung-Berufung eingelegt,Dann Geldstrafe mit Tagessätze,wieviel ,weiß Ich nicht mehr.

2012:Betäubungsmittel 80 Tagessätze,Strafbefehl.

Es stehen aber nur 1 von 2010 mit 60 tagessätze und einmal wegen Btm. Ich wundere mich es stehen nur die Strafbefehle drine,nicht wo Ich persönlich vor Gericht war.

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-- Editiert Berliner2013 am 01.06.2013 22:13

-- Editiert Berliner2013 am 01.06.2013 22:14

2x Hilfreiche Antwort

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