Führungszeugnis Eintrag vorhanden? Wann gelöscht?

23. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
PitLeach
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis Eintrag vorhanden? Wann gelöscht?

Hallo in die Runde,

Ich habe folgendes Problem.
Mein neuer Arbeitgeber möchte von mir ein einfaches Führungszeugnis haben, soweit kein Problem, wenn nicht zwei Jugendsünden im Spiel wären.
2010 wurde ich, ohne meine Akten zu studieren, die sind leider 600km entfernt von mir, ohne Schuldigsprechung wegen Nötigung. und Beleidigung zu 20 Tagessätzen a 10€ „verurteilt",musste was spenden für einen guten Zweck. Februar 2014 zu 12 Tagessätzen wegen Computerbetrug verurteilt, habe ein Problem auf eBay gehabt.
Beides nach Jugendstrafrecht.

Ab wann ist mein Führungzeugnis wieder ohne Eintrag und somit sauber? Diese kleinen Jugendsünden sind doch ewig her und können mich doch heute nicht mehr so böse bestrafen oder?

Vielen Dank für die Hilfe...

LG
Pit

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Zitat:
ohne Schuldigsprechung wegen Nötigung. und Beleidigung zu 20 Tagessätzen a 10€ „verurteilt",musste was spenden für einen guten Zweck. .
Man wird weder ohne Schuldigsprechung verurteilt noch spendet man Tagessätze für einen guten Zweck - passt alles nicht zusammen. Und nach Jugendstrafrecht war das schon gar nicht - da gibt es nämlich keine Tagessätze. Aber nehmen wir mal an, Sie wurden zweimal zu Geldstrafen nach regulärem Recht verurteilt - das ist aus dem FZ wieder raus, weil die letzte Verurteilung mehr als 3 Jahre her ist.

-- Editiert von muemmel am 23.02.2018 21:35

-- Editiert von muemmel am 23.02.2018 21:37

-- Editiert von muemmel am 27.02.2018 14:11

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

So ist es .... Selbst wenn ist es gelöscht.

Zitat:
Man wird weder ohne Schuldigsprechung verurteilt noch spendet man Tagessätze für einen guten Zweck - passt alles nicht zusammen. Und nach Jugendstrafrecht war das schon gar nicht - da gibt es nämlich keine Tagessätze.


Auch richtig. Ich vermute mal, dass eine Verwarnung mit Strafvorbehalt gemeint ist, wobei die vorbehaltene Strafe 20 TS waren und er als Auflage x EUR zahlen musste. Das wäre aber wie schon richtig gesagt Erwachsenenrecht und wäre auch ein Schuldspruch (zu "Geldstrafe auf Bewährung")

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PitLeach
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank schon mal für die Erklärungen, habe meine Unterlagen nochmals geprüft.

Situation nochmal detaliert erklärt und entschuldigen Sie bitte die wirre Frage.

1. Paragraph 45 & 47 JGG vorläufig eingestellt, endgültig eingestellt mit Erfüllung von 100€ an eine gemeinnützige Organisation. - habe ich erfüllt
Beschluss ist aus 04/2011

2. Verwarnung mit Auflage 12x 30€ zu zahlen, als Wiedergutmachung - habe ich gemacht und is nachgewiesen.
Paragraph 263, 263a, 53 StGB
Paragraph 1, 105 JGG
Urteil ist aus 11/2013

Nun nochmal meine konkrete Frage, nachdem ich für Sie die jetzt erforderlichen Informationen gesendet habe.

Ist mein einfaches Führungszeugnis ohne Eintrag? Beziehungsweise je ein Eintrag darin enthalten gewesen?
Es war beides ja Jugendstrafrecht.

Vielen Dank & beste Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ja, also waren die

Zitat:
20 Tagessätzen a 10€


eine Fata Morgana, bzw. in der Realität eine Einstellung nach § 47 JGG mit der Auflage 100,00 € zu zahlen.

Und auch die

Zitat:
12 Tagessätze


waren keine 12 Tagessätze, sondern eine Verwarnung mit Auflage [§§ 13 , 15 JGG ] 360,00 € zu zahlen, wobei das Gericht eine Ratenzahlung in 12 Raten zugebilligt hat.

Beides stand nie in einem Führungszeugnis und nicht einmal im Bundeszentralregister.

Lediglich im Erziehungsregister bis zum 24. Geburtstag.

0x Hilfreiche Antwort

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