Hallo,
ich weiss nicht genau ob ich im richtigem Forum bin, aber ich habe mal ne frage. Bei Bedarf kann sie der Admin ja verschieben.
Mein Problem ist das ich 2 kleine Eintragungen im Fürhungszeugnis habe. Das eine kann im Mai gelöscht werden weil es 3 Jahre her ist. WIe mache ich das????
Dann ist es ja so, wenn eine Strafsache unter 90 Tagen liegt wird es ja normalerweise nicht ins FZ aufgenommen, oder? nur bei mir waren es eben leider 2 kleine Fehltritte. Steht dann nach der Löschung der 2. Eintrag noch drin? oder ist er dann auch nicht mehr sichtbar, weil ja ein kleines Vergehen erlaubt ist.
Ich weiss das es keine Rechtsberatung ist, sondern nur Meinungsaustausch. aber es gibt bestimmt jemand der sich damit auskennt, oder????
Viele Grüsse und schon mal danke für die Hilfe.....
Blubber
Führungszeugnis Eintrag löschen
Wenn beide Verurteilungen unter 91 TS liegen, fallen beide aus dem Führungszeugnis heraus, sobald eine von beiden die Tilgungsreife erreicht hat.
Die Löschung* geschieht automatisch. Es ist kein Antrag notwendig.
*es handelt sich eigentl. gar nicht um eine Löschung, sondern um eine "Nichtaufnahme". Das Führungszeugnis wird bei jeder Anforderung neu erstellt, und zwar aus den Daten des Bundeszentralregisters. Ergibt sich daraus, daß ein Eintrag nicht ins FZ aufzunehmen ist, steht im zu erstellenden FZ nur der Vermerk: "Keine Eintragung"
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Guten Morgen,
ja, es liegen beide unter 91 Tagen. Die eine ist am 9. mai Tilgungsreif, die andere mitte September.
mir geht es darum das ich für eine Bewerbung wieder mal ein FZ brauche. Somit kann ich es ja dann am 10.09 beantragen oder soll ich noch ein paar tage warten, dass es "kein Eintrag aufweist"?
Viele Grüsse
blubber
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja, am 09. müßte das FZ wieder sauber sein. Sicherheitshalber können Sie ja 3-4 Tage später beantragen.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Super,vielen Dank...
ich hatte ne frage.ich hab 3 kleine straftaten.die sind jetzt ca 2 jahre alt das dass passiert ist die 3 sachen.seit dem hab ich nichts gemacht.stehen sie heute immer noch im führungszeugniss?und p.s. wie lange bleibt diebstahl bei einem führungszeugniss??brauch dringend eine antwort !!!29.06.07
Die fristen in Bundeszentralregister sind 5 Jahre...Wenn man also z.B zu 20 Tagessätzen verurteilt wurde ist das Führungszeugnis dann noch ohne Eintragung...
Wenn aber in diesen 5 Jahren was zu kommt steht drin auch,wenn beide Verurteilungen unter 91 Tagessätzen waren... Nach 3 Jahren wird es wieder aus den Führungszeugnis gelöscht...Anders sieht die Sache aus,wenn es eine Sexualstraftat war,denn diese kommen 10 Jahre ins Bundeszentralregister könnte sein,dass es auch ins Führungszeugnis kommt
-- Editiert von nice-man am 29.06.2007 13:39:28
also wenn zb. ein freund von mir hat mit 14 diebstahl bekommen.dann ist noch was dazu gekommen nach 1 jahr eintritt in gleise des was nicht schlimm war.und sachbeschädigung die mit sozialstunden abgearbeite sind.STEHT DA IRGENDWAS jetzt im führungszeugnis?er ist jetzt 17 also sein 2 jahren ca nichts mehr angestellt...????
--- editiert vom Admin
@ style_of_mbh
Da sieht die Sache ganz anders aus,denn das Bundeszentralregister hat nicht gerade viel mit den Jugendrecht zu tun... Sowas kommt ins Erziehungsregister und wird erst mit den 24 Lebensjahr gelöscht...
Ich bin ganz ehrlich wie es dann mit den Führungszeugnis ist kann ich nichts zu sagen....
-- Editiert von nice-man am 29.06.2007 14:28:23
Hi,
auf das Erziehungsregister hat kaum jemand Zugriff. Ins Führungszeugnis gelangen von den Maßnahmen des Jugendstrafrechtes nur Jugendstrafen ohne Bewährung, mithin Knast. Sozialstunden und Jugendarrest kommen nicht ins Führungszeugnis!
Gruß vom mümmel
Mancher Registerauszug - Vollauskunft - ist so dick wie die 'gelben Seiten'
--- editiert vom Admin
Wie lang bleibt diebstahl wenn man es mit 14 jahren gemacht hatim führrüngszeugniss??
--- editiert vom Admin
sorry hab zusammengeschrieben. >>Wie lang bleibt diebstahl wenn man es mit 14 jahren gemacht HAT IM führrüngszeugniss??
--- editiert vom Admin
FÜHRUNGSZEUGNIS . des ist deutsch
Für die Beantwortung der Frage, wie lange etwas im Führungszeugnis bleibt, ist nicht in erster Line das Delikt maßgebend, sondern die Strafe die es dafür gab. Für einen Diebstahl, den man als 14jähriger begeht, bekommt man (wenn es nicht gerade der 100. Diebstahl war, bei dem man erwischt wurde) eine erzieherische Massnahme oder ein Zuchtmittel nach Jugendrecht. Beides kommt nicht ins Führungszeugnis.
Es gibt lediglich einen Eintrag ins Erziehungsregister. Der wird gelöscht, wenn man das 24. Lebensjahr vollendet hat.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
ECHT.coll DANKEEEE
aber du bist dir schon sicher oda?
Yo, bin ich...
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
wann wird der Eintrag im Führungszeugnis gelöscht... wenn ich 150 tagessätze bekommen habe??... wie lange muss ich warten bis es gelöscht wird.. falls nicht wo muss man es beantragen damit es evtl. gelöscht wird...
danke
Wird nach 3 Jahren gelöscht (wenn die Strafe bis dahin komplett gezahlt ist, sonst erst mit Zahlung der letzten Rate) Gelöscht wird automatisch.
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert am 02.07.2011 00:18
Hallo,
wann ist meine FZ suaber bitte? Sind alle Einträge jetzt raus wenn ich am Montag eine Antrag stelle?
Danke+Gruss
1. Tatbezeichnung Unerlaubter umgang mit gefährlicher Abfällen, wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung
265 TS zu je 15 Eur
Rechtskräftig seit 03.07.2005
2. Tatbezeichnung : Hausfriedensbruch
90 TS zu je 15 Eur
Rechtskräftig seit 12.08.2005
3. Nachträglich durch Beschluss gebildete Gesamtstrafe von 1 und 2 oben.
130 TS zu je 15 Eur
Rechtskräftig seit 01.10.2005
4. Tatbezeichnung: Falsche Verdächtigung
40 Ts zu je 15 Eur
Rechtskräftig seiot 03.03.2006
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
15 Antworten
-
2 Antworten