Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen...
Ich habe derzeit eine für mich sehr interessante Stelle im öffentlichen Dienst in Aussicht (Finanzverwaltung in meiner Heimatgemeinde). Ich bin in der Gemeinde (wir sind eine kleine Gemeinde) kein Unbekannter. Durch ehrenamtliche Arbeit in verschiedenen Vereinen und sozialen Einrichtung bin ich unsere ganze Familie durchaus als Bekannt zu bezeichnen, auch in der Gmeindeverwaltung kenne ich viele Mitarbeiter und auch den Bürgermeister seit vielen Jahren persönlich.
Wie gesagt geht es nun um eine mögliche Einstellung in der Verwaltung.
Nun wird ja in solchen Fällen immer ein Behördenführungszeugnis verlangt. Anders als im Führungszeugnis welches in bei meinem derzeitigen Beruf in der freien Wirtschaft benötigte, steht hier soweit ich weiß wesentlich mehr drin. Und da liegt das Problem.
Vor zwei Jahren ist mir eine dumme Sache passiert. Im Rahmen einer Dikussion im Internetforum einer örtlichen Zeitungen kam es zwischen den Diskuntanten zu einigen Auseinandersetzungen. Grund war das Verhalten eines Kommunalpolitikers in der Region bei dem zweifelhafte Machenschften aufgefallen sind. Mit einiger Mauschelei wurde die Sache aber dann irgendwie "glattgezogen" und er kam sauber raus, obwohl eigentlich jeder wußte was Sache war. Ich habe damals meinen Mund etwas zu weit aufgemacht und Dinge behauptet welche das Gericht bereits als nicht begründet erachtet hat und wurde von jener Person angzeigt. Meine Nutzerdaten wurden bei der Zeitung ermittelt und ich erhielt einen Strafbebfehl wegen übler Nachrede über 50 Tagessätze.
Ich habe niemals etwas dagegen unternommen, einerseits weil ich mich über meine dumme und Argumentation selbst geärgert habe und andererseits weil ich einem öffentlichen Verahren aus dem Wege gehen wollte. Wie gesagt bin ich hier gut angesehen und im Ort bestens integriert.
Nun habe ich Bedenken wegen des Führungszeugnisses für Behörden. Steht hier irgendetwas von dieser Sache drin? Ich bin noch neimals sonst strafrechtlich aufgefallen ausser dieser einen dummen Angelegenheit.
Falls etwas im Führungszeugnis erwähnt wäre, müsste ich auf die Bewerbung verzichten, da dann andere von der Sache erfahren würde, was unter allen Umständen vermeiden möchte.
Eine weitere Frage ist, darf ich mich in einem Selbstauskunftsbogen für diese Stelle als nicht vorbestraft bezeichnen? Soweit ich weiß, darf man das wenn man eine einzelne Strafe unter 90 Tagessätzen erhalten hat, aber gilt dies auch vor Behörden?
Vielen Dank an Euch!
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Führungszeugnis Einstellung öffentlicher Dienst
10. November 2014
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Frage vom 10. November 2014 | 20:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis Einstellung öffentlicher Dienst
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#1
Antwort vom 11. November 2014 | 13:42
Von
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 618x hilfreich)
Eine einzelne Verurteilung von nicht mehr als 90 Tagessätzen wird in der Regel auch nicht ins Führungszeugnis für Behörden aufgenommen. Den genauen Wortlaut findest Du in §32 BZRG.
Daher darfst Du Dich als nicht vorbestraft bezeichnen.
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