Führungszeugnis Jugendstrafe Haft 3 Jahre

21. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Fantaspray
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Führungszeugnis Jugendstrafe Haft 3 Jahre

Hallo,

Ich wurde 2016 mit einer größeren Menge Cannabis erwischt, und da ich schon auf Bewährung war, wurde diese widerrufen plus die neue Strafe dazu addiert. Damals bekam ich 3 Jahre Haft (2017), habe allerdings nur 1 Jahr und 7 Monate gesessen weil ich einen Antrag auf Paragraf 35 gemacht hatte und frühzeitig auf Therapie entlassen wurde. Die Reststrafe ist noch bis 2022 zur Bewährung ausgesetzt. Nun habe ich mein Fachabitur wiederholt und habe mich auch für meine Traumausbildung beworben, wo ich auch genommen worden bin und einen Ausbildungsvertrag unterschrieben habe. Allerdings fordern sie jetzt das Führungszeugnis. Ich habe mich schon schlau gemacht und es steht drin dass Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren nicht im Führungszeugnis drin stehen, wie ist es dann bei mir? Ich habe ja nicht 2 Jahre gesessen, was wird bei mir im Führungszeugnis drin stehen und habe ich trotzdem eine Chance in der Ausbildung? (Chemie Branche)

Mfg

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Fantaspray):
Ich habe ja nicht 2 Jahre gesessen,


Darauf kommt es nicht an, sondern auf die Höhe es Urteils.

Die ganz entscheidende Frage bei Dir ist, ob es sich um einen klassischen Bewährungswiderruf handelte, also beide Strafen -rechtlich gesehen- nebeneinander bestehen blieben, oder ob aus beiden Strafen eine Einheitsjugendstrafe nach § 31, Abs. 1, Satz 1 JGG gebildet wurde, oder ob halt nach § 31, Abs. 3, Satz 1 JGG davon abgesehen wurde.

War es eine Einheitsjugendstrafe von 3 Jahren, steht sie in jedem Fall noch im Führungszeugnis. Zwar wäre die eigentliche Frist mglw. schon abgelaufen (käme auf das Datum der ersten Verurteilung an), jedoch wird die Löschung durch die noch laufende Bewährung gehemmt.

Wurde keine Einheitsjugendstrafe gebildet, könnte (!) das FZ zumindest theoretisch sauber sein (hauptsächlich wg. der §§ 35, 36 BtMG Entscheidung), da müsste man aber noch einige mehr Details zu den beiden Verurteilungen wissen, um das abschließend beurteilen zu können.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.02.2021 13:12

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