Hallo,
ich wurde im Juli 2009 wegen Betrug zu einer Strafe von 120 Tagessätzen a 15€ verurteilt.
Einen Teil der Strafe konnte ich bezahlen, den Rest habe ich als Ersatzfreiheitsstrafe in einer JVA verbüßt (November - Dezember 2010).
Nun zu meiner Frage:
Ist die Strafe noch in meinem Führungszeugnis? Seit dem Urteil sind ja schon mehr als 3 Jahre vergangen, nun weiß ich aber nicht ob die Ersatzfreiheitsstrafe / der Aufenthalt in der JVA extra aufgeführt werden?
Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
-----------------
""
Führungszeugnis / Ersatzfreiheitsstrafe
25. März 2013
Thema abonnieren
Frage vom 25. März 2013 | 10:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis / Ersatzfreiheitsstrafe
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. März 2013 | 13:12
Von
Status: Unbeschreiblich (32820 Beiträge, 17247x hilfreich)
WIE Sie eine Geldstrafe erledigen, ob nun durch Bezahlung oder durch Absitzen, ist für das FZ egal. Die Strafe ist erledigt und die Verurteilung über 3 Jahre her - also ist das FZ sauber.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
#2
Antwort vom 25. März 2013 | 17:27
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
...sofern das die einzige Verurteilung ist, die Sie haben/hatten
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Und jetzt?
Schon
266.708
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten