Hallo!! Ich habe mal eine Frage zum polizeilichem Führungszeugnis..Wenn zwei Geldstrafen zu einer Zusammengelegt werden. 1. rechtskräftig seit 23.4.2014(40 tagessätze zu 20 Euro).2.rechtskräftig seit 25.9.2014(90 tagessätze zu 30 euro) ab welchem Datum läuft die Frist zur Tilgung aus dem Führungszeugnis??? Danke
Führungszeugnis Frist
26. April 2017
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Frage vom 26. April 2017 | 18:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis Frist
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#1
Antwort vom 27. April 2017 | 07:25
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Es ist also eine nachnträgliche Gesamtgeldstrafe gebildet worden, die oberhalb von 90 Tagessätzen liegt ?!
DIe Frist läuft dann ab Urteilsdatum (nicht Rechtskraftdatum) der ältesten einbezogenen Strafe, also 23.04.14 (minus idR. 1-2 Wochen, da die Rechtskraft ja in der Regel 1-2 Wochen nach der Entscheidung eintritt, abhängig davon ob es ein Sitzungsurteil war oder ein Strfafbefehl).
Wenn es ausser dieser einen Gesamtgeldstrafe keine weiteren Verurteilungen gibt, wäre ein aktuell beantragtes Führungszeugnis sauber.
#2
Antwort vom 27. April 2017 | 07:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Das war ein strafbefehl! Urteilsdatum war auch schon der 3.4.2014 sonst keine weiteren Verurteilungen
Und jetzt?
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