Hallo Zusammen,
kann mir jemand einen Rat bzgl. der Tilgunsfrist meines Eintrags wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geben?
Ich wurde 2005 vor einem Schöffengericht zu 2 Jahren Freiheisstrafe verurteilt, ausgesetzt wurde das zu 3 Jahren Bewährung.
Zudem musste ich eine Geldstrafe von 3000€ and die Drogenhilfe Schwaben e.V. zahlen.
Diese Geldstrafe steht nicht im Urteil. Ich gehe davon aus, dass es zur Bewährungsauflage gemacht wurde.
Wie das nun so ist im Leben, man lernt und wird schlauer. Ich habe zuletzt 07/2008 ein Führungszeugnis beantragt.
In dem steht ebenfalls ein Verbot von Beschäftigung Jugendlicher nach §25 JArbSchG.
Folgender Sachverhalt:
Verurteilung 04/2005
Tatbezeichnung: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Angewendete Vorschriften: BMTG §29a(1)2, §3(1), §1(1) m. Anlage 1
2 Jahre Freiheitsstrafe ausgesetzt zu 3 Jahren Bewährung
(wurde im Laufe der Bewährungszeit um 1 weiteres Jahr verlängert, da ich die Raten an die Drogenhilfe nicht bezahlen konnte)
Verlust der Amtsfähigkeit nach §45 Abs. 1 StGB
Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung und Ausbildung von Jugendlichen nach §25 JArbSchG
Bei mir lagen keine Gründe nach § 35 oder § 36 BtmG vor.
Wann ist die gesamte Eintragung hinfällig?
Die Freiheitsstrafe wurde 01/2010 nach § 56 g StGB
erlassen.
Kann/Muss ich die Löschung der Eintragung beantragen lassen?
Grüße
Carsten
-- Editiert Hr.Mustermann am 27.11.2013 09:05
-- Editiert von Moderator am 27.11.2013 16:49
Führungszeugnis - Handel nicht geringer Menge BtmG
27. November 2013
Thema abonnieren
Frage vom 27. November 2013 | 08:35
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Führungszeugnis - Handel nicht geringer Menge BtmG
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#1
Antwort vom 27. November 2013 | 16:48
Von
Status: Unbeschreiblich (32874 Beiträge, 17265x hilfreich)
Wann ist die gesamte Eintragung hinfällig?
7 Jahre nach dem Urteil - ist also schon passiert.
Kann/Muss ich die Löschung der Eintragung beantragen lassen?
Nö. Ein Gesetz, in dem steht "Die Löschfrist gilt nur, falls der Verurteilte zufällig einen Löschantrag stellt", wäre auch irgendwie komisch...
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