Führungszeugnis / Ersatzfreiheitsstrafe

25. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
paulepaule
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis / Ersatzfreiheitsstrafe

Hallo,

ich wurde im Juli 2009 wegen Betrug zu einer Strafe von 120 Tagessätzen a 15€ verurteilt.

Einen Teil der Strafe konnte ich bezahlen, den Rest habe ich als Ersatzfreiheitsstrafe in einer JVA verbüßt (November - Dezember 2010).

Nun zu meiner Frage:

Ist die Strafe noch in meinem Führungszeugnis? Seit dem Urteil sind ja schon mehr als 3 Jahre vergangen, nun weiß ich aber nicht ob die Ersatzfreiheitsstrafe / der Aufenthalt in der JVA extra aufgeführt werden?


Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

WIE Sie eine Geldstrafe erledigen, ob nun durch Bezahlung oder durch Absitzen, ist für das FZ egal. Die Strafe ist erledigt und die Verurteilung über 3 Jahre her - also ist das FZ sauber.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

...sofern das die einzige Verurteilung ist, die Sie haben/hatten

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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